Schwarzgeld wird riskanter

Steuerhinterziehung Das Schlupfloch für die Selbstanzeige ist deutlich kleiner geworden. Ein neues Gesetz hat die Regeln verschärft mit schwer kalkulierbarem Risiko für Unternehmer.

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    Steueroase Schweiz: Wie hier bei der UBS in Zürich haben viele Deutsche ihr Geld angelegt.
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    Fast 1,6 Milliarden Euro generierten die Steuerfahnder. Den größten Zuwachs gab es bei der Körperschaft- , Umsatz- und Gewerbesteuer.

Schwarzgeld wird riskanter

Abwarten könnte sich für viele Steuersünder jetzt als ein elementarer Fehler erweisen. „Denn latent ist das Risiko der Entdeckung immer da“, weiß Henrik Vogel, Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Steuerstrafrecht der Kanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Seit Mai dieses Jahres hat sich das Risiko für Steuersünder mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz nochmals erhöht.

Die Neuregelung bringt nicht nur Steuerhinterzieher um ihren ruhigen Schlaf. Es kann auch eng für ehrliche Unternehmer werden, „falls sie zum Beispiel ihre Buchführung nicht korrekt erledigt haben“, sagt Vogel. Unterm Strich also Anlass genug für Firmenchefs, sich im Detail über die neuen Regeln zu informieren.

Die entscheidenden Änderungen betreffen die Selbstanzeige. Bisher war es möglich, eine Teilselbstanzeige beim Finanzamt einzureichen. Davon profitierten jene Steuersünder, die durch den Ankauf einer Daten-CD befürchteten, entdeckt zu werden. Sie konnten ihre hinterzogenen Kapitalerträge offenlegen und so straffrei bleiben.

Alle Beträge angeben

Wer seine Sünden straffrei bekennen will, muss also jetzt „Tabula rasa“ (reinen Tisch) machen, über alle Jahre und alle Steuerarten hinweg. Genau da aber liegt der Knackpunkt. Hans-Christoph Seewald, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes in Berlin, warnt: „Das Instrument der Selbstanzeige wird in der Praxis damit oftmals zu einem unkalkulierbaren Glücksspiel.“ Der Reuige darf nichts Wesentliches mehr übersehen. Dennoch, so Alexander Littich, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Ecovis in Hamburg: „Die Selbstanzeige bleibt die einzige Möglichkeit, bei Steuerhinterziehung eine Chance auf Strafbefreiung zu haben.“ Er rät allerdings vom Alleingang des Unternehmers ab: „Denn in komplexen Fällen wird es schwierig sein, dem Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen sofort vollständig anzugeben.“

Betriebsprüfung folgt

Hinzu kommt, dass die Selbstanzeige stets eine Betriebsprüfung nach sich ziehen kann. Entdeckt der Steuerbeamte etwa Schwachstellen in der Buchführung, kann er eine weitere nicht angegebene Steuerhinterziehung annehmen. Der Unternehmer muss das auf Nachfrage widerlegen können. Seewald erkennt genau darin ein Praxisproblem: „Ob nicht weitere zu berichtigende Sachverhalte vorliegen, kann kaum mit Sicherheit gesagt werden. Denn zwischen Steuerpflichtigem und Finanzamt bestehen häufig unterschiedliche Ansichten.“ Insofern steht die Straffreiheit mitunter auf tönernen Füßen. Rechtsanwalt Vogel rät deshalb dazu, vor der Selbstanzeige alle Steuererklärungen genau zu prüfen.

Der Unternehmer muss wissen: Die Selbstanzeige kann sehr teuer werden. Wenn etwa ein Steuersünder mehr als 50000 Euro hinterzogen hat, kassiert das Finanzamt einen Reuezuschlag von fünf Prozent. Um straffrei zu bleiben, zahlt der Unternehmer die Steuern plus sechs Prozent Zinsen, zusätzlich fünf Prozent der hinterzogenen Summe. Bei 100000 Euro Steuerhinterziehung kommt
also ein Strafzuschlag von 5000 Euro hinzu.

Für Unternehmer noch wichtiger: Bisher konnten sie eine Selbstanzeige bis zum Beginn einer
Betriebsprüfung einreichen. Jetzt geht das nur noch bis zum Eingang der Anordnung mit dem Prüfungstermin. Es besteht permanent ein Risiko - und damit im Prinzip akuter Handlungsbedarf für alle, die Steuern hinterzogen haben.

harald.klein@handwerk-magazin.de


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