Flexirente Wie Chefs Rentner aktiv im Job halten

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Senioren bereichern das Team mit ihrer Qualifikation und Praxiserfahrung – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Mit dem neuen Flexirentengesetz bieten sich Firmenchefs mehr Möglichkeiten, Rentner im Vorruhestand weiter zu beschäftigen. So nutzen Sie die erweiterten Spielregeln des Gesetzgebers richtig aus.

Unternehmer Heinz Breuer
Unternehmer Heinz Breuer, Geschäftsführer des Autohauses Heinrich Breuer in Grevenbroich, beschäftigt Kfz-Mechaniker Dieter Hösen auch nach Eintritt in den Ruhestand weiter - © Markus J. Feger

Kfz-Mechaniker Dieter Hösen arbeitet gern – und das bereits seit über 50 Jahren. Er ist seit den 60er-Jahre im Autohaus Heinrich Breuer in Greven-
broich bei Düsseldorf beschäftigt. Sein wohlverdientes Ruhestandsalter hat er erreicht. Er denkt aber nicht ans Aufhören. „Meine Tätigkeit gefällt mir zu gut“, so der 68-Jährige. Auch für seinen Chef bringt sein Engagement Vorteile: „Er ist uns aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung eine große Unterstützung“, sagt Unternehmer Heinz Breuer.

Über eine Million der Mini-Jobber ist über 65 Jahre

Immer mehr Handwerkschefs beschäftigen Mitarbeiter im Ruhestand. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sind mehr als eine Million Minijobber schon älter als 65 Jahre. Die Zahl hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt. Inzwischen beträgt der Anteil der Senioren an allen geringfügig Beschäftigten fast 15 Prozent. Sogar mehr als 260.000 Senioren über dieser Altersgrenze sind noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Flexirente: Neue Regeln bieten mehr Möglichkeiten

Unternehmer haben also großen Bedarf, mit Rentnern zusammenzuarbeiten. Und zwar genauso mit Frühruheständlern oder jenen, die aufgrund einer Erwerbsminderung nicht mehr voll aktiv sein können. Die Bundesregierung verbesserte jetzt die Rahmenbedingungen. Seit diesem Jahr sind neue Regeln des Flexirentengesetzes in Kraft. „Es soll helfen, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter gestalten zu können“, bekundet die Bundesregierung. Unternehmer können die Senioren bedarfsgerechter im Betrieb einsetzen.

Rente und Gehalt: Rentner können wählen

Wer über den regulären Eintritt in den Ruhestand hinaus weiter im Job bleibt, arbeitet so viel und verdient so viel er will. Er hat die Wahl, ob er ganz normal weiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein will, ohne Rentenleistungen zu beziehen. Er kann freiwillig in die Rentenkasse einzahlen und so seine Leistungen noch weiter aufstocken oder einfach sein Ruhestandssalär und Lohn gleichzeitig beziehen.

„In diesen Fällen haben die betreffenden Mitarbeiter und der Chef kein Problem. Die Beteiligten können vereinbaren, was sie wollen“, erklärt Toni Wirler, Vizepräsident des Verbandes der Ruhestandsplaner. Man muss wissen: Diese Rentner können ihre Ansprüche erhöhen, weil sie auf ihrem Konto durch den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil mehr Punkte ansammeln. Für die Chefs hat sich nichts geändert. Denn der Unternehmer zahlte schon bisher Rentenversicherungsbeiträge, die sich jedoch beim betreffenden Mitarbeiter nicht mehr auswirken. Der Mitarbeiter kann jetzt schriftlich erklären, dass er auf seine Rentenversicherungsfreiheit während seiner Beschäftigung verzichtet, und dann selbst Beiträge zahlen.

Was Chefs zur Flexirente wissen sollten

Der Firmenchef sollte aber einen wichtigen Punkt beachten. In den älteren Arbeitsverträgen steht, dass diese mit 65 Jahren enden. Aus gutem Grund: Andernfalls würde das Beschäftigungsverhältnis unbegrenzt weitergehen – was so sicherlich nicht gewollt sein kann. Genau hier liegt ein Knackpunkt, wenn Rentner länger arbeiten wollen.

Soweit kein neuer Vertrag abgeschlossen wird, verlängert sich der bestehende dann unbegrenzt. „Unternehmer haben hier ein gewisses Risiko, das sie im Auge behalten sollten“, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Partnerin der Kanzlei RPO in Köln und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Arbeitsvertrag: Chefs sollten befristeten Vertrag abschließen

Auf der sicheren Seite sind jene Firmenchefs, die frühzeitig mit dem betreffenden Mitarbeiter einen neuen befristeten Vertrag abschließen. „Das können sie, falls der Mitarbeiter etwa an einem Projekt beteiligt sein soll oder falls er seinen Nachfolger einarbeitet“, so Oberthür. Nach Ablauf kann das Arbeitsverhältnis auf diese Weise noch einmal verlängert werden.

