Rechtsprechungsänderung: Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Bisher ging die Finanzverwaltung davon aus, dass Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen sind. Dies wird sich nun ändern. Lesen Sie hier warum dies so ist.

© © alphaspirit - Fotolia.com

Grundsätzlich ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands (z. B. der Betriebs-Pkw) für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellt. In der Folge unterlagen die Fahrten des Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb, die er mit dem unternehmenseigenen Pkw durchführte, der Umsatzsteuer.

Fahrten sind betrieblich

In einem aktuellen Urteil vom 05.06.2014 (Az.: XI R 36/12) hat der Bundesfinanzhof nun jedoch geurteilt, dass die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nicht für Zwecke erfolgt, die außerhalb des Unternehmens liegen. So ist es zumindest beim Unternehmer.

In der Folge ist eine unentgeltliche Wertabgabe nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass ein Unternehmer (anders ist es bei Arbeitnehmern) seinen Betrieb aufsucht, um dort unternehmerisch tätig zu werden. Daher sind diese Fahrten ganz klar einer unternehmerischen Verwendung zuzuordnen. Unerheblich ist auch, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter haben können.