Scheidung: Kann Ex-Gatte gemeinsame Steuererklärung erzwingen?

Waren Ehegatten zu Beginn eines Jahres noch nicht getrennt, steht ihnen für dieses Jahr noch die günstige Zusammenveranlagung und somit der Splittingtarif zu. Doch welche Möglichkeiten hat ein Steuerzahler, wenn der Ex-Partner die Zusammenveranlagung verweigert?

In dem Streitfall vor dem Finanzgericht München reichte ein getrennt lebendes Ehepaar Steuererklärungen ein. Beide beantragten die getrennte Veranlagung. Doch der Ehemann – Alleinverdiener – legte dagegen Einspruch ein und verlangte vom Finanzamt die Zusammenveranlagung. Der Sachbearbeiter im Finanzamt lehnte ab, weil die Frau an ihrem Antrag zu getrennten Veranlagung festhielt.

Die Richter des Finanzgerichts München bestätigten die getrennte Veranlagung. Der Ehemann hat nur auf zivilrechtlichem Klageweg die Chance, doch noch zu seiner Zusammenveranlagung zu kommen (Bundesgerichtshof, Az. XII ZR 128/02) oder er stimmt seine Ex-Frau noch um und diese beantragt ebenfalls innerhalb der Einspruchsfrist die Zusammenveranlagung.

Tipp: Beantragen Ehegatten dagegen gleich von Anfang an verschiedene Veranlagungsformen, gilt eine Ausnahme. Ist klar, dass die Wahl zur getrennten Veranlagung willkürlich ist (etwa  weil der Antragsteller keine eigenen Einkünfte hat), darf das Finanzamt dem Antrag des anderen Ex-Partners auf Zusammenveranlagung folgen (Bundesfinanzhof, Az. VR 305/68).