Bravo, Sie haben die Frage richtig beantwortet.
Anmerkung: In diesem Fall liegt eine Altersdiskriminierung vor, so der Bundesgerichtshof im Fall des Geschäftsführers eines Klinikums, dessen Vertrag nicht verlängert wurde (Az. II ZR 163/10). Das ist sinngemäß auch auf einen Handwerksbetrieb übertragbar.
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