Bäcker dürfen sonntags nur drei Stunden lang ihre Waren verkaufen. An einigen Feiertagen, etwa am zweiten Weihnachtsfeiertag, am Ostermontag und am Pfingstmontag müssen die Läden sogar dicht bleiben. Was das Gesetz vorschreibt.
Wer sonntags verschlafen hat und zu spät kommt, um sich noch frische Brötchen zu besorgen, kann schon einmal vor einer geschlossenen Bäckerei stehen. Denn Bäcker dürfen sonntags nur drei Stunden lang ihre Waren verkaufen. An einigen Feiertagen, Ostermontag, am zweiten Weihn achtsfeiertag und Pfingstmontag müssen die Läden sogar dicht bleiben. Bäckereien dürfen nur dann sonntags außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten ihre Waren verkaufen, wenn sie zusätzlich ein Café betreiben. Doch nicht jeder Bäcker hält sich an diese Regeln. Deshalb stand ein oberbayerischer Betrieb vor dem Kadi. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte den Filialbetrieb verklagt, weil dieser seine Läden mehrmals zu lange am Sonntag geöffnet und sogar am Pfingstmontag seine Waren verkauft hatte. Die Klage wurde allerdings in letzter Instanz vom Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 17.10.2019, Aktenzeichen I ZR 44/19) abgewiesen, weil der Bäcker seine Bäckerei an ein Café angegliedert hatte. Der BGH entschied, dass in Bäckereien mit Café-Betrieb außerhalb der Ladenschlusszeiten am Sonntag auch der Verkauf von Brötchen zulässig ist. Grund: Bäckereien mit Café-Betrieb sind nicht an die Bestimmungen der Ladenschlussgesetze gebunden und gelten als Gaststätten. Für Bäckereien ohne Tisch und Stühle gilt jedoch weiterhin das Ladenschlussgesetz.
Ladenöffnungszeiten – was ist im Handwerk erlaubt?
Für Verbraucher ist das Ladenschlussgesetz schwer zu durchschauen. Tankstellen dürfen rund um die Uhr Aufbacksemmeln verkaufen und an Bahnhöfen gibt es längere Öffnungszeiten als in der Innenstadt. So können Supermärkte in Bahnhofsh allen oder an Flughäfen die Kunden auch spät abends oder am Sonntag noch mit Lebensmitteln versorgen. Für alle anderen gilt: Der Laden muss geschlossen bleiben. In Münster betrieb die Firma Flaschenpost.de einen Bringdienst mit Getränken. Dagegen klagte der Einzelhandelsverband vor dem Landgericht Münster auf Unterlassung und erhielt Recht. Eine Ausnahme vom Sonntagarbeitsverbot gilt zwar für Angestellte in Gaststätten – wie zum Beispiel den Pizzaboten. Der darf auch Getränke zur Pizza liefern. Laut dem Verwaltungsgericht Münster gilt für reine Getränkelieferanten aber keine solche Ausnahme. Der Getränkelieferer „Flaschenpost GmbH“ darf nach Entscheidung des Gerichts seine Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen (Az. 1 L 1701/16). Der Onlinehandel dagegen hat an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr geöffnet.
Bei der Frage, ob sonntags gearbeitet und geliefert werden darf, gilt: Arbeiten dürfen sonntags nach dem Arbeitszeitgesetz:
- Rettungsdienste und Krankenhauspersonal
- Polizei und Behörden, Krankenhauspersonal
- Gaststätten- und Hotelpersonal
- Reparaturbetriebe
- Mitarbeiter bei Musikaufführungen.
Erlaubt sind auch Theatervorstellungen, Veranstaltungen in Kirchen, Verbänden, Ver einen, und Parteien.
Ebenfalls möglich: Sportveranstaltungen, Arbeiten bei Rundfunk und Presse, bei Messen und Märkten, Verkehrsbetrieben, in der Energie- und Wasserversorgung, sowie Landwirtschaft und Bewachungsgewerbe.
Damit sind im Gewerbe Sanitär, Heizung und Klima (SHK) Not- und Bereitschaftsdienste an Sonntagen ebenso erlaubt , wie in Reparaturwerkstätten und Abschleppdiensten. Reinigungsarbeiten in Betriebseinrichtungen dürfen ebenfalls sonntags durchgeführt werden. Alle anderen Arbeitnehmer dürfen sonntags nicht arbeiten.
Dürfen selbstständige Handwerker an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Laut Arbeitszeitgesetz (Bundesgesetz) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nicht beschäftigt werden, außer in den oben genannten Ausnahmen. Das bedeutet für eine Baufirma, dass sie im Rahmen eines Bauauftrages keine Handwerker auf die Baustelle schicken darf.
Der Chef selbst darf aber arbeiten. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf er jederzeit tätig sein.
