Praxisübersicht für das Handwerk Gründung: So finden Sie die richtige Rechtsform

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Es gehört mit zu den ersten Gründungsaufgaben, für das neue Unternehmen die richtige Rechtsform zu finden. Veränderungen des Unternehmens beziehungsweise der Eigentumsverhältnisse können aber auch später eine Änderung der Rechtsform notwendig machen. Lesen Sie hier Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen sowie Tipps zur Umsetzung im Unternehmen.

Handwerker und Anwätlin, Rechtsform finden
Welche Rechtsform ist für einen Handwerksbetrieb die Richtige: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH, UG, Ltd. oder GmbH & Co. KG? Hierfür gibt es keine Patentlösung, aber individuell passende Ansätze. - © Karin & Uwe Annas - stock.adobe.com

Grundsätzlich vorweg: Wenn es um die Rechtsform geht, gibt es keine Patentlösung. Es kommt immer auf das einzelne Unternehmen an. Sie sollten sich schon im Vorfeld über einige Punkte im Klaren sein. Hierzu gehören beispielsweise die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wer übernimmt das unternehmerische Risiko und wie können Sie die Haftung so begrenzen, dass beispielsweise im Falle einer Insolvenz Ihr Privatvermögen möglichst weitgehend geschont wird.
  2. Wollen Sie die Geschäftsführung selbst übernehmen oder auf andere Personen übertragen? Bedenken Sie dabei, dass Sie bei der Geschäftsführung auch zuverlässige und kompetente Personen finden müssen.
  3. Wie soll das Unternehmen finanziert werden beziehungsweise wie sieht die finanzielle Lage aus? Wie soll mit Gewinnen aber auch mit Verlusten umgegangen werden?
Hinzu kommen noch weitere Fragen, beispielsweise wie hoch der Verwaltungsaufwand durch die Rechtsform ist, welche Kosten damit verbunden sind und welche handwerklichen Voraussetzungen damit verbunden sind. Aber auch steuerliche Aspekte müssen beachtet werden. Außerdem wäre es gut, schon jetzt daran zu denken, wie das Unternehmen weitergeführt werden soll, wenn Sie die Früchte Ihrer Arbeit genießen wollen.

a) Das Einzelunternehmen – für "Einzelkämpfer"

Wenn man seine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet und in die Handwerksrolle eingetragen hat, entsteht zunächst ein Einzelunternehmen. Um in die Handwerksrolle eingetragen zu werden, muss mindestens eine Person die vorgeschriebene Qualifikation besitzen. Wenn Sie dies als Inhaber nicht selbst sind, muss ein anderer als technischer Betriebsleiter eingestellt werden. Sie tragen hier das volle Risiko des Unternehmens und haften auch mit Ihrem privaten Vermögen.

Vorteile -Gründungsaufwand und -kosten minimal

-Mindestkapital ist nicht erforderlich

-Leitungsbefungnis in einer Hand

-Privatentnahmen problemlos
Nachteile -Keine Haftungsbeschränkung (Haftung auch mit Privatvermögen über den Bestand der Firma hinaus)

-Verantwortung für alle Entscheidungen trägt der Einzelunternehmer

b) GbR, OHG – für alle, die nicht alleine sind

Während man ein Einzelunternehmen allein gründet, sind an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mehrere Personen beteiligt. Voraussetzung für eine GbR ist, dass man einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Die Gesellschafter schließen normalerweise einen Gesellschaftervertrag ab, mit dem die internen Beziehungen geregelt werden. Dieser Vertrag ist auch Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle. Nach außen haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch auch mit dem Privatvermögen. Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass ein Gläubiger im Zweifelsfall bestimmen kann, wer seine Forderung begleichen muss – sie muss also nicht auf die Gesellschafter verteilt werden. Muss das Unternehmen mit einem kaufmännischen Geschäftsbetrieb geführt werden, wird es zu Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Die OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Um die GbR beziehungsweise OHG in die Handwerksrolle eintragen zu können, muss mindestens ein Gesellschafter über die entsprechende technische Qualifikation verfügen und mit mindestens 30 Prozent am Betrieb beteiligt sein. Ist dies nicht der Fall, kann auch ein technischer Betriebsleiter eingestellt werden.

