Versicherungen Reiseversicherung: Welche Sie brauchen - und welche nicht

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Wer dem Winter entfliehen möchte, reist für ein paar Tage oder Wochen in den Süden: Sonne, Licht und Luft für Körper, Geist und Seele tanken. Damit nichts Störendes zwischen Urlaubswunsch und Urlaubserlebnis kommt, bieten Versicherungen einen Schutz: etwa gegen Krankheit, kaputtes Auto und verlorenes Gepäck. Doch nicht jede Versicherung ist sinnvoll.

Reiseversicherungen: Gut geschützt in den Urlaub
Wer reist, kann was erleben. Schönes und nicht so Schönes. Entstehen Extrakosten, ist es gut, wenn eine Versicherung sie übernimmt. - © Jenny Sturm-stock.adobe.com

Wer eine Reise bucht, bekommt über das Reisebüro oder den Online-Anbieter meist einige Reiseversicherungen mit angeboten. Das lohnt sich für den Anbieter, oft erhält er Provisionen, die bei weit über 15 Prozent der Versicherungsprämie liegen können. Für den Reisenden ist es oft lukrativer, auf Online-Portalen die verschiedenen Tarife – und die Leistungen zu vergleichen. Stiftung Warentest schreibt: „Entscheidend sind auch die Bedingungen. Denn oft hängt es von wenigen Worten im Vertrag ab, ob die Versicherung im Ernst­fall zahlt oder nicht.“

Und die Verbraucherzentral Niedersachsen rät: „ Reiseversicherungen im Rundum-sorglos-Paket sind oft zu teuer, weil sie überflüssige Versicherungen enthalten können.“ Und sie sagt: Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- und Reiseunfallversicherung sind meist überflüssig, da diese Risiken oft bereits über andere Versicherungen abgesichert sind.

Grundsätzlich gilt: Wird eine Reise mit der Kreditkarte bezahlt, ist oft ein umfangreicher Versicherungsschutz enthalten. Wer sich doppelt versichert, gibt unnötig viel Geld aus. Urlauber sollten deshalb zuerst bei ihrem Kreditkartenanbieter nachfragen, welchen Schutz sie zu welchen Konditionen bieten.

Diese Versicherungen sind wichtig – oder können es werden

1. Auslandsreisekrankenversicherung

Zu den wirklich ärgerlichen Situationen im Urlaub gehört eine Erkrankung. Damit Arzt- oder Krankenhausbehandlung nicht auch zur finanziellen Belastung werden, sollten Versicherte vor dem Urlaub bei ihrer Krankenversicherung nachfragen, welche Kosten für Behandlung in ihrem Urlaubsland erstattet werden. Denn meist gilt die Krankenversicherung auch im Ausland – aber eben nicht überall und sie deckt auch nicht alle Aufwendungen ab. Eine zusätzliche private Auslandsreisekrankenversicherung ist oft notwendig. Die Verbraucherzentralen raten:

  • Vergleichen Sie die Preise, es gibt spezielle Tarife für Familien.
  • Vorsicht ist geboten, wenn eine Selbstbeteiligung verlangt wird.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte. Dort können Ausschlüsse lauern.
  • Wichtiger Punkt: der Rücktransport. Er sollte schon erfolgen können, wenn er medizinisch "sinnvoll" – und nicht nur, wenn er medizinisch "notwendig" ist.
 
2. Autoversicherung

Ob Leihwagen oder eigenes Auto – eine Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein. Beim eigenen Wagen ist das für EU-Auslandsfahrten der Fall (per Schutzbrief) und oft ist über die sogenannte ‚Mallorca-Police‘ auch ein Mietwagen versichert. Die Arag-Versicherung rät:

  • Fragen Sie bei Ihrem Haft­pflicht­versicherer, ob und bis zu welcher Höhe ein Auslands­schaden­schutz besteht.
  • Nehmen Sie die Grüne Karte und einen Europäischen Unfall­bericht mit.
  • Achten Sie auf die Deckungssumme, sie sollte im Ausland so hoch sein wie in Deutschland.
  • Reisen Sie in Länder außerhalb der EU, fragen Sie bei Ihrem Versicherer, ob Ihre Police auch dort gültig ist.
 3. Reiserücktrittsversicherung

Von einer Reise zurückzutreten ist jederzeit möglich. Je näher der Rücktritt jedoch am vorgesehenen Reisebeginn liegt, desto höher werden meist die anfallenden Kosten, die Hotels oder Vermieter von Ferienwohnungen in Rechnung stellen. Wer berechtigten Zweifel hat, ob er zum Reisetermin reisefähig ist, sollte diese Versicherung abschließen. Erst recht, wenn die Reise sehr frühzeitig gebucht wurde, sie sehr kostenintensiv ist oder mit anfälligen Personengruppen – wie Kindern oder älteren Menschen – gemacht werden soll.

  • Achten Sie darauf, dass auch der Reiseabbruch mitversichert ist.
  • Achten Sie auf die Fristen: Je nach Anbieter muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens 14 bis 42 Tage nach der Urlaubsbuchung oder bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden.
  • Der Selbstbehalt bestimmt oft darüber, wie hoch die Prämie ausfällt. Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten. Meist ist dann die Selbstbeteiligung besonders hoch.
  • Vorsicht automatische Verlängerung: Oft gilt die Versicherung nur für den Zeitraum der Reise und läuft danach automatisch aus. In einigen Fällen verlängert sich der Vertrag automatisch, der Beitrag wird dann in der Regel für ein weiteres Jahr fällig. Kündigen Sie frühzeitig.
 4. Reiseabbruchversicherung

Wenn man die Reise aus persönlichen Gründen vorzeitig abbrechen muss, greift die Reiserücktrittversicherung oft nicht – das sollte sie aber. Versichert sind dann die Mehrkosten einer geänderten Rückreise. In einigen Verträgen ist dann auch die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung eingeschlossen.

 

5. Gepäckversicherung

Versichert wird das Reisegepäck – zu sehr unterschiedlichen Bedingungen bei den Assekuranzen. Sie lohnt sich vor allem bei sehr teuren Gepäckstücken oder bei einer Reise in besonders gefährdete Gebiete. Tipp: Informieren Sie sich vorab, welche Risiken in ihrer Versicherung überhaupt abgedeckt sind und wie Sie sich verhalten müssen, um Leistungen bekommen zu können. Meist ist es einfacher, auf sein Gepäck gut aufzupassen, als eine angemessene Leistung aus der Versicherung zu erhalten.

Versicherungs-Check vor Reiseantritt

Die Experten der Arag-Versicherung raten, vor Reiseantritt bereits abgeschlossene Verträge auf mögliche Zusatzleistungen zu untersuchen und zu überprüfen, inwieweit die dort gebotenen Leistungen für den anstehenden Urlaub ausreichend sind. Denn häufig sind für die Reise wichtige Policen in die vorhandenen Verträge integriert. So ist die Mallorca-Police unter Umständen bereits Teil der normalen Kfz-Haftpflicht oder die Absicherung des Urlaubsgepäcks gegen Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung enthalten. Auch Kreditkartenverträge sind oft mit Versicherungsleistungen gekoppelt.