Scheidung tut weh

Kreditkündigung | Die Hausbank kann Kredite mit gewerblichen Kunden Knall auf Fall beenden. Gerade in Zeiten von Basel II sollten sich Unternehmer strikt an die Vorgaben der Finanzinstitute halten.

Scheidung tut weh

Ungenehmigte Kontoüberziehungen, also so genannte „geduldete Überziehungen“, gehören bei Herbert K. (Name geändert) mittlerweile zum Geschäftsalltag. Fast normal ist es für den Eigentümer eines Betriebes aus dem Garten- und Landschaftsbau in Niedersachsen auch, vorübergehend Tilgungsraten auszusetzen und die Zinssätze seiner betrieblichen Darlehen zu verringern. Ganz zu schweigen von der immer wiederkehrenden Nichteinlösung diverser Lastschriften, die von seinem Bankkonto erst dann abgebucht werden können, wenn er durch Bareinzahlungen zeitgleich für Kontodeckung sorgt.

Der Grund für diese unerfreuliche Geschäftsentwicklung liegt in der angespannten Liquiditätslage des Betriebes. Denn das Unternehmen muss sich seit mehr als einem Jahr mit der mangelnden Zahlungsbereitschaft einiger größerer Kunden auseinandersetzen. Herbert K. hat bereits diverse Anpassungen innerhalb seines Betriebs vorgenommen: Entlassungen von Mitarbeitern sowie der Umzug in preiswertere Geschäftsräume. Trotzdem ist es dem Unternehmer bisher nicht gelungen, seine Ertragslage zu stabilisieren. Im Gegenteil, die finanzielle Situation des Garten- und Landschaftsbauers ist angespannter denn je. Nur seinem überdurchschnittlichen Engagement ist es zu verdanken, dass die Folgen nicht noch gravierender sind.

Rettungsring Controlling

Neben den aufgezählten Sparmaßnahmen hat Herbert K. an einer völligen Neuorientierung seiner Betriebsabläufe gearbeitet. Das wichtigste Instrument dabei ist der Aufbau eines internen Controllingsystems. Darüber hinaus nutzt der Unternehmer seit einigen Monaten die Angebote seiner Hausbank im elektronischen Bankverkehr zur Verbesserung seiner Liquiditäts- und Rentabilitätslage. So gehören heute etwa taggenaue Kontenausgleiche bei seiner Haupt- und bei seinen Nebenbankverbindungen zum Betriebsalltag.

Diese Anstrengungen haben offenbar auch die Hausbank von Herbert K. beeindruckt, die sich bisher kooperativ verhielt. Hinzu kommt, dass sie vor allem auf Grund der langjährigen Geschäftsverbindung zu dem Unternehmer bereits über das Maß hinausgegangen ist, das sie einem Normalkunden üblicherweise zugestehen würde. So argumentiert zumindest der für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb seit Jahren zuständige Kundenberater der Bank.

Im Laufe der langjährigen Geschäftsbeziehung ist die Hausbank Herbert K. oft entgegengekommen: In enger Abstimmung mit dem Kreditabteilungsleiter wurde die Kreditlinie des Betriebs von ursprünglich 30000 Euro schrittweise auf mittlerweile 50000 Euro erhöht – ebenso wie zwei betriebliche Darlehen, die der Betrieb längst vollständig zurückgezahlt haben müsste. Darüber hinaus hat die Hausbank die erwähnten Tilgungsaussetzungen ebenfalls mitgetragen.

Kulanz ist endlich

Jetzt ist allerdings das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Bank ist nicht mehr bereit, weitere Überziehungen zu tolerieren. Zum ersten Mal seit dem Beginn der Geschäftsbeziehung erhielt der Handwerksbetrieb ein Schreiben des Kreditinstitutes, in dem konkrete Maßnahmen eingefordert werden, die zu einer „unmittelbaren und nachhaltigen Verbesserung seiner Liquiditäts- und Rentabilitätslage“ führen.

Deutlich weist die Hausbank darauf hin, dass sich auch das Zahlungsverhalten des Unternehmens verbessern muss. Weitere Aussetzungen der Tilgungsraten „sind ab sofort nicht mehr möglich“. Außerdem wird eine Erhöhung der Zinssätze in Aussicht gestellt, damit „dem Ausfallrisiko von K. Rechnung getragen wird“. In einem anschließend geführten Telefongespräch bittet der Kundenberater den Unternehmer um Verständnis für das Vorgehen. Aber die Geschäftsführung habe aufgrund der zunehmend restriktiveren Kreditvergaberichtlinien nach Basel II so entschieden. Erst bei einem Gespräch unter vier Augen sprach der Bankmitarbeiter Klartext: Die mit K. getroffenen Kreditvereinbarungen sollen künftig konsequenter durchgesetzt werden. Alternativ wurde intern sogar über eine Kreditkündigung diskutiert.

Sanierung als letzter Ausweg

Obwohl die Hausbank daran bisher zumindest offiziell keinerlei Gedanken verschwendet hat, wäre der Betriebsinhaber K. gut beraten, auch die Möglichkeit einer Kündigung in Betracht zu ziehen und über eine konkrete Sanierung nachzudenken. Notwendig wäre dafür eine Bestandsaufnahme mit einer detaillierten Auswertung seiner wirtschaftlichen Entwicklung während der vergangenen drei Jahre einschließlich einer entsprechenden Prognose für die kommenden drei Jahre sowie die Darstellung eines Betriebsstärke-/Schwächeprofils.

Dazu sollte K. neben seinem Steuerberater einen in der Branche erfahrenen Unternehmens- oder Wirtschaftsberater einbinden, der ihm zum Beispiel von den Handwerkskammern empfohlen werden kann. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen sollte der Unternehmer ein Gespräch mit dem Kundenberater der Bank vereinbaren, mit dem Ziel, alle möglichen Hilfestellungen zu nutzen.

Das können neben öffentlichen Finanzierungshilfen auch Angebote einer der in den Bundesländern tätigen Bürgschaftsbanken sein. Ebenso möglich ist eine Intensivierung der Datenpflege des Unternehmens durch den Einsatz weiterer Electronic-Banking-Produkte der Hausbank.

Michael Vetter

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de