Reparaturauftrag: handschriftlicher Vermerk ist kein Beweis

Erweist sich das vereinbarte Kostenlimit für eine Kfz-Reparatur als zu niedrig, können Werkstatt und Kunde sich jederzeit auf eine Erhöhung einigen. Dass sie das getan haben, muss die Werkstatt im Streitfall aber beweisen können.

Kostensteigerungen bei der Kfz-Reparatur vom Kunden immer gegenzeichnen lassen - © Gina Sanders/Fotolia.com

Auf 26.755 Euro bezifferte eine VW-Werkstatt ihren Aufwand für die Reparatur eines Touareg nach einem halben Jahr Fehlersuche: Probleme mit der Fahrzeugelektronik. Der Kunde wollte nicht mehr als 2000 Euro zahlen, das habe man als Obergrenze vereinbart. Die Werkstatt behauptete, dieses Limit sei nachträglich mündlich auf 5000 Euro erhöht worden. Das beweise die Aussage ihres Mitarbeiters und sein Vermerk auf dem Reparaturauftrag.

Dazu das Oberlandesgericht Karlsruhe: Die Zeugenaussage sei widersprüchlich und nicht überrzeugend. Der Vermerk beweise ohne Gegenzeichnung durch den Auftraggeber nichts. Da deshalb von der Vereinbarung des 2000-Euro-Kostendeckels auszugehen sei, könne die Werkstatt auch nicht die ihr sonst zustehende „übliche Vergütung“ verlangen (9 U 218/12).

Hinweis Auch ein Auftrag ohne vereinbarten Höchstbetrag ist kein Freibrief für den Handwerker: Wenn die Kosten deutlich aus dem üblichen Rahmen zu fallen drohen, sollte er erst mal mit dem Kunden reden, sonst drohen Probleme beim Bezahlen.