Versicherung Raucherpause auf eigenes Risiko

Unfall in der Raucherpause am Arbeitsplatz – die Versicherung zahlt nicht. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in Hamburg hin.

Versicherung

Raucherpause auf eigenes Risiko

Arbeitnehmer sind nur während ihrer tatsächlichen Arbeitszeit unfallversichert. Dazu gehören unter anderem nicht die Mittagspause, nicht der Gang zur Toilette – und auch nicht die Zigarette zwischendurch. Arbeitspausen sind grundsätzlich nicht versichert.

Auch spielt es nach Angaben der Berufsgenossenschaft keine Rolle, wo sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Unfalls aufhält. Selbst wenn der Mitarbeiter im Raucherraum innerhalb des Firmengebäudes einen Unfall hat, ist dieser nicht versichert.

Ausnahme: Wenn Sicherheitsvorschriften oder betriebliche Regelungen das Rauchen im Betrieb verbieten oder nur in bestimmten Bereichen zulassen, dann besteht auf dem Weg zwischen Arbeitsplatz und Raucherbereich Versicherungsschutz für den Angestellten. Das Gleiche gilt für den Weg zur Kantine oder Toilette.