Energieeinsparungsgesetz: Schärfere Regeln für Neubau

Für Bestandsimmobilien gibt es keinen Energie- sanierungszwang. - © Jonathan Maddock - iStockphoto

Schärfere Regeln für Neubau

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.

Bundesbauminister Peter Ramsauer erklärte, er habe sich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards seien anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Die Reform setzt neben rechtlichen Vorgaben auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz. Tipp: Handwerker mit der Qualifikation zum Gebäudeenergieberater haben hier die Chance, durch eine fundierte Beratung Kunden von energieeffizienten Maßnahmen zu überzeugen und entsprechende Aufträge zu bekommen.rm