Regelungen je nach Bundesland Übersicht: Öffnungszeiten im Handwerk

Bäcker dürfen sonntags nur drei Stunden lang ihre Waren verkaufen. An einigen Feiertagen, etwa am zweiten Weihnachtsfeiertag, am Ostermontag und am Pfingstmontag müssen die Läden sogar dicht bleiben. Was das Gesetz vorschreibt.

Öffnungszeiten
Die Bundesländer haben die Hoheit, die Öffnungszeiten individuell festzulegen. Bayern hat die rigidesten Regelungen. - © taniasv - stock.adobe.com

Wer sonntags verschlafen hat und zu spät kommt, um sich noch frische Brötchen zu besorgen, kann schon einmal vor einer geschlossenen Bäckerei stehen. Denn Bäcker dürfen sonntags nur drei Stunden lang ihre Waren verkaufen. An einigen Feiertagen, Ostermontag, am zweiten Weihn achtsfeiertag und Pfingstmontag müssen die Läden sogar dicht bleiben. Bäckereien dürfen nur dann sonntags außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten ihre Waren verkaufen, wenn sie zusätzlich ein Café betreiben. Doch nicht jeder Bäcker hält sich an diese Regeln. Deshalb stand ein oberbayerischer Betrieb vor dem Kadi. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte den Filialbetrieb verklagt, weil dieser seine Läden mehrmals zu lange am Sonntag geöffnet und sogar am Pfingstmontag seine Waren verkauft hatte. Die Klage wurde allerdings in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.10.2019, Aktenzeichen I ZR 44/19) abgewiesen, weil der Bäcker seine Bäckerei an ein Café angegliedert hatte. Der BGH entschied, dass in Bäckereien mit Café-Betrieb außerhalb der Ladenschlusszeiten am Sonntag auch der Verkauf von Brötchen zulässig ist. Grund: Bäckereien mit Café-Betrieb sind nicht an die Bestimmungen der Ladenschlussgesetze gebunden und gelten als Gaststätten. Für Bäckereien ohne Tisch und Stühle gilt jedoch weiterhin das Ladenschlussgesetz.

Ladenöffnungszeiten – was ist im Handwerk erlaubt?

Für Verbraucher ist das Ladenschlussgesetz schwer zu durchschauen. Tankstellen dürfen rund um die Uhr Aufbacksemmeln verkaufen und an Bahnhöfen gibt es längere Öffnungszeiten als in der Innenstadt. So können Supermärkte in Bahnhofsh allen oder an Flughäfen die Kunden auch spät abends oder am Sonntag noch mit Lebensmitteln versorgen. Für alle anderen gilt: Der Laden muss geschlossen bleiben. In Münster betrieb die Firma Flaschenpost.de einen Bringdienst mit Getränken. Dagegen klagte der Einzelhandelsverband vor dem Landgericht Münster auf Unterlassung und erhielt Recht. Eine Ausnahme vom Sonntagarbeitsverbot gilt zwar für Angestellte in Gast­stätten – wie zum Beispiel den Pizza­boten. Der darf auch Getränke zur Pizza liefern. Laut dem Verwaltungs­gericht Münster gilt für reine Getränkelieferanten aber keine solche Ausnahme. Der Getränkelieferer „Flaschen­post GmbH“ darf nach Entscheidung des Gerichts seine Arbeitnehmer an Sonn- und Feier­tagen nicht beschäftigen (Az. 1 L 1701/16). Der Onlinehandel dagegen hat an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet.

Bei der Frage, ob sonntags gearbeitet und geliefert werden darf, gilt: Arbeiten dürfen sonntags nach dem Arbeitszeitgesetz:

  • Rettungsdienste und Krankenhauspersonal
  • Polizei und Behörden, Krankenhauspersonal
  • Gaststätten- und Hotelpersonal
  • Reparaturbetriebe
  • Mitarbeiter bei Musikaufführungen.

Erlaubt sind auch Theatervorstellungen, Veranstaltungen in Kirchen, Verbänden, Ver einen, und Parteien.

Ebenfalls möglich: Sportveranstaltungen, Arbeiten bei Rundfunk und Presse, bei Messen und Märkten, Verkehrsbetrieben, in der Energie- und Wasserversorgung, sowie Landwirtschaft und Bewachungsgewerbe.

Damit sind im Gewerbe Sanitär, Heizung und Klima (SHK) Not- und Bereitschaftsdienste an Sonntagen ebenso erlaubt , wie in Reparaturwerkstätten und Abschleppdiensten. Reinigungsarbeiten in Betriebseinrichtungen dürfen ebenfalls sonntags durchgeführt werden. Alle anderen Arbeitnehmer dürfen sonntags nicht arbeiten.

