Sicherheit für Vermieter und Eigentümer Rauchmelder gibt Fehlalarm: Wer die Feuerwehr bezahlt

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Seit Rauchmelder in Deutschland nahezu flächendeckend Pflicht sind, muss die Feuerwehr gelegentlich auch ohne Grund ausrücken. Ärgerlich, denn ein Fehlalarm kann teuer werden. Strittig ist dann die Frage, wer die Kosten für den Einsatz übernimmt. Außerdem: Welche Geräte Sie am besten einsetzen und wie Sie Fehlalarme clever verhindern.

Rauchmelder
Einmal jährlich müssen Eigentümer und Vermieter überprüfen, ob die Rauchmelder einwandfrei funktionieren. Alle Öffnungen sollten frei von Staub und Schmutz sein. - © Jamrooferpix - stock.adobe.com

In Deutschland sind Rauchmelder nahezu überall Pflicht in privaten Wohnräumen. Lediglich in Sachsen müssen Rauchmelder nur in Neubauten installiert werden, in manchen Bundesländern gelten für Bestandsbauten noch Übergangsfristen.

Rauchmelder: Für welche Räume sie sich eignen

Grundsätzlich gilt: Rauchmelder sind möglichst mittig an der Decke des jeweiligen Zimmers anzubringen, um vor allem Schlafende vor Rauch zu warnen. Denn die Nachtruhe hebelt den Geruchssinn aus. In diesen Räumen müssen Sie einen Rauchmelder platzieren:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flur
  • in Berlinund Brandenburg auch in Wohnräumen

Achtung: ist der Raum größer als 60 Quadratmeter, sollten Sie ein zweites Gerät installieren. Brandschützer empfehlen, in allen Aufenthaltsräumen Rauchmelder anzubringen, unabhängig davon, was die Landesbauordnungen vorschreiben. Denn auch im Wohnzimmer hält man mal ein Nickerchen oder es übernachten Gäste auf der Coach.

Rauchmelder: Welche Geräte in Frage kommen

Eigentümerund Vermieter sollten Produkte installieren, die mit dem Qualitätszeichen „Q“ ausgestattet sind, empfiehlt das Info-Portal Rauchmelder retten Leben . Das Q-Label stellt sicher, dass das Gerät mit einer optimalen Messtechnik ausgestattet istund durch unabhängige Prüfinstitute geprüft wurde. Q-Rauchmelder beinhalten überdies eine Lithium-Langzeitbatterie mit einer Lebenszeit von zehn Jahren. Laut Stiftung Warentest sind zuverlässige Rauchmelder bereits für um die 20 Euro erhältlich.

Was Funkrauchmelder leisten

Der Vorteil von Funkrauchmeldern: Auf diese Weise lassen sich Rauchmelder in größeren Häusern oder Wohnungen vernetzen. Meldet ein Gerät Rauch, signalisieren auch die anderen Buchsen Alarm. So bemerken Sie einen Brand auch dann, wenn Sie sich in einem benachbarten Raum oder Stockwerk aufhalten. Die Geräte sind ab etwa 60 Euro zu haben.

Smarte Rauchmelder

Wer bei sich zuhause oder in der vermieteten Wohnung bereits ein Smart-Home-System installiert hat, kann auch einen smarten Rauchmelder integrieren. Die Geräte lassen sich dann mit anderen Geräten koppeln, etwa der Beleuchtung. Gibt es einen Brandherd in Haus oder Wohnung, geht etwa automatisch das Licht an oder das Smart-Home-System schickt automatisch E-Mail oder SMS an den Eigentümer. Bei manchen Anbietern lassen sich die Melder auch mit dem Tür-und Fenstersensor koppeln, so dass sie sich parallel auch als Einbruchschutz nutzen lassen.

Rauchmelder einmal jährlich warten

Ihr Gerät mit Q-Zertifizierung warten Sie einmal jährlich, regelt die DIN 14676. Falls Sie ein Gerät ohne Q-Siegel installiert haben, kann eine Wartung auch früher notwendig sein. Prüfen Sie daher die Herstellerangaben in der Bedienungsanleitung. Achtung: Spätestens nach zehn Jahren müssen auch Helfer mit Q-Zertifizierung ausgetauscht werden, da die Hersteller dann eine reibungslose Funktion nicht mehr gewährleisten. Vorsicht für Vermieter: Sie müssen dafür sorgen, dass die Geräte funktionstüchtig sindund bleiben, auch wenn in der jeweiligen Bauordnung der Mieter als Zuständiger für die Wartung genannt wird. Das bundesweit gültige Mietrecht hebelt die Regelungen in der Landesbauordnung quasi aus (siehe Tabelle unten).

