Versicherung Schäden nicht ausschließen

Folgeschäden durch Leitungswasser können böse Folgen haben. - © Jamie Wilson - Fotolia

Schäden nicht ausschließen

Eine Gebäudeversicherung für Betrieb und Privathaus schließt normalerweise Schäden durch Leitungswasser mit ein. Kommt es also zu Gebäudeschäden, weil ein Wasserrohr im Haus oder Betrieb leckt oder bricht, springt die Gebäudeversicherung ein und kommt für die damit zusammenhängenden Schäden im Betriebsgebäude oder Privathaus auf.

In manchen Versicherungsverträgen für Wohngebäude sind allerdings Folgeschäden des Wasserrohrbruchs durch Schwamm vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das kann für den versicherten Handwerker böse Folgen haben. In einem konkreten Fall hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden, dass mit einem „Ausschluss durch Schwamm“ alle Arten von Hausfäulepilzen gemeint sind und Schäden, die durch Pilzbefall verursacht werden, nicht von der Gebäudeversicherung getragen werden mussten (Urteil vom 27. Juni 2012 - IV ZR 212/10).

Tipp: Handwerksunternehmer, die eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, sollten mögliche Schadensursachen nicht leichtfertig aus dem Versicherungsumfang ausschließen, auch wenn sie so Prämien für die Police einsparen könnten.coh