Programme der KfW

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Fördermittel

Hier finