Prozess: Wann sich Klagen gegen den Fiskus lohnen

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Finanzbeamte stellen sich oft stur und lehnen einen Einspruch ab – zum großen Frust der Unternehmer. In dieser Situation erwägen viele Firmenchefs ein Klageverfahren. Wann sich das lohnen kann.

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    Ein Fünftel der Urteile vor dem Finanzgericht enden zugunsten der Kläger.
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    „Ohne tiefgehende steuerliche Kenntnisse und entsprechende Ausbildung scheitert die Klage.“ Reiner Dürr, ­ Steuerberater der Kanzlei dffk in Stuttgart.

Ein typischer Fall: Die Betriebsprüfung endete für einen Unternehmer in Nordrhein-Westfalen mit einer Gewinnerhöhung von fast 20 000 Euro und einer entsprechenden Steuernachzahlung. Um dieser zu entgehen, stellte er für das betreffende Jahr nachträglich Antrag auf einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) für die geplante Anschaffung eines neuen Firmenwagens. Das Auto hatte er allerdings schon gekauft. Die Fiskaldiener lehnten ab. Der Unternehmer legte Einspruch ein – erfolglos. Also entschied er sich für eine Klage vor dem Finanzgericht Düsseldorf (15 K 4719 / 12 E). Doch auch die Richter senkten den Daumen. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesfinanzhof (X R 15 / 14).

So konsequent reagieren viele Unternehmer, wenn die Fiskaldiener ihren Einspruch gegen einen Steuerbescheid ablehnen. Das Statistische Bundesamt registrierte in 2013 mehr als 39 000 erledigten Verfahren vor den Finanzgerichten. 9671 davon endeten mit einem Urteil oder einem Gerichtsbescheid. Die Mehrheit wiesen die Richter ab.

Acht Monate Prozess

Beim obersten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof, gingen mehr als 3000 Klagen ein. Im Schnitt dauert so ein Prozess rund acht Monate. Rund 40 Prozent der Fälle enden zugunsten der Steuerzahler. Das macht klar: Das Streitpotenzial zwischen dem Fiskus und Steuerzahlern ist groß. Nicht anerkannte Betriebs- oder private Ausgaben, unterstellte verdeckte Gewinnausschüttungen, zu hoch geschätzte Einnahmen: Dies alles sind häufige Anlässe für Firmenchefs, dem Fiskus Paroli zu bieten und einen Prozess anzustreben.

„Allein aus einem Ungerechtigkeitsgefühl heraus sollte allerdings niemand klagen“, warnt Steuerberater Reiner Dürr der Kanzlei dffk in Stuttgart. Aus gutem Grund: Schließlich kommen hohe Kosten auf den Unternehmer zu, falls er den Prozess verliert. Das Risiko ist also hoch, der damit verbundene Stress enorm und der Ausgang immer offen. Deshalb sollte ein Klageverfahren vom Handwerksunternehmer sehr sorgfältig abgewogen werden. Vor allem zählt die richtige Vorbereitung. Clevere Unternehmer handeln also nicht aus einem Effekt heraus, sondern agieren strategisch.

„In jedem Fall sollten Unternehmer einen kundigen Steuerexperten einschalten“, rät Dürr. Im Alleingang sollte kein Firmenchef klagen. Selbst wenn das möglich ist: Vor dem Finanzgericht besteht kein Vertretungszwang. Die Kunst besteht allerdings schon darin, in der Klageschrift konkret zu schildern, in welchen Punkten der Steuerbescheid falsch ist. „Ohne tiefgehende steuerliche Kenntnisse und eine entsprechende Ausbildung dürfte das Vorhaben zum Scheitern verurteilt sein“, warnt Dürr. Es sind viele Fallstricke zu beachten – zum Beispiel muss die Klage schriftlich mit allen Angaben zum Kläger, Beklagten und dem Steuerbescheid eingereicht  und eigenhändig vom Unternehmer oder dessen Vertreter unterschrieben werden.

Einen Monat Frist

Dafür haben Firmenchefs einen Monat Zeit, nachdem ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid abgelehnt wurde. „Der Steuerberater wird die Aussichten für den Erfolg prüfen. Nur dann wird er dazu raten, eine Klage einzureichen, die er selbst oder über einen anwaltlichen Kollegen vertritt“, erklärt Sylvia Mein, Steuerberaterin und Expertin beim Deutschen Steuerberaterverband in Berlin. Die Experten berechnen ihre Honorare dafür in der Regel nach Stundensätzen von 150 bis 250 Euro. Da kommen schnell mehrere tausend Euro Kosten zusammen. Die Gerichtsgebühren variieren abhängig vom Streitwert. Beispiel: Geht es um eine Steuernachzahlung von 5000 Euro, belaufen sie sich auf 584 Euro, falls es zu einem Urteil kommt. Wird die Klage später doch zurückgenommen, sind es immer noch 300 Euro. Bei 50 000 Euro Streitwert kommen bei einem Urteil rund 2200 Euro zusammen. Zustellgebühren, Entschädigungen für Zeugen oder für Sachverständige sind dabei noch nicht berücksichtigt. Mehr Details stehen auf den Seiten der Finanzgerichte, etwa finanzgericht.niedersachsen.de .

Hohes Kostenrisiko

Gewinnt der Unternehmer den Prozess, dann muss der Fiskus für alle Kosten des Verfahrens – also auch für die Honorare des Beraters – aufkommen. Verliert er, bleibt er darauf sitzen. Der Mindeststreitwert liegt immer bei 1500 Euro. Das heißt: Die Gerichtsgebühren betragen im Urteilsfall oder falls die Richter einen Beschluss fassen, mindestens 284 Euro. Wer wie der Unternehmer in NRW bis zum Bundesfinanzhof zieht, kann die Gebühren pauschal nochmals verdoppeln. Da will eine Klage gut überlegt sein.