Neues Bauvertragsrecht Rechte der Handwerksunternehmer werden gestärkt

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Die Bundesregierung hat das neue Bauvertragsrecht beschlossen. Die Rechte der Bauherren werden gestärkt, aber auch jene der Handwerksunternehmer.

Bauvertragsrecht
Bauunternehmer können ab 1. Januar 2018 auf die Hersteller zurückgreifen, falls Kunden von ihnen eingebaute Bauprodukte bemängeln: Sie können ihre Kosten an die Verkäufer weiterreichen. - © M. Schuppich, Fotolia.com

Bauunternehmer können künftig auf die Hersteller zurückgreifen, falls Kunden von ihnen eingebaute Bauprodukte bemängeln: Sie können ihre Kosten an die Verkäufer weiterreichen. Die Haftung des Herstellers wird auch nicht dadurch aufgeweicht, dass Material kombiniert verbaut wurde. So sieht es die Reform des Bauvertragsrechts vor.

Bauunternehmer soll verbindlichen Termin für Fertigstellung angeben

Weitere Änderungen: Ein Bauunternehmen soll künftig einen Termin für die Fertigstellung des Auftrags angeben – und zwar verbindlich. Außerdem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Bauunternehmer künftig Verbrauchern vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die Mindestanforderungen zu genügen hat.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit dem Entwurf wird das Werkvertragsrecht modernisiert und an die Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.