Dürfen selbstständige Handwerker an Sonn- und Feiertagen arbeiten?

Laut Arbeitszeitgesetz (Bundesgesetz) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses   nicht beschäftigt werden, außer in den oben genannten Ausnahmen. Das bedeutet für eine Baufirma, dass sie im Rahmen eines Bauauftrages keine Handwerker auf die Baustelle schicken darf.

Der Chef selbst darf aber arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf er jederzeit tätig sein.

Selbständige dürfen arbeiten, wenn sie die Feiertagsruhe nicht beeinträchtigen

Das zweite Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage ist Ländersache. In Artikel 2 stehen die Bestimmungen, die den Bauherrn oder selbständigen Handwerker betreffen: „An Sonn- und Feiertagen und den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, die öffentlich bemerkbar sind und die Feiertagsruhe beeinträchtigen, verboten“. Das Arbeiten auf privaten Baustellen ist erlaubt, sofern es k einen Gottesdienst in der Nähe stört.

Die Bundesländer regeln die Ladenöffnungszeiten unterschiedlich.

Ein bundeseinheitliches Ladenschlussgesetz gibt es seit Jahren nicht mehr. Wann Läden geöffnet sein dürfen, regeln jetzt die einzelnen Bundesländer. Die gesetzlichen Grundlagen dazu liefern die Ladenschluss- sowie Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder und das Arbeitszeitgesetz.

In den Bundesländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen:
Die meisten Bundesländer erlauben ihren Gemeinden insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Berlin gestattet acht (plus zwei zusätzliche Sonntage, an denen „aus besonderem Anlass“ die Geschäfte offen haben können), Brandenburg   sechs. In Sachsen ist neben den regulären vier verkaufsoffenen Sonntagen noch eine weitere Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass möglich. Baden-Württemberg lässt als einziges Bundesland lediglich dreimal einen verkaufsoffenen Sonntag zu.

Nicht jeder Sonn- und Feiertag darf allerdings für Sonntagsöffnungen genutzt werden. Bis auf Saarland und Berlin knüpfen alle Bundesländer die Sonntagsöffnung an besondere Anlässe wie Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen.


Auf der sicheren Seite sind Handwerker , die ihr Geschäft sonntags nicht öffnen, sondern ihre Telefonnummer verteilen und - unter Be achtung des Arbeitszeitgesetzes - einen Lieferservice bieten. Dann kommt der Laden zum Kunden. Folge: Es handelt sich um eine unbeschränkt zulässige Dienstleistung und nicht mehr um Einzelhandel . So betreibt z.B. der an eine Gaststätte an geschlossene Pizzabringdienst kein Ladengeschäft , das Sonntagsverbot gilt für ihn daher nicht. Auch viele Autowerkstätten haben neben den üblichen Notdiensten Apotheken dürfen eingeschränkt, Tankstellen ganztägig geöffnet haben. Zudem dürfen an Tankstellen Dinge des sogenannten Reisebe darfs verkauft werden. Nicht von den Ladenöffnungszeiten betroffen sind Dienstleistungsbetriebe wie Reisebüros, Gast- und Speisewirtschaften, Großhandelsbetriebe, geschlossene Veranstaltungen sowie Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen.

Regelungen an den Adventssonntagen

Vor allem vor Weihn achten hätten Verbraucher gerne verkaufsoffene Adventssonntage . Hierzu gibt es allerdings rigide Vorgaben: In Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg bleiben die Geschäfte an allen Adventssonntagen geschlossen . Bayern erlaubt im Advent einen offenen Sonntag, allerdings nur dann, wenn dieser nicht im Dezember liegt. Mecklenburg-Vorpommern und Saarland gewähren einen verkaufsoffenen Sonntag, der aber nur am ersten Advent stattfinden darf, Thüringen lässt ebenfalls einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu, in Brandenburg und Berlin können die Kunden dagegen zwei Adventssonntage einkaufen. Für Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorte haben die Bundesländer (bis auf Berlin) großzügige Regelungen für die Öffnung an 40 Sonntagen im Jahr erlassen. Dies gilt allerdings nur für Geschäfte und Verkaufsstellen, die ein bestimmtes Sortiment vertreiben.