Vorteile -Gründungsaufwand und -kosten minimal

-Mindestkapital ist nicht erforderlich

-Flexible Gestaltung des Gesellschaftervertrags

-Finanzierung verteilt auf mehrere Personen

-Unternehmerisches Risiko verteilt auf mehrere Personen
Nachteile -Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter (auch mit Privatvermögen über den Bestand der Firma hinaus)

-Neuer Gesellschafter haftet auch für bereits bestehende Verbindlichkeiten

-Leitungskompetenz eingeschränkt

-Enges Vertrauensverhältnis der Gesellschafter zwingend notwendig

c) KG – für alle, die nicht alleine sind und weitere finanzielle Hilfen benötigen

Wenn Sie beispielsweise aus finanziellen Gründen gezwungen sind, weitere Personen mit ins Boot zu nehmen, sollten Sie auch über eine Kommanditgesellschaft (KG) nachdenken. Sie hat gegenüber der OHG – der sie ansonsten sehr ähnlich ist – sowohl für die „Finanziers“ – hier Kommanditisten genannt – als auch für Sie als „Chef des Ganzen“ – hier Komplementär“ eine Reihe von Vorteilen:

Die Kommanditisten haben zwar kaum Mitspracherechte, ihr Haftungsrisiko ist aber auf die geleistete Einlage begrenzt. Der Komplementär behält quasi die Macht über den Betrieb – er haftet allerdings unbegrenzt auch mit seinem Privatvermögen. Insbesondere bei vererbten Betrieben bietet sich deshalb die OHG für eine Erbengemeinschaft an. Für die Eintragung in die Handwerksrolle gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer GbR beziehungsweise OHG.

Vorteile -Gründungsaufwand und -kosten minimal

-Mindestkapital nicht erforderlich

-Flexible Gestaltung des Gesellschaftervertrags

-Finanzierung verteilt auf mehrere Personen: Günstige Kapitalbeschaffung (neue Kommanditisten statt Kredite)
Nachteile -Unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter (auch mit Privatvermögen über den Bestand der Firma hinaus)

-Verantwortung für alle betrieblichen Belange

-Enges Vertrauensverhältnis der Gesellschafter (Komplementär und Kommanditist) zwingend erforderlich

d) GmbH – für alle, die ihr Privatvermögen aus dem Spiel lassen möchten

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die als eigenständige juristische Person geführt wird. Das bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass die Gesellschaft mit ihrem eigenen Kapital und nicht die Gesellschafter auch mit dem privaten Vermögen haften. Zur Gründung einer GmbH müssen die Gesellschafter ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen, was auch durch Sacheinlagen (z. B. Maschinen) erfolgen kann. Für Sacheinlagen ist ein Sachgründungsbericht zu erstellen.

Eine GmbH wird im Handelsregister eingetragen. Hierfür ist ein notariell beglaubigter Gesellschaftervertrag notwendig. Die GmbH wird durch einen Geschäftsführer vertreten. Dieser muss kein Gesellschafter sein. Eine GmbH mit nur einem Gesellschafter ist durchaus üblich. Allerdings muss der Alleingesellschafter die Stammeinlage entweder voll einzahlen oder für fehlende Beträge Sicherheiten stellen (z. B. Bürgschaften, Hypotheken usw.) .

Vorteile -Keine persönliche Gesellschafter-Haftung

-Angestellter Geschäftsführer erhält Gehalt (mindert Gewinn und damit die Steuerlast)

-Kapitalanteile könnten verkauft und vererbt werden

-Bietet interessante Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge
Nachteile -Mindeststammkapital 25.000 Euro (kann allerdings auch teilweise durch Sachwerte erbracht werden)

-Bürokratischer und finanzieller Aufwand hoch

-Strenge, genau einzuhaltende Formalien

-Komplizierte rechtliche und steuerliche Regelungen

-Insolvenzantragspflichten des Geschäftsführers bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten sehr streng

e) UG Haftungsbeschränkt oder Ltd. – für Gründer mit wenig bis keinem Kapital

Als Antwort auf die britische Limited (Ltd.) wurde die sogenannte Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG Haftungsbeschränkt) eingeführt. Doch sowohl die deutsche als auch die britische Variante sind nicht empfehlenswert. Die Limited verlangt gute Kenntnisse des englischen Steuer- und Finanzrechts. Die UG haftungsbeschränkt verlangt zwar etwas weniger Aufwand als die GmbH und kann mit geringstem Kapital (theoretisch mit einem Euro) gegründet werden – signalisiert aber Kunden und Lieferanten, dass die Finanzdecke des Betriebes äußerst dünn ist. Hinzu kommt, dass Gewinne nur zum Teil abgeschöpft werden dürfen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist.

f) GmbH & Co. KG – Empfehlung des Autors Hartmut Fischer

Sie sollten bei der Wahl der Rechtsform auch einen "legalen Trick" berücksichtigen: Wie wir bereits erläutert haben, haftet der Komplementär einer KG auch mit seinem Privatvermögen. Um das Haftungsrisiko zu umgehen, kann man zu einem – legalen – Kniff greifen. Man gründet eine GmbH, die als juristische Person auch als Komplementär einer KG auftreten kann. Für dieses Konstrukt ist mindestens eine juristische (GmbH) und eine natürliche Person notwendig. In den meisten Fällen sind die GmbH-Gesellschafter gleichzeitig auch Kommanditisten der KG.