Selbständige dürfen arbeiten, wenn sie die Feiertagsruhe nicht beeinträchtigen
Das zweite Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage ist Ländersache. In Artikel 2 stehen die Bestimmungen, die den Bauherrn oder selbständigen Handwerker betreffen: „An Sonn- und Feiertagen und den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, die öffentlich bemerkbar sind und die Feiertagsruhe beeinträchtigen, verboten“. Das Arbeiten auf privaten Baustellen ist erlaubt, sofern es k einen Gottesdienst in der Nähe stört.
Die Bundesländer regeln die Ladenöffnungszeiten unterschiedlich.
Ein bundeseinheitliches Ladenschlussgesetz gibt es seit Jahren nicht mehr. Wann Läden geöffnet sein dürfen, regeln jetzt die einzelnen Bundesländer. Die gesetzlichen Grundlagen dazu liefern die Ladenschluss- sowie Sonn- und Feiertagsgesetze der Länder und das Arbeitszeitgesetz.
In den Bundesländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen:
Die meisten Bundesländer erlauben ihren Gemeinden insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr. Berlin gestattet acht (plus zwei zusätzliche Sonntage, an denen „aus besonderem Anlass“ die Geschäfte offen haben können), Brandenburg sechs. In Sachsen ist neben den regulären vier verkaufsoffenen Sonntagen noch eine weitere Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass möglich. Baden-Württemberg lässt als einziges Bundesland lediglich dreimal einen verkaufsoffenen Sonntag zu.
Nicht jeder Sonn- und Feiertag darf allerdings für Sonntagsöffnungen genutzt werden. Bis auf Saarland und Berlin knüpfen alle Bundesländer die Sonntagsöffnung an besondere Anlässe wie Märkte, Messen oder ähnliche Veranstaltungen.
Auf der sicheren Seite sind Handwerker , die ihr Geschäft sonntags nicht öffnen, sondern ihre Telefonnummer verteilen und - unter Be achtung des Arbeitszeitgesetzes - einen Lieferservice bieten. Dann kommt der Laden zum Kunden. Folge: Es handelt sich um eine unbeschränkt zulässige Dienstleistung und nicht mehr um Einzelhandel . So betreibt z.B. der an eine Gaststätte an geschlossene Pizzabringdienst kein Ladengeschäft , das Sonntagsverbot gilt für ihn daher nicht. Auch viele Autowerkstätten haben neben den üblichen Notdiensten Apotheken dürfen eingeschränkt, Tankstellen ganztägig geöffnet haben. Zudem dürfen an Tankstellen Dinge des sogenannten Reisebe darfs verkauft werden. Nicht von den Ladenöffnungszeiten betroffen sind Dienstleistungsbetriebe wie Reisebüros, Gast- und Speisewirtschaften, Großhandelsbetriebe, geschlossene Veranstaltungen sowie Verkaufsstellen auf Flughäfen und Bahnhöfen.
Regelungen an den Adventssonntagen
Vor allem vor Weihn achten hätten Verbraucher gerne verkaufsoffene Adventssonntage . Hierzu gibt es allerdings rigide Vorgaben: In Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg bleiben die Geschäfte an allen Adventssonntagen geschlossen . Bayern erlaubt im Advent einen offenen Sonntag, allerdings nur dann, wenn dieser nicht im Dezember liegt. Mecklenburg-Vorpommern und Saarland gewähren einen verkaufsoffenen Sonntag, der aber nur am ersten Advent stattfinden darf, Thüringen lässt ebenfalls einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu, in Brandenburg und Berlin können die Kunden dagegen zwei Adventssonntage einkaufen. Für Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorte haben die Bundesländer (bis auf Berlin) großzügige Regelungen für die Öffnung an 40 Sonntagen im Jahr erlassen. Dies gilt allerdings nur für Geschäfte und Verkaufsstellen, die ein bestimmtes Sortiment vertreiben.
