Rabatte für die Flotte

Kfz-Versicherung | Alle Jahre wieder tobt bei den Autoversicherern im Herbst die Rabattschlacht. Unternehmer, die ihre Fuhrpark-Police wechseln wollen, haben eine gute Verhandlungsposition.

Für gute Kunden: Werden mit guten Angeboten umworben: Handwerksbetriebe mit eigener Fahrzeugflotte sind bei den Kfz-Versicherungen gern gesehene Kunden. - © Alois Müller

Rabatte für die Flotte

Der Wettbewerbsdruck unter den Kfz-Versicherungen ist knallhart. Jedes Jahr im Herbst überschlagen sich die Anbieter mit Sonderrabatten und Extras.

Handwerksbetriebe profitieren von der Preisschlacht der Gesellschaften:Sie gehören zur stark umworbenen Zielgruppe der Kfz-Versicherungen für Fuhrpark- oder Flotten-Policen. Der Grund ist „ein erfahrungsmäßig günstiger Schadensverlauf“, betonen Anbieter wie HDI-Gerling, die Wüba oder Barmenia. Unternehmer, die ihren Tarif oder die Versicherung wechseln wollen, haben gute Karten, hier Prämiennachlässe von bis zu 30 Prozent oder Sonderkonditionen zu verhandeln (siehe Seite 51).

Spezielle Flottenversicherungen gibt es für Fuhrparks mit mindestens zehn versicherten Autos. Bei einer Flotte, die aus mehr als 30 Fahrzeugen besteht, können Unternehmer die Beiträge individuell aushandeln. Ein funktionierendes Fuhrparkmanagement, regelmäßige Fahrerschulungen und wenig Unfälle stärken die Verhandlungsposition.

Gleiche Beiträge für alle

Das Besondere an einer Flottenversicherung ist der einheitliche Beitragssatz für alle Fahrzeuge: Ob Anfänger oder ein guter Fahrer am Steuer sitzen, hat auf den Beitrag keinen Einfluss. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Fahrzeugtypen, der Nutzung und den schadensfreien Jahren. Zur Grundausstattung jeder Flottenversicherung gehören die Kfz-Haftpflicht und die Kaskoversicherung.

„Flottenversicherungen lohnen sich vor allem für Betriebe mit häufigem Fahrzeugwechsel oder für Unternehmen, die einen Fuhrpark aufbauen und sich die wichtigen Schadensfreiheitsrabatte erst noch erfahren müssen“, sagt Versicherungsmakler Ulrich Hinkel aus Brandenburg. Seiner Erfahrung nach müssten gewerbliche Kunden genau abwägen, ob sie auf Schadenfreiheitsrabatte setzen oder auf weiche Einstufungsmerkmale im Einzelvertrag wie Alleinfahrer oder Unterstellung des Fahrzeugs auf dem Grundstück.

„Bei einem guten Schadensverlauf gibt es für den Kunden Prämienrückgewähr. Das Risiko ist, dass ab einer bestimmten Schadenshöhe gleich die ganze Flotte hochgestuft wird, wenn ein Fahrzeug einen Totalschaden hatte“, erklärt Hinkel.

Nachgebessert haben die Gesellschaften dagegen bei den Konditionen. Vieles, was in der Vergangenheit noch als Extra gehandelt wurde, ist heute Standard:Deckung für Leasingfahrzeuge, Schadenfreiheitsrabatte, wenn das Fahrzeug imWinter eine Zeit lang still gelegt wird, Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit wie runtergefahrenen Reifenprofilen oder überladenem Kleintransporter. Ausgeschlossen bleiben Unfälle unter Alkohl- oder Drogeneinfluss.

Verschiedene Versicherer haben bereits die Jahresendrallye für das Wechselkundengeschäft mit zeitlich begrenzten Rabattangeboten im gewerblichen Bereich gestartet: Vorne dabei die Axa, Alte Leipziger, HDI-Gerling, Signal Iduna, VHV und Wüba (siehe Kasten).

Eine Neuerung im Kfz-Policen-Markt ist, dass der vertraute Kündigungsstichtag für private und gewerbliche Kfz-Policen von den Gesellschaften in Frage gestellt wird. Große Anbieter wie Allianz und R+V setzen auf eine geänderte Aufnahmepolitik und lassen den Kunden freie Wahl für den Vertragseinstieg.

Ob diese Änderung von den Kunden aber angenommen wird, ist noch unklar. Im gewerblichen Bereich gebe es hier kaum Änderungsbedarf, sagt Allianz-Mitarbeiterin Claudia Herrmann. „Die Kosten für Firmenfahrzeuge werden als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt. Da das Kalendarjahr in der Regel auch das Steuerjahr ist, bevorzugen viele Kunden den 1. Januar als Hauptfälligkeitstermin.“ Ein abweichendes Datum würde für die Unternehmer dann nur Mehraufwand bedeuten.

Carla Fritz

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de