Rauchmelder: Das beachten Sie bei der Prüfung

  • Bedienen Sie die Prüftasteund warten den Signalton ab. Erfolgt er nicht, tauschen Sie das Gerät aus oder wechseln nach Herstellerangaben die Batterien .
  • Stellen Sie sicher, dass die Raucheintrittsöffnungen nicht durch Staub, Spinnweben oder Insekten verunreinigt sind.
  • Im Abstand von 0,5 Metern zum Rauchmelder sollten keine Raumteiler, Wände, Schränke oder andere Hindernisse stehen oder hängen.
  • Dokumentieren Sie die erfolgte Prüfung schriftlich .

Rauchmelder: Wenn die Feuerwehr den Fehleinsatz in Rechnung stellt

Im privaten Umfeld stellt die Feuerwehr in der Regel keine Rechnung , sofern der Fehlalarm nicht mit Vorsatz ausgelöst wurde. Weil die Brandschützer so verhindern wollen, dass Eigentümer oder Mieter die Rauchmelder mal eben außer Betrieb setzen, aus Sorge um hohe Kosten für einen Fehl-Einsatz. Anders bei Gewerbe-Immobilien. Hier können die Träger Kostenbescheide erlassen, wie im vorliegenden Fall: Die Bewohnerin eines Seniorenheims hatte Milchreis anbrennen lassen. Als die Feuerwehr ankam, hatten Angestellte den Kochtopf bereits entferntund den Raum gelüftet. Knapp drei Wochen später kam es in einem anderen Raum derselben Immobilie erneut durch angebranntes Essen zu einem Fehleinsatz. Die Gemeinde als Trägerin stellte zwei Kostenbescheide mit je einer Einsatzkostenpauschale von 400 Euro in Rechnung . Zu Recht, urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt,( Aktenzeichen: 5K491/14.NW), nachdem die Betreiber des Seniorenheims geklagt hatten. Die begründete die Klage damit, es habe kein Falschalarm vorgelegen, sondern eine Gefahr. Das Gericht stellte klar: Der Betreiber der Brandmeldeanlagen muss analagenspezifische Risiken tragenund Rauchmelder so anbringenund einstellen, dass sie nicht durch Küchendämpfe in Aktion treten.

Rauchmelder schlägt unbegründet Alarm: Feuerwehr darf Fensterund Türen einschlagen

Führt der Fehlalarm eines Rauchmelders dazu, dass während des Feuerwehreinsatzes durch Öffnen von Fenstern, Türenund Rollläden Schäden am Haus entstehen, kann der Eigentümer keinen Schadenersatz geltend machen, urteilte das Landgericht Heidelberg (Az.: 1 O 98/13). Im konkreten Fall hatte der Rauchmelder in Abwesenheit der Bewohner Alarm gegeben, die herbeieilende Feuerwehr verschaffte sich auf der Rückseite über verschlossene Fenster Zutritt zum Haus. Dabei musste auch ein Rollo hochgeschoben werden. Außerdem öffnete sie gewaltsam eine Kellerstahltür. Erst als die Einsatzkräfte im Haus waren, stellten sie fest, dass ein defekter Rauchmelder einen Fehlalarm ausgelöst hatte. Der Hauseigentümer fand die Maßnahmen der Brandhelfer überflüssigund verlangte Schadenersatz. Die Richter wiesen die Klage ab, da die Feuerwehr von einem Notfall habe ausgehen müssen.