Bundesland | verkaufsoffene Sonntage | Davon mögliche Öffnungen an Adventssonntagen |
---|---|---|
Bayern | 4 | ein Sonntag, aber nicht im Dezember |
Baden-Württemberg | 3 | kein Adventssonntag |
Saarland | 4 | nur erster Adventssonntag |
Rheinland-Pfalz | 4 | ein Sonntag, aber nicht im Dezember |
Hessen | 4 | kein Adventssonntag |
NRW | 4 | ein Adventssonntag |
Niedersachsen | 4 | kein Adventssonntag |
Schleswig-Holstein | 4 | kein Adventssonntag |
Bremen | 4 | kein Adventssonntag |
Hamburg | 4 | kein Adventssonntag |
Berlin | 8 plus 2 Sonntage "aus besonderem Anlass" | zwei Adventssonntage möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | 4 | nur 1. Adventssonntag |
Brandenburg | 6 | zwei Adventssonntage möglich |
Sachsen-Anhalt | 4 | vier Adventssonntage möglich |
Sachsen | 4 plus 1 Sonntag aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse | vier Adventssonntage möglich |
Thüringen | 4 | ein Adventssonntag |
Sonntagsöffnungszeiten für Bäcker in Deutschland
Bundesland | Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für Bäckereien ohne Cafébetrieb |
---|---|
Bayern | Höchstens drei Stunden |
Baden-Württemberg | Höchstens drei Stunden, aber nicht am 1. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstmontag |
Saarland | Höchstens fünf Stunden |
Rheinland-Pfalz | Höchstens fünf Stunden zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr; nicht am 2. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pflingstmontag |
Hessen | Höchstens sechs Stunden, außer an Adventssonntagen, 1. und 2. Weihn achtsfeiertag, Karfreitag, den Oster- und Pfingstfeiertagen, Volkstrauertag und Totensonntag |
NRW | Höchstens fünf Stunden; fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag, nicht länger als bis 14.00 Uhr; kein Verkauf am 2. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstmontag |
Niedersachsen | Höchstens fünf Stunden |
Schleswig-Holstein | Höchstens fünf Stunden; außer am Karfreitag; falls der Heilige Abend auf einen Sonntag fällt, nur bis 14.00 Uhr |
Hansestadt Bremen | Von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr; wenn 24. Dezember und 31. Dezember auf einen Sonntag f allen, nur bis 14.00 Uhr |
Hansestadt Hamburg | Höchstens fünf Stunden ziwschen 7.00 Uhr und 16 Uhr; nicht am 2. Weihn achtsfeiertag und Oster- und Pfingstmontag |
Berlin | Von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr; am Heiligen Abend, der auf einen Sonntag fällt, von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr; nicht am 2. Weihn achtsfeiertag und Oster- und Pfingstmontag |
Mecklenburg-Vorpommern | Höchstens fünf Stunden; am 1. Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden |
Brandenburg | Höchstens fünf Stunden zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr, nicht am 2. Weihn achtsfeiertag und Oster- und Pfingstmontag |
Sachsen-Anhalt | Höchstens fünf Stunden (zusammenhängend); fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag, nicht länger als bis 14 Uhr |
Sachsen | Höchstens sechs Stunden zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr, außer 1. und 2. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstmontag, Karfreitag, Reformationstag |
Thüringen | Höchstens fünf Stunden (zusammenhängend) zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr, außer 1. Weihn achtsfeiertag, Oster- und Pfingstsonntag sowie Karfreitag; fällt der Heilige Abend auf einen Sonntag, nicht länger als bis 14.00 Uhr |
Da der Muttertag in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag ist, sondern als normaler Sonntag gilt, gibt es auch für die Öffnungszeiten der Bäcker keine besonderen Regelungen am Muttertag.
Ladenöffnungszeiten an Werktagen
In acht Bundesländern dürfen Läden von Montag bis Samstag 24 Stunden geöffnet sein, in Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen an Samstagen nur bis 22 Uhr. In Sachsen-Anhalt und Thüringen müssen Geschäfte am Samstag schon um 20 Uhr schließen. Kürzer sind die Öffnungszeiten in Sachsen und Rheinland-Pfalz: Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr, im Saarland von 6 bis 20 Uhr. Bayern hat es bei der Regelung des ehemaligen Bundesladenschlussgesetzes belassen und erlaubt die Öffnung der Geschäfte von Montag bis Samstag lediglich von 6 bis 20 Uhr.
Bundesländer | Ladenöffnungszeiten |
---|---|
Bayern | Montag bis Samstag 6 bis 20 Uhr |
Baden-Württemberg | Montag bis Samstag 24 Stunden, an einem Samstag im Jahr von 6 bis 24 Uhr |
Saarland | Montag bis Samstag 6 bis 20 Uhr |
Rheinland-Pfalz | Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr, an acht Tagen im Jahr bis 6 Uhr am Folgetag |
Hessen | Montag bis Samstag 24 Stunden |
NRW | Montag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 22 Uhr, an vier Samstagen im Jahr für 24 Stunden |
Niedersachsen | Montag bis Samstag 24 Stunden |
Schleswig-Holstein | Montag bis Samstag 24 Stunden |
Bremen | Montag bis Samstag 24 Stunden |
Hamburg | Montag bis Samstag 24 Stunden |
Berlin | Montag bis Samstag 24 Stunden |
Mecklenburg-Vorpommern | Montag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 22 Uhr, an vier Samstagen im Jahr für 24 Stunden |
Brandenburg | Montag bis Samstag 24 Stunden |
Sachsen-Anhalt | Montag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr |
Sachsen | Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr |
Thüringen | Montag bis Freitag 24 Stunden, Samstag bis 20 Uhr |