Beteiligung Quereinstieg nutzen

Der Senior ist ohne Nachfolger in der Familie, sein Meister ist an einer Übernahme interessiert: ideale Voraussetzungen, um sich als Teilhaber selbständig zu machen.

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    © Alois Müller
    Hat als Teilhaber gegründet: Drazenko Ciganovic, Karosserie- und Fahrzeugbaumeister in Aachen.
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    Rät auch bei Beteiligungen zum detaillierten Geschäftsplan: Franz Falk von der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Quereinstieg nutzen

Beteiligen statt kaufen. Das ist die interessante Variante der eigenen Existenzgründung. Vorhandene Räume, Aufträge, Kundenkontakte, Mitarbeiter machen die Beteiligung attraktiv.

Drazenko Ciganovic hat so angefangen. Er ist als 50-prozentiger Teilhaber in den Karosserie- und Lackierfachbetrieb von Heinz Kriescher in Aachen eingetreten. Seitdem firmiert das Unternehmen als Autoform Kriescher & Ciganovic GbR.

Das Unternehmen mit zwei angestellten Gesellen, einem Auszubildenden und einer 400-Euro-Kraft floriert. Durch Hörensagen hatte der Karosserie- und Fahrzeugbaumeister erfahren, dass Kriescher einen Teilhaber suchte. Die beiden kamen ins Gespräch, waren einander sympathisch und ließen sich von der Handwerkskammer, einem Steuerexperten und einem Rechtsanwalt beraten.

„Für mich ist die Teilhaberschaft der ideale Weg in die Selbständigkeit“, so Ci-
ganovic. Er bringt seine Ideen ein, trifft unternehmerische Entscheidungen und trägt das unternehmerische Risiko mit. Das bedeutet, er ist am Gewinn wie auch am Verlust beteiligt. „Wir erzielen gute Gewinne“, freut sich Ciganovic.

Ein großer Vorteil allerdings ist es für den Jungunternehmer, dass sein Kapitaleinsatz in einem für ihn überschaubaren Rahmen geblieben ist. Die KfW gewährte ihm einen Microkredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Diese vergibt die KfW mit bis zu 50000 Euro.

Ciganovics Einstieg in die Selbständigkeit ist klassisch und ungewöhnlich zugleich: Klassisch, weil viele Jungunternehmer als Teilhaber in eine Firma einsteigen. Ungewöhnlich, weil die Beteiligung in der Regel in einer späteren Übernahme aufgehen soll.

Beispiel: Der Senior will in fünf Jahren seinen Betrieb übergeben und regelt frühzeitig die Nachfolge. Dann läuft das Verfahren etwa so ab: Der potenzielle Nachfolger, ein engagierter und erfolgreicher Mitarbeiter, beteiligt sich zunächst mit 10, 25 oder mehr Prozent an der Firma. Er investiert, oft jedoch kein Fremd-, sondern Eigenkapital. Möglicherweise bleibt er zunächst in der Firma angestellt und bezieht noch ein Gehalt. Als stiller Gesellschafter erhält er keine Mitspracherechte. In der typischen Form profitiert er wie Drazenko Ciganovic von Gewinnen und trägt die Verluste mit. In der atypischen Form der stillen Teilhaberschaft ist er nicht am Verlust beteiligt, fungiert also nur als Geldgeber. Alternativ steigt der Junior als gleichberechtigter Partner mit 50 oder mehr Prozent in den Betrieb ein und trägt genauso wie der Senior die unternehmerische Verantwortung.

„In jedem Fall sollte eine Beteiligung gut geplant und durchdacht sein“, erklärt Alexander Krott, Existenzgründungsberater bei der Handwerkskammer in Aachen. Zum einen gibt es einige rechtliche Regeln zu beachten, zum anderen sollten auch betriebswirtschaftliche Fragen vor Vertragsunterschrift geklärt werden. „Wer als Teilhaber einsteigt, trägt immer ein Risiko“, weiß auch Toni Gmyrek, Geschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Denn selbst unter der Voraussetzung, dass alle Details in wasserdichten Verträgen geklärt sind, müssen die Partner bei der Unternehmensführung an einem Strang ziehen.

Franz Falk, Geschäftsführer Management und Technik der Handwerkskammer Region Stuttgart und langjähriger Experte von handwerk magazin, kennt das Problem: „Gerade wenn ein junger Meister bei seinem ehemaligen Chef einsteigt, kann die Zusammenarbeit durchaus schwierig werden.“ Zum Beispiel, falls der langjährige Alleinunternehmer weiterhin die Zügel in der Hand halten will und wichtige Entscheidungen ohne Rücksprache mit den neuen Sozius fällt.

„Die Parteien sollten vorab klären, was sie genau wollen“, empfiehlt auch Andreas Müller-Wiedenhorn, Rechtsanwalt bei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek in Köln. Sollen wichtige Entscheidungen nur einstimmig beschlossen werden? Wer trägt für welche Bereiche des Unternehmens die Verantwortung? Je nach Zusammenarbeit kann der Gesellschaftsvertrag darauf abgestimmt werden.

„Bevor der neue Teilhaber unterschreibt, sollte er in jedem Fall am besten gemeinsam mit einem unabhängigen Experten einen Blick in die Bücher und auf den Jahresabschluss werfen“, rät Andreas Müller-Wiedenhorn. Regelmäßige betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) vermitteln aktuelle Informationen. Die Firma muss so viel Gewinn abwerfen, dass sie auch zwei Teilhaber tragen kann. „Der Blick in die Bücher ist Pflicht, selbst wenn sich die Partner sehr gut kennen“, so Müller-Wiedenhorn.

„Genauso wie noch vor den Preisverhandlungen zu klären ist, wer die Sicherheiten für bestehende Kredite trägt“, erklärt Franz Falk. Die Banken erwarten, dass der neue Teilhaber sich an diesen beteiligt, falls auch der Senior mit seinem privaten Vermögen dafür einsteht.

Der Experte rät: „Erstellen Sie einen ganz detaillierten Geschäftsplan, in dem Sie die einzelnen Punkte schriftlich festhalten.“ Dieser Geschäftsplan ist die Grundlage für die neue Partnerschaft. Er gibt die Richtung vor, wie sich das Unternehmen später entwickeln soll. „Selbstverständlich muss dieser immer wieder aktualisiert und überarbeitet werden“, erklärt Franz Falk.

Für Drazenko Ciganovic hat sich die Vorbereitung auf seine Beteiligung ausgezahlt. Er hat sich darauf eingestellt, länger mitzuarbeiten. Die nächsten 20 Jahre schweben ihm als Zeitraum vor.