Wenn der Rauchmelder durch Kochdünste einen Fehlalarm auslöst

Löst ein Rauchwarnmelder im Flur während des Kochens einen Fehlalarm aus, so haftet der Mieter, entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-11S153/14). In diesem Fall hatte ein Mieter zweimal innerhalb weniger Monate während des Kochens einen Fehlalarm ausgelöst, weil er zum Abziehen der Küchendämpfe die Tür zum Flur geöffnet hatte. Der Rauchwarnmelder, der direkt mit der Einsatzzentrale der Feuerwehr verbunden war, schlug jeweils Alarm. Die durch das Ausrücken der Feuerwehr entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt über 600 Euro, wollte die Vermieterin auf den Mieter abwälzen. Der Erstattungsanspruch sei nicht gerechtfertigt, urteilte zunächst das Amtsgericht Frankfurt, erst in der Berufung vor dem Landgericht Frankfurt bekam die Vermieterin Recht. Begründung: Der Mieter habe durch übermäßige Rauch-, Dunst-und Hitzeentwicklung beim Kochen seine Obhutspflicht verletzt. Allein das Schließen der Küchentürund das Öffnen der Fenster hätte einen Fehlalarm verhindern können, sagten die Richter. Zumal der Mieter die Verbindung des Rauchmelders mit der Feuerwehr kannte.

Fehlalarme in der Küche vermeiden

Der Einsatz einer Dunstabzugshaube und geöffnete Fenster allein reichen nicht aus, um Fehlalarme in der Küche zu verhindern. Besser, Sie setzen ein spezielles Gerät mit Stummschaltung ein. Löst der Rauchmelder Alarm aus, lässt er sich mithilfe einer Taste vorübergehend stumm schalten. In dieser Zeit reagiert er weniger sensibel auf Küchendämpfe. Erhöht sich während der Stummschalt-Zeit die Rauchkonzentration signifikant, kommt es erneut zum Alarm, den Sie dann nicht mehr ruhigstellen können. Die ursprüngliche Funktionsleistung aktivieren die Geräte in der Regel automatisch nach acht bis zehn Minuten wieder.

Alternative Melder für die Küche

  • Sogenannte Hitze- oder Thermomelder schlagen erst Alarm, wenn die Raumtemperatur einen Wert von 60 Grad überschritten hat. Nachteil: Sie reagieren deutlich später als Rauchmelder.
  • Sogenannte Bi-Sensor-Prozessor -Melder messen neben der Rauchentwicklung auch die Temperaturund lösen erst Alarm aus, wenn Rauchentwicklungund Hitze zusammen treffen.

Rauchmelder: Das sehen die Landesbauordnungen vor

Bundesland Pflicht für Neubauten Pflicht für Bestandsbauten Zuständig für Installation Zuständig für Wartung
Baden-Württemberg seit 2013ab 1.1.2015Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Bayern seit 2013ab 1.1.2018Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Berlin seit 2017ab 1.1.2021Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Brandenburg seit 2016ab 1.1.2021Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Bremen seit 2010ab 1.1.2016Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Hamburg seit 2006ab 1.1.2011Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Hessen seit 2005ab 1.1.2015Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Mecklenburg-Vorpommern seit 2006ab 1.1.2010Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Niedersachsen seit 2012ab 1.1.2016Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Nordrhein-Westfalen seit 2013ab 1.1.2017Eigentümer bzw. VermeiterMieter*
Rheinland-Pfalz seit 2003ab 12.7.2012Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Saarland seit 2004ab 1.1.2017Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Sachsen seit 2016keine RegelungEigentümer bzw. VermieterMieter*
Sachsen-Anhalt seit 2009ab 1.1.2016Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter
Schleswig-Holstein seit 2005ab 1.1.2011Eigentümer bzw. VermieterMieter*
Thüringen seit 2008ab 1.1.2019Eigentümer bzw. VermieterEigentümer bzw. Vermieter

* Nichts desto trotz ist der Vermieter verpflichtet, die von ihm oder externen Dienstleistern installierten Rauchmelder betriebsbereit zu haltenund die Wartung zu übernehmen. Daran ändern auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit in einzelnen Bauordnungen nichts. Denn im Mietrecht ist die Aufgaben-und Lastenverteilung zwischen Mieterund Vermieter geregelt. Daher wird eine LBO-Regelung, die den Mieter zur Rauchmelder-Wartung verpflichtet, durch das Mietrecht aufgehoben.

Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de (gemeinsamer Auftritt von Deutscher Feuerwehrverband , BHE Bundesverband Sicherheitstechnik , Bundesverband des Schornsteinfeger-Handwerks , GDV , vfdb und ZVEI