Schneeräumpflicht – die wichtigsten Versicherungen im Überblick

Zu den unerlässlichen Pflichten von Hauseigentümern und Mietern gehört es, die Wege vor Haus und Wohnung von Schnee und Eis freizuhalten. Doch wer haftet im Zweifel für einen Schaden und welche Versicherungen sind sinnvoll? Hier eine kurze Zusammenfassung.

Grundsätzlich ist der Hauseigentümer für das Schneeräumen verantwortlich. Hat er sein Eigentum vermietet, überträgt er die Pflichten meist auf seine Mieter. Das ist absolut legal. Was viele jedoch nicht wissen: In diesem Fall sind die Mieter haftbar, wenn jemand auf nicht geräumten Wegen stürzt. „Wohl dem, der eine Haftpflichtversicherung hat. Die tritt ein, falls jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde. Der Geschädigte kann Schadensersatz verlangen, beispielsweise für eine kaputte Hose oder er erhält Schmerzensgeld und schlimmstenfalls sogar eine lebenslange Rente“, erläutert Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV).

Grundbesitzerhaftpflicht versus Privathaftpflicht

Darüber hinaus rät der BdV Hauseigentümern, die vermieten, zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, für den sei eine Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Auch Mietern wird eine Privathaftpflichtversicherung dringend empfohlen. Lehnt diese im Schadensfall Zahlung ab, könne der Versicherte davon ausgehen, dass kein Anspruch gegen ihn besteht.

Bei Schneedruck springt Elementarschadenversicherung ein

Hauseigentümer sollten, so empfiehlt der BdV, neben der Wohngebäudeversicherung auch noch eine Elementarschadenversicherung abschließen. Damit sind auch Schadensfälle durch den sogenannten Schneedruck versichert. „Das ist von besonderer Bedeutung, wenn durch Schnee- oder Eismassen das Dach des Hauses eingedrückt wurde“, erläutert Rudnik.