Rentenkasse ohne Boden

Sozialversicherung Viele Handwerksunternehmer müssen 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, erwarten aber nur wenig im Alter. Die aktuellsten Praxistipps zur Sozialversicherung 2012.

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    Frank Dietrich aus Stuttgart wandelte die Firma zur GmbH um und entkam der Rentenbeitragspflicht.
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    „Die Aufhebung der Handwerkerpflichtversicherung ist dringend geboten.“Jörg Hagedorn, Leiter der Abteilung Soziale Sicherung im ZDH, Berlin.

Rentenkasse ohne Boden

Frank Dietrich aus Stuttgart zögerte nicht lange, als sein Vater mit 65 aus gesundheitlichen Gründen kürzer treten wollte. „Ich übernahm die Geschäftsführung des Einzelunternehmens Eldi - Elektro-Dietrich gerne“, erinnert sich der Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik. Der Betrieb läuft gut. Chef und 20 Mitarbeiter tragen zum Jahresumsatz von 2,5 Millionen Euro bei. Anfang 2011 hat Frank Dietrich Eldi per Übernahmevertrag von seinem Vater gegen eine Monatsrente gekauft, führt sie aber als GmbH weiter. „Hauptgrund war, dass ich nicht weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollte“, erklärt Dietrich. Nur mit dem Wechsel zur GmbH konnte er sich von der 18-jährigen Beitragspflicht für Handwerker befreien. Diese Zeit, gerechnet ab der Lehre, war bei ihm noch nicht abgelaufen. Und da die juristische Person GmbH nicht beitragspflichtig ist, durfte er austreten.

Wie Dietrich, so verlassen viele Handwerksunternehmer die gesetzliche Rentenversicherung, sobald es geht. Andere Altersvorsorgeformen erscheinen weitaus attraktiver. „Doch vorher sollte sich jeder Unternehmer gut beraten lassen“, rät Jörg Hagedorn, Leiter der Abteilung Soziale Sicherung im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin.

Überholte Pflichtversicherung

Der ZDH setzt sich seit längerem für die Abschaffung der Handwerkerpflichtversicherung ein. Eingeführt 1938, um auch selbständige Handwerker fürs Alter abzusichern, und 1959 auf die jetzige Mindestzeit von 18 Jahren reduziert, sieht der ZDH spätestens seit der Reform der Handwerksordnung 2004 keine Grundlage mehr für die Pflichtversicherung. Denn seitdem müssen nur noch Handwerker der 41 meisterpflichtigen Gewerke 18 Jahre lang Beiträge einzahlen. „Bei diesem Personenkreis typisierend eine Schutzbedürftigkeit zu unterstellen ist willkürlich“, so Hagedorn. Auch die mögliche Flucht aus der Rentenversicherung per GmbH-Gründung zeige, seit Einführung der Mini-GmbH mit einem Euro statt 25000 Euro Mindestkapital, wie willkürlich die Beitragspflicht ist. „Die Aufhebung der verfassungsrechtlich hoch problematischen Handwerkerpflichtversicherung ist daher dringend geboten“, resümiert der ZDH-Experte.

Ebenfalls problematisch und auch für alle Handwerksbetriebe richtig ärgerlich war die Pflicht, mit Elena monatlich Abrechnungsdaten der Mitarbeiter an die zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg zu übermitteln. Seit 2010 bereits mussten die Firmen dem nachkommen und sollten ihrerseits bald von den Datensätzen profitieren, indem sie ihren Mitarbeitern keine Lohnbescheinigungen für Behörden mehr hätten ausstellen müssen. Doch dazu kam es nicht. Der Bundestag stoppte Elena, die Betriebe mussten bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 3. Dezember 2011 aber unter Bußgeldandrohung weiter melden.

Höhere Krankenkassenbeiträge

Gemessen daran laufen die Änderungen bei der Krankenversicherung im üblichen Rahmen. Zwar bleibt 2012 der Beitragssatz mit 15,5 Prozent gleich hoch wie im Vorjahr, doch durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze fällt die Abgabe an die Krankenkassen höher aus.