Bundeslandverkaufsoffene SonntageDavon mögliche Öffnungen an Adventssonntagen
Bayern4ein Sonntag, aber nicht im Dezember
Baden-Württemberg3kein Adventssonntag
Saarland4nur erster Adventssonntag
Rheinland-Pfalz4ein Sonntag, aber nicht im Dezember
Hessen4kein Adventssonntag
NRW4ein Adventssonntag
Niedersachsen4kein Adventssonntag
Schleswig-Holstein4kein Adventssonntag
Bremen4kein Adventssonntag
Hamburg4kein Adventssonntag
Berlin8 plus 2 Sonntage "aus besonderem Anlass" zwei Adventssonntage möglich
Mecklenburg-Vorpommern4nur 1. Adventssonntag
Brandenburg6 zwei Adventssonntage möglich
Sachsen-Anhalt4 vier Adventssonntage möglich
Sachsen4 plus 1 Sonntag aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse vier Adventssonntage möglich
Thüringen4ein Adventssonntag

Sonntagsöffnungszeiten für Bäcker in Deutschland

BundeslandÖffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für Bäckereien ohne Cafébetrieb
BayernHöchstens drei Stunden
Baden-WürttembergHöchstens drei Stunden, aber nicht am 1. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstmontag
SaarlandHöchstens fünf Stunden
Rheinland-PfalzHöchstens fünf Stunden zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr; nicht am 2. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pflingstmontag
HessenHöchstens sechs Stunden, außer an Adventssonntagen, 1. und 2. Weihn achtsfeiertag, Karfreitag, den Oster- und Pfingstfeiertagen, Volkstrauertag und Totensonntag
NRWHöchstens fünf Stunden; fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag, nicht länger als bis 14.00 Uhr; kein Verkauf am 2. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstmontag
NiedersachsenHöchstens fünf Stunden
Schleswig-HolsteinHöchstens fünf Stunden; außer am Karfreitag; falls der Heilige Abend auf einen Sonntag fällt, nur bis 14.00 Uhr
Hansestadt BremenVon 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr; wenn 24. Dezember und 31. Dezember auf einen Sonntag f allen, nur bis 14.00 Uhr
Hansestadt HamburgHöchstens fünf Stunden ziwschen 7.00 Uhr und 16 Uhr; nicht am 2. Weihn achtsfeiertag und Oster- und Pfingstmontag
BerlinVon 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr; am Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt, von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr; nicht am 2. Weihn achtsfeiertag und Oster- und Pfingstmontag
Mecklenburg-VorpommernHöchstens fünf Stunden; am 1. Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden
BrandenburgHöchstens fünf Stunden zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr, nicht am 2. Weihn achtsfeiertag und Oster- und Pfingstmontag
Sachsen-AnhaltHöchstens fünf Stunden (zusammenhängend); fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag, nicht länger als bis 14 Uhr
SachsenHöchstens sechs Stunden zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr, außer 1. und 2. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstmontag, Karfreitag, Reformationstag
ThüringenHöchstens fünf Stunden (zusammenhängend) zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr, außer 1. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstsonntag sowie Karfreitag; fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag, nicht länger als bis 14.00 Uhr

Da der Muttertag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag ist, sondern als normaler Sonntag gilt, gibt es auch für die Öffnungszeiten der Bäcker keine besonderen Regelungen am Muttertag.

Ladenöffnungszeiten an Werktagen

In acht Bundesländern dürfen Läden von Montag bis Samstag 24 Stunden geöffnet sein, in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen an Samstagen nur bis 22 Uhr. In Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen Geschäfte am Samstag schon um 20 Uhr schließen. Kürzer sind die Öffnungszeiten in Sachsen und Rheinland-Pfalz: Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr, im Saarland von 6 bis 20 Uhr. Bayern hat es bei der Regelung des ehemaligen Bundesladenschlussgesetzes belassen und erlaubt die Öffnung der Geschäfte von Montag bis Samstag lediglich von 6 bis 20 Uhr.

BundesländerLadenöffnungszeiten
BayernMontag bis Samstag 6 bis 20 Uhr
Baden-WürttembergMontag bis Samstag 24 Stunden, an einem Samstag im Jahr von 6 bis 24 Uhr
SaarlandMontag bis Samstag 6 bis 20 Uhr
Rheinland-PfalzMontag bis Samstag 6 bis 22 Uhr, an acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr am Folgetag
HessenMontag bis Samstag 24 Stunden
NRWMontag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 22 Uhr, an vier Samstagen im Jahr für 24 Stunden
NiedersachsenMontag bis Samstag 24 Stunden
Schleswig-HolsteinMontag bis Samstag 24 Stunden
BremenMontag bis Samstag 24 Stunden
HamburgMontag bis Samstag 24 Stunden
BerlinMontag bis Samstag 24 Stunden
Mecklenburg-VorpommernMontag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 22 Uhr, an vier Samstagen im Jahr für 24 Stunden
BrandenburgMontag bis Samstag 24 Stunden
Sachsen-AnhaltMontag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr
SachsenMontag bis Samstag 6 bis 22 Uhr
ThüringenMontag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr