Scheck: Säumniszuschlag trotz Geldeingang

Jeder Handwerker weiß: Wer die Steuer nicht auf den Tag genau pünktlich bezahlt, muss sofort mit einem Säumniszuschlag rechnen. Dabei kann es sein, dass das Finanzamt Betriebe auch um Säumniszuschläge erleichtert, obwohl das Geld pünktlich eingegangen ist.

Zum Hintergrund
Wer eine Steuer nicht pünktlich bezahlt , muss grundsätzlich für jeden angefangenen Monat der Säumnis (also auch schon für einen Tag) mit einem Säumniszuschlag von einem Prozent des säumigen Steuerbetrags rechnen. Handwerker müssen daher die Fälligkeitstermine genau im Blick haben.

Zeitpunkt der Steuerzahlung
Für die Frage, ob ein Säumniszuschlag zu zahlen ist oder nicht, kommt es dabei nicht unbedingt auf den tatsächlichen Geldeingang beim Finanzamt an. Wer beispielsweise seine Steuern per Scheck bezahlt, unterliegt der gesetzlichen Fiktion, dass die Steuer erst drei Tage nach dem Eingang des Schecks beim Finanzamt als bezahlt gilt.

Aktueller Streitfall
So auch in dem aktuell entschiedenen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VII R 71/11. Ein Steuerpflichtiger hatte hier per Scheck bezahlt. Gegen ihn wurde ein Säumniszuschlag festgesetzt, obwohl das Finanzamt schon zum Fälligkeitstermin der Steuer den Scheckbetrag gutgeschrieben hatte. Wohl gemerkt: Das Finanzamt konnte bei Fälligkeit über das Geld verfügen, lediglich die drei Tage waren noch nicht abgelaufen!

Immer drei Tage Spielraum einkalkulieren
Dem Bundesfinanzhof war jedoch egal, ob das Geld pünktlich eingegangen war. Er urteilte, dass die Abgabenordnung grundsätzlich regelt, dass eine Steuer bei Scheckzahlung drei Tage nach Scheckeingang als entrichtet anzusehen ist. Daher können auch Säumniszuschläge berechnet werden, wenn das Geld dem Finanzamt tatsächlich schon vorliegt.

Tipp: Entweder die drei Tage Spielraum bei Steuerzahlung per Scheck einrechnen oder dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. Bei einer Einzugsermächtigung kann es gar keine Säumniszuschläge geben, auch wenn der Fiskus erst nach dem Fälligkeitstermin abbucht.