Ob ein Mitarbeiter der Krankenversicherungspflicht unterliegt, hängt vom Jahreseinkommen ab. Wer 2011 mehr als 44550 Euro verdiente und privat krankenversichert war, bleibt versicherungsfrei, wenn die Bezüge 2012 voraussichtlich mindestens 45900 Euro erreichen. Alle anderen Arbeitnehmer unterliegen der Krankenversicherungspflicht, sofern das Jahreseinkommen 2012 voraussichtlich unter 50850 Euro liegt. Die Beiträge sind aber nur von einem Entgelt bis zur Bemessungsgrenze von monatlich 3825 Euro zu leisten (siehe Tabelle unten).

Aufgrund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auch der Beitragszuschuss des Betriebs für privat krankenversicherte Mitarbeiter im Jahr 2012 auf bis zu 279,22 Euro je Monat.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sollte ab 2012 der Sozialausgleich für die Zusatzbeiträge starten, sofern diese den durchschnittlichen Zusatzbeitrag übersteigen. Dieser Ausgleich, der in der Regel von den Arbeitgebern für ihre Beschäftigten durchzuführen gewesen wäre, entfällt wie im Jahr 2011, da die Ausgaben der Kassen aufgrund der Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung von den Zuweisungen durch den Gesundheitsfonds gedeckt sind. Deshalb wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag auch 2012 auf null Euro festgelegt.

Mehr Altersvorsorge steuerfrei

Die Mindest- und Höchstbeiträge für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung erhöhen sich 2012. Sie betragen jährlich mindestens 196,88 Euro und höchstens 2688 Euro. Zusätzlich kann der Betrieb für seine Mitarbeiter je weitere 1800 Euro Lohn oder Gehalt im Jahr steuerfrei umwandeln, muss aber darauf Sozialabgaben abführen.

Auch bei der Insolvenzgeldumlage, die Mitarbeiter bei der Pleite eines Betriebes schützt, gibt es 2012 eine Änderung. 2009 eingeführt, war diese Sozialabgabe 2011 ausgesetzt, da die Rücklagen am Jahresende 2010 für die voraussichtlichen Ausgaben des Jahres 2011 ausreichten. Zum Jahresbeginn 2012 wird die Umlage wieder erhoben. 0,04 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Lohns oder Gehalts muss der Betrieb zusammen mit den anderen Sozialabgaben an die jeweilige Krankenkasse überweisen.

Hiervon zu trennen ist die Umlage an den Pensionssicherungsverein. Hier wurde der Umlagesatz, der immer nachträglich fällig wird, für das Kalenderjahr 2011 auf 1,9 Promille der Beitragsbemessungsgrundlage festgelegt. Zusätzlich wird bis 2013 noch der Restbetrag des Jahres 2009 in Raten von 1,5 Promille pro Jahr erhoben. Durch den Pensionssicherungsverein werden unverfallbare Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung, die gegenüber dem Arbeitgeber bestehen, wie Direktzusagen oder Unterstützungskassen, für den Fall der Insolvenz des Betriebes abgesichert. Die im Handwerk weit verbreiteten Durchführungswege Pensionskasse und Direktversicherung der betrieblichen Altersvorsorge, die unwiderrufliche Ansprüche gegenüber den externen Versorgungsträgern begründen, muss der Betrieb dagegen nicht absichern.

Geringerer Garantiezins

Beim Abschluss von Versicherungen in der privaten Altersvorsorge - auch für Basisrentenverträge - ist ab 2012 zu beachten, dass nicht nur die Garantieverzinsung auf 1,75 Prozent abgesenkt wird, sondern auch die Altersgrenze für die steuerbegünstigte Auszahlung vom 60. auf das 62. Lebensjahr steigt. Damit wird die sukzessive Anhebung der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, die ebenfalls Anfang 2012 in Kraft, tritt übernommen.

In eine handwerkliche Unterstützungskasse zahlt auch Diplom-Ingenieur Frank Dietrich in Stuttgart ein, der nach seinem Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung so fürs Alter vorsorgt. 1500 Euro monatlich überweisen die GmbH für ihn als Geschäftsführer und er monatlich. Mit 63 Jahren erwartet er 1,9 Millionen Euro aus dieser alternativen Altersvorsorge.

harald.klein@handwerk-magazin.de

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Welche Gewerke von der Rentenbeitragspflicht
betroffen sind und wer vor dem Ausstieg berät:
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Ausstieg aus der Rentenkasse