Firmen-Newsletter im Handwerk Datenschutz: So erfüllen Sie die DSGVO-Pflichten im Newsletter

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Haben Sie schon alle Ihre Mailkontakte um ihr Einverständnis dafür gebeten, dass sie weiterhin Ihre Newsletter beziehen? Ecovis-Rechtsanwältin Marine Serebrjakova klärt auf, wie Sie als Handwerksunternehmer beim Thema Firmen-Newsletter auf Nummer sicher gehen.

Mit Start der DSGVO müssen Handwerksunternehmer für jeden Empfänger nachweisen können, dass er den Newsletter bestellt hat und mit dem Empfang einverstanden ist. - © Pgiam/iStockphoto

Ob kleine oder große Unternehmen: Viele werben mit Newslettern für ihre Leistungen und Produkte – auch im Handwerk. Die Mehrheit entspricht bereits den gesetzlichen Vorgaben des aktuellen Bundesdatenschutzgesetzes und des Wettbewerbsrechts. "Zum Teil werden Newsletter aber auch ohne jede Rechtsgrundlage und ohne ordentliche Zustimmung der Empfänger verschickt", sagt Rechtsanwältin Marine Serebrjakova von Ecovis in München .

Dokumentiertes Einverständnis der Newsletter-Empfänger nötig

Doch ab 25. Mai gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Ab diesem Datum müssen Unternehmer für jeden Empfänger nachweisen können, dass er den Newsletter bestellt hat und mit dem Empfang einverstanden ist. In der Praxis hätten die Versender häufig kein dokumentiertes Einverständnis der Adressaten, bemängelt Serebrjakova. "Auch nach einigen Wechseln in den jeweiligen Abteilungen ist häufig im Nachhinein völlig unklar, wie die Newsletterempfänger in den Verteiler gekommen sind", sagt die Anwältin und externe Datenschutzbeauftrage.

Ohne das so genannte "Double-opt-in"-Verfahren gehe es daher einfach nicht. Bei diesem Verfahren meldet sich der Empfänger für einen Newsletter auf einer Webseite an. Seine Anforderung bestätigt er ein zweites Mal, also doppelt, indem er einen Link anklickt, den er per E-Mail zugeschickt bekommt.

Wer seine Newsletter-Empfänger anschreibt, verringert ihre Anzahl

Ihren Mandanten rät Serebrjakova, dass sie den Wert ihres Newsletters schätzen oder sich fragen, wieviel Umsatz sie mit dem Versand beziehungsweise mit der Tatsache anstoßen, dass sie sich bei ihren Kunden in Erinnerung bringen. "Je höher der Wert, desto größer der Handlungsbedarf, um das Einverständnis der Empfänger einzuholen und zu dokumentieren", sagt sie.

Wer seine Verteiler erneut anschreibt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sich die Zahl der Empfänger deutlich verringern wird. "Aktuell sehen wir toll formulierte Betreffzeilen und die erneute Bestätigung verknüpft mit der Chance auf einen Gewinn", sagt die Ecovis-Expertin. Was auch immer Unternehmer versuchen, eine hundertprozentige Antwortquote gibt es ihrer Meinung nach nicht.