Interview Sauber trennen

Interview

Sauber trennen

Wann ein Sponsoring-Engagement vom Finanzamt anerkannt wird, erklärt Steuerberater Lutz Engelsing von Harzem & Partner in Bonn im hm-Interview.

hm: Welche Grundregeln müssen Sponsoren aus steuerlicher Sicht beachten?

Engelsing: Entscheidend ist, dass den Sponsoring-Aufwendungen wirtschaftliche Vorteile für den Betrieb gegenüberstehen. Dies kann etwa dadurch erreicht werden, dass der Sponsor durch die Erwähnung des Firmennamens in der Öffentlichkeit, das Anbringen des Logos auf Fahrzeugen oder Ähnliches auf seine Leistungen aufmerksam macht. Wichtig ist vor allem, eine Verquickung des Sponsorings mit privaten Interessen zu vermeiden.

hm: Was passiert in einem solchen Fall?

Engelsing: Wenn ein Unternehmer zum Beispiel aus Anlass eines persönlichen Jubiläums Eintrittskarten an Dritte verschenkt, so ist das nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes kein Sponsoring, sondern eine Ausgabe der privaten Lebensführung. Das Tückische bei der Vermischung von privaten und unternehmerischen Motiven ist: Wenn sich die Anteile nicht klar trennen lassen oder das Private als dominierend angesehen wird, ist der ganze geleistete Betrag nicht abzugsfähig.

hm: Ist ein schriftlicher Sponsorenvertrag notwendig?

Engelsing: Grundsätzlich ist ein Vertrag ratsam, allein schon, um die Rechte und Pflichten beider Seiten zu dokumentieren. Aus steuerlicher Sicht genügt es jedoch, wenn der Sponsor sich die erbrachten Leistungen, also etwa die Übergabe von Trikots, quittieren lässt und die entsprechende Gegenleistung des Gesponserten nachweisen kann.

hm: Wie lässt sich der Nachweis erbringen?

Engelsing: Zum Beispiel durch Mannschaftsfotos, die die Spieler in Trikots mit dem Firmenlogo zeigen. Oder durch Belegexemplare der Vereinszeitschriften, in denen das Unternehmen Erwähnung fand. Diese Nachweise müssen wie die Steuerunterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden.