Tipp zum Jahresbeginn Kurzcheck: Prüfen Sie jetzt Ihre Aushangpflichten

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Der Jahresbeginn ist eine gute Gelegenheit, zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Aushangpflichten im Betrieb rechtssicher erfüllt sind. Auch im Handwerk muss jeder Arbeitgeber diverse Gesetze, Verordnungen und Regelwerke seinen Mitarbeitern in aktueller und vollständiger Form zugänglich machen. Das geht natürlich auch digital.

Aushangpflichten im Arbeitsschutz
Aushangpflicht bedeutet nicht, dass die Dokumente zwangsläufig aushängen müssen. Auch ein Auslegen oder ein Bekanntmachen in digitaler Form ist möglich. - © SBphotos - stock.adobe.com

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über ihre Rechte, Pflichten und die für sie relevanten Schutzvorschriften zu informieren. Diese Aushangpflicht umfasst alle wichtigen Rechtsvorgaben zum Schutz der Beschäftigten:

  • Gesetze wie Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz oder Mutterschutzgesetz

  • Verordnungen wie Arbeitsstättenverordnung., Betriebssicherheitsverordnung oder Gefahrenstoffverordnung

  • die für den Betrieb geltenden Unfallverhütungsvorschriften, etwa die DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, sowie staatliche Vorschriften und Regeln, zum Beispiel die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Je nach Branche und Betriebsstruktur können weitere Rechtstexte dazu kommen wie etwa das Ladenschlussgesetz, die Baustellenverordnung oder die Bildschirmarbeitsverordnung.

Kurzcheck: So erfüllen Sie Ihre Aushangpflichten

Die Aushangpflicht gilt ab dem ersten Mitarbeiter, nicht etwa erst ab einer bestimmten Betriebsgröße oder nur für bestimmte Arbeitsplätze mit besonderen Gefährdungen. Aushangpflicht bedeutet jedoch nicht, dass die Dokumente zwangsläufig aushängen müssen. Auch ein Auslegen oder ein Bekanntmachen in digitaler Form ist möglich.

Prüfen Sie mit den folgenden Checkfragen, ob Sie Ihre Aushangpflichten rechtssicher erfüllen:

  • Wir stellen die aushangpflichtigen Rechtstexte an einer geeigneten Stelle bereit, etwa am Schwarzen Brett oder in einem Pausenraum.

  • Die Dokumente hängen oder liegen in ihren aktuellen Versionen aus.

  • Die aushangpflichtigen Dokumente sind gut lesbar, weder verschmutzt noch ausgeblichen.

  • Sämtliche Dokumente sind für alle Mitarbeiter zugänglich Bei Bekanntmachung per Intranet hat jeder Mitarbeiter einen Zugang und wird über die elektronische Veröffentlichung informiert.

  • Es bestehen keinerlei Zugangshürden zu den aushangpflichtigen Gesetzen, niemand muss etwa erst im Sekretariat oder Personalbüro darum bitten.

Vorsicht: Bei Missachtung der Aushangpflichten droht ein Bußgeld bis 2.500 Euro

Wer als Arbeitgeber diese Aushangpflicht missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro belegt werden. Zudem kann er schadensersatzpflichtig werden, falls ein Verstoß gegen eine Aushangpflicht als Ursache für einen Unfall oder Schaden gewertet wird.

Hinweis: Sie können alle Gesetze und Verordnungen unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos einsehen und herunterladen. Auch werden Sammlungen aushangpflichtiger Vorschriften in verschiedenen Varianten im Handel angeboten, etwa als Taschenbuch, mit Kordel zum Aufhängen oder als E-Book. Achten Sie in jedem Fall auf eine aktuelle Version sämtlicher Vorschriften und Regelwerke.

Arbeitsschutz-Dokumente: was noch ans Schwarze Brett gehört

Über die Aushangpflichten hinaus müssen in einem Betrieb weitere arbeitsschutzrelevante Dokumente aushängen, insbesondere:

  • der Flucht- und Rettungsplan

  • Informationen zur Ersten Hilfe (Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, Ärzte, Krankenhäuser usw.)

  • die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft

Zudem müssen Mitarbeiter jederzeit Zugang zu den für ein sicheres Arbeiten relevanten Dokumenten haben. Das betrifft etwa die Sicherheitsdatenblätter von Gefahrstoffen, mit denen Mitarbeiter am Arbeitsplatz umgehen, oder die Betriebsanweisungen zu bestimmten Tätigkeiten, Werkzeugen oder Arbeitsverfahren.

Last but not least, sollten die betrieblichen Ansprechpartner für Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz bekannt und schnell erreichbar sein. Ein Aushängen der Namen und Kontaktdaten von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheits-, Brandschutz- und Umweltbeauftragten ist daher unbedingt zu empfehlen.