Schnell sein Fragen und Antworten zur Meldepflicht bei Arbeitsunfällen

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Arbeitsschutz und Gesundheit

Insgesamt meldeten die Unternehmen im vergangenen Jahr 876.579 Arbeitsunfälle an ihre Berufsgenossenschaft, das sind 1,2 Prozent mehr als 2015. Zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (28. April) hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung wichtige Fragen und Antworten zur Meldepflicht zusammengestellt.

Auf der Baustelle kann schnell mal etwas passieren. Dann heißt es schnell handeln. - © Arbeitsschutz

Wer muss die Unfallanzeige erstatten?

Anzeigepflichtig zur Meldung eines Arbeitsunfalls bei der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Unternehmer zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.

Wann muss der Unternehmer eine Unfallanzeige erstatten?

Die Anzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.

Wer bekommt die Unfallanzeige?

Ein Exemplar ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden. Ein Exemplar dient der Dokumentation im Unternehmen. Sofern vorhanden, erhält auch der Betriebs- oder Personalrat ein Exemplar der Unfallanzeige.

Wen müssen Sie von der Unfallanzeige informieren?

Der verunglückte Mitarbeiter hat das Recht auf eine Kopie der Unfallanzeige. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Ferner müssen Sie oder Ihr Bevollmächtigter den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit über die Unfallanzeige informieren.

Wie müssen Sie die Unfallanzeige erstatten?

Neben der Versendung per Post besteht auch die Möglichkeit der Online-Anzeige, sofern der Unfallversicherungsträger dies auf seiner Homepage anbietet. Um im Ernstfall schnell handeln zu können, sollten Sie sich das Musterformular der für Sie zuständigen BG vorsorglich herunterladen.

Innerhalb welcher Frist müssen Sie die Unfallanzeige erstatten?

Sie oder Ihr Bevollmächtigter müssen die Anzeige binnen drei Tagen nach dem Unfall erstatten, bei schweren Unfällen müssen Sie sorfort handeln (siehe nächste Frage).

Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?

Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegen, müssen den Unfall auch der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörde melden.

Welche Rolle hat der Durchgangsarzt?

Ist nach dem Arbeitsunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rechnen, so muss der Verletzte einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf müssen Sie als Arbeitgeber wie auch der erstbehandelnde Arzt hinweisen. Ein Durchgangsarzt ist Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie. Er verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Begutachtung und Behandlung von Unfallverletzungen. Der Durchgangsarzt entscheidet auf Grund des Befundes, ob die weitere Behandlung durch ihn selbst oder durch einen Kassenarzt erfolgen soll.