Wenn der Rentner vor Eintritt in den Ruhestand nicht im Betrieb angestellt war, gibt es keine Komplikationen. „In diesem Fall kann der Vertrag bis zu zwei Jahre befristet werden, auch ohne dass dafür eine besondere Begründung erforderlich wäre“, so Oberthür.

Grenzen für zusätzlichen Verdienst beachten


Bei Rentnern, die frühzeitig in den Ruhestand ausgeschieden sind, kommt noch eine weitere Hürde hinzu: Für diese gelten individuelle Hinzuverdienstgrenzen. Sobald diese überschritten sind, kürzt die gesetzliche Rentenkasse die Leistungen. Im Prinzip ist das zwar Sache des Mitarbeiters. Doch wird niemand an einer schlechten Lösung interessiert sein.

Hinzuverdienstgrenze bei Flexirente jetzt höher

Positiv für alle: Mit dem Flexirentengesetz haben sich die Hinzuverdienstgrenzen für die Beteiligten verbessert. Frührentner können im Jahr 6.300 Euro ohne Wenn und Aber dazuverdienen. Bisher galt eine Monatsgrenze von 450 Euro. Der Mitarbeiter kann also bei einem Auftragsboom für drei Monate in den Betrieb kommen, 2.100 Euro im Monat verdienen und sich dann für den Rest des Jahres in den Sessel setzen.

Wenn es mehr wird, rechnet die Rentenkasse den darüber hinausgehenden Betrag zu 40 Prozent auf die monatlichen Leistungen an. Liegt die Summe aus gekürzter Rente und Hinzuverdienst über dem bisherigen besten Einkommen der letzten 15 Jahre, wird der darüber hinausgehende Teil voll auf die verbleibende Teilrente angerechnet.

Grenzen bei Erwerbsminderung beachten

Noch mal anders läuft es bei Rentnern mit teilweiser Erwerbsminderung. Es hängt hier davon ab, wie hoch ihr beitragspflichtiges Jahreseinkommen in den vergangenen 15 Jahren war. Sie dürfen momentan mindestens 14.458 Euro im Jahr dazuverdienen, ohne eine Kürzung akzeptieren zu müssen. Darüber hinaus greifen dann wieder die 40 Prozent.

Wichtig: „Der betreffende Mitarbeiter sollte sich von der gesetzlichen Rentenversicherung seinen möglichen Hinzuverdienst ausrechnen lassen , um Frust zu vermeiden“, rät Wirler vom Verband der Ruhestandsplaner. Es kommt hier auf den Einzelfall an, und die Entscheidung liegt letztendlich beim Mitarbeiter.

Kfz-Mechaniker Dieter Hösen hat kein Problem damit. Weil er das reguläre Ruhestandsalter bereits erreicht hat, gibt es für ihn keine Regularien. Er will noch länger für seinen Chef arbeiten.

Rentner im Job: Was für die Sozialversicherung zählt

Abhängig vom Status des beschäftigten Seniors im Handwerksunternehmen ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten in punkto Sozialversicherung. Ein Überblick.

  • Mini-Jobber. Wer die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschreitet, ist und bleibt geringfügig beschäftigt. Das gilt genauso für alle Senioren, die nicht mehr als drei Monate oder 70 Tage im Jahr in der Firma arbeiten. Für diese Mitarbeiter führt der Unternehmer die pauschalen Abgaben ab.
  • Altersrentner. Sie sind seit Jahresanfang rentenversicherungspflichtig – zumindest bis sie ihr reguläres Rentenalter erreichen. Damit erhöhen sie ihre künftigen Leistungen. Danach reicht es, wenn der Chef den Arbeitgeberanteil überweist. Der Mitarbeiter kann aber freiwillig weiter einzahlen und so seine Rentenansprüche noch steigern. Bis Ende vergangenen Jahres waren diese Kollegen rentenversicherungsfrei. Sobald der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht hat, braucht keiner mehr Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das Flexirentengesetz sieht dies bis Ende 2021 so vor. Die Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich nach dem ermäßigten Beitragssatz plus eventuellem Zusatzbeitrag. Vollrentner im Job haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei Teilrentnern ist das anders. Es fällt hier der allgemeine Satz plus Zusatzbeitrag an.
  • Erwerbsminderungsrentner. Zu unterscheiden sind jene, die nur eine Teilrente bekommen. Sie sind voll versicherungspflichtig in punkto Kranken- und Rentenversicherung. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Ausnahme: Die Arbeitsagentur ist der Meinung, dass der Rentner so eingeschränkt ist, dass er auf Dauer nicht vermittelbar ist. Rentner mit voller Erwerbsminderung zahlen Beiträge zur Krankenversicherung entsprechend dem ermäßigten Satz sowie Beiträge zur Rentenversicherung, aber keine Arbeitslosenversicherung. Es fällt auch kein Chefanteil an.