Jahresausblick Das ist neu in 2021: Rente und Versicherungen

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Beitragsbemessungsgrenze, Sonderausgabenabzug, Wohnungsbauprämie und Maklerkosten – 2021 bringt viele Neuerungen für Handwerksunternehmer im Bereich Rente und Versicherung. Hier finden Sie die Änderungen im Überblick.

Neuerungen 2021 Rente u Versicherungen
In den Bereichen "Rente" und Versicherungen" sind auch 2021 einige Neuerungen zu beachten. - © handwerk magazin

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohn­betrag, der bei der Bestimmung der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge angesetzt wird. Für den Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht, fällt kein Beitrag an. Ab 2021 erhöht sich die BBG auf 85.200 (West) und 80.400 Euro (Ost).

Betriebliche Altersvorsorge ausbauen

Arbeitnehmer können bis zu acht Prozent der BBG steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei zur Investition in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds nutzen. Damit erhöhen sich 2021 der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 276 auf 284 Euro. Der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag lässt sich erweitern, wenn der Arbeitgeber ergänzend eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage anbietet. Steuerfrei ist das unbegrenzt möglich.

Sonderausgabenabzug für Basisrente steigt

Beiträge zur Basisrente können gemeinsam mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab Januar 2021 erhöht sich der mögliche Betrag dafür auf rund 25.787 Euro und 51.574 Euro bei Verheirateten . Davon sind 92 Prozent ansetzbar – bisher waren es 90 Prozent. Das heißt: Von 25.787 Euro können 23.724 Euro steuerlich gegengerechnet werden. Bei Verheirateten sind es 47.448 Euro.

Grundrente für Geringverdiener

Die neu eingeführte Grundrente für Geringverdiener erhalten Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können – das sind Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten mit Leistungsbezug wegen Krankheit. Zudem muss der Verdienst bezogen auf das gesamte Berufsleben im Durchschnitt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. Der Zuschlag wird individuell berechnet und beträgt im Schnitt 75 Euro brutto im Mo nat. Maximal möglich sind 418 Euro. Es findet eine Einkommensprüfung statt. Die Grundrente wird als Bestandteil der gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Die ersten Auszahlungen werden ab Mitte 2021 erfolgen, rückwirkend zum Januar 2021.

Maklerkosten werden hälftig geteilt

Wer eine Immobilie kauft, muss ab Mitte Dezember nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Maklerprovision auf den Käufer abwälzen. Der Käufer muss seinen Anteil an der Provision erst dann zahlen, wenn der Verkäufer seine eigene Zahlung nachgewiesen hat. Neu ist auch, dass ein Maklervertrag künftig schriftlich festgehalten werden muss, also beispielsweise per E-Mail. Eine mündliche Absprache reicht dafür nicht mehr aus.

Wohnungsbauprämie wird aufgestockt

Der maximal zulagenbegünstigte Sparbetrag im Rahmen der Wohnungsbauprämie steigt für Alleinstehende von 512 auf 700 Euro pro Jahr, bei Paaren erhöht sich dieser von 1.024 auf 1.400 Euro. Die ser Sparbetrag wird ab dem kommenden Jahr mit einem Zuschuss in Höhe von zehn Prozent gefördert (aktuell: 8,8 Prozent). Auch die Einkommensgrenzen verschieben sich nach oben: Alleinstehende haben bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 Euro das Recht auf den Zuschuss, bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 Euro (25.600 Euro bzw. 51.200 Euro aktuell).

Erhöhte Grenzen bei Krankenversicherung

Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung maßgeblich ist, steigt von 56.250 Euro auf 58.050 Euro. Wer bereits mehr verdient, ist von der Anhebung voll betroffen – für diese GKV-Versicherten steigt der eigene Beitrag. Auch der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV steigt: um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent.

Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen ab 2021 ein Jahres­bruttoeinkommen von mindestens 64.350 Euro (vorher: 62.550 Euro) verdienen. Für privat Krankenversicherte steigt der maximale Arbeitgeberzuschuss durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte von monatlich 367,97 Euro auf 379,74 Euro.