„Richtig vererben, um Streitigkeiten zu vermeiden und Steuern zu sparen“

Informationsveranstaltung der UnternehmerFrauen Handwerk mit der Sparkasse Landshut zum Thema „Erben und Vererben“ mit Notar Christian Steer

von links: Notar Christian Steer, Sparkasse-Versicherungsbeauftragter Meikel Fieseler, UFH-Vorsitzende Manuela Nemela, UFH-Vorstandsmitglied Doris Schandl, Hans-Peter Summer Leiter Sparkasse Piflas - © Barbara Ramsauerr/UFH Landshut

Die Veranstaltung „Erben und Vererben“ der Sparkasse Landshut fand bei den UnternehmerFrauen des Handwerks e.V. sehr großes Interesse. Nach der Begrüßung durch den Leiter der Geschäftsstelle Piflas, Hans-Peter Summer und der UFH-Vereinsvorsitzenden Manuela Nemela informierte Notar Christian Steer ausführlich über die Erbfolge mit und ohne Testament sowie die Möglichkeiten, Vor- und Nachteile bei lebzeitiger Überlassung. Ein besonderes Augenmerk galt dabei der Unternehmensnachfolge – ein Thema, das brisanter ist denn je, seit das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 die hierfür bestehenden erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen beanstandet hat.

Steer gab einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, die greift, wenn kein Testament oder Erbvertrag durch den Erblasser verfasst wurde. Die gesetzliche Erbfolge kann je nach Familien- und Güterstand des Erblasser sowie den Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen komplex sein.

Wünscht der Erblasser eine andere als die gesetzliche Erbfolge, ist die Errichtung eines Testaments notwendig. Hierzu erläuterte Steer die verschiedenen Arten: Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag. Er wies auf die Vor- und Nachteile sowie die notwendige Form hin. „Ich empfehle Ihnen, das Testament allgemein zu halten und nur, wenn unbedingt gewünscht, den Nachlass ganz genau zu beschreiben.

Insbesondere Immobilien oder der eigene Betrieb werden oft zu Lebzeiten den Kindern überschrieben. Eine Übergabe oder Überlassung ist endgültig, kann also nicht mehr rückgängig gemacht werden. Deshalb wird oft vereinbart, dass der Erwerber das Objekt zu Lebzeiten des Übergebers nur mit dessen Zustimmung verkaufen darf. Häufig behält sich der Übergeber für bestimmte Fälle auch die Rückforderung vor, z.B. bei Vorversterben des Erwerbers.

Die Vorteile lebzeitiger Überlassung sind aber auch ganz klar: Der Erwerber erhält Planungssicherheit für eventuelle Investitionen. „Auch kann eine frühzeitige Verkleinerung des Nachlasses Vorteile bei der Erbschaftsteuer, den Pflichtteilsansprüchen sowie bei der Sozialhilfe haben,“ so Steer.

Zum Schluss ging Steer noch auf die Schenkungs- und Erbschaftsteuer ein, die zwar für die nächsten Verwandten hohe Freibeträge vorsieht, aber bereits für Geschwister des Erblassers können diese sehr schnell „aufgebraucht“ sein. Für Betriebsvermögen gelten weitere Besonderheiten. Diese wurden jedoch im Dezember 2014 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet und müssen nun bis spätestens 30.06.2016 vom Gesetzgeber geändert werden. Für Unternehmer, bei denen eine Übergabe ansteht, ist daher größte Wachsamkeit geboten. „Möglicherweise sollten Sie unbedingt noch das alte Recht mitnehmen“, empfahl Steer, „doch erst müssen wir genauer wissen, wie die Neuregelung aussehen wird.“

„Um Ihr Vermögen sicher und steuergünstig in die nächste Generation zu bringen, bietet die Sparkasse Landshut eine interessante Lösung an“, so Meikel Fieseler, Versicherungsbeauftragter bei der Sparkasse Landshut. „Das sogenannte GenerationenDepot ist eine für den Kunden, wie auch für den Erben abgeltungs- und einkommenssteuerfreie Geldanlage bei gleichzeitiger Flexibilität und Liquidität.“

Die Landshuter UnternehmerFrauen veranstalten monatlich Seminare und Treffen für Mitglieder und interessierte Gäste. Nähere Informationen zum Jahresprogramm sowie zum Verein der Unternehmerfrauen gibt es unter www.unternehmerfrauen-bayern.de .
Zum Arbeitskreis Landshut bei Manuela Nemela, Telefon 0871/ 71438 sowie http://www.unternehmerfrauen-bayern.de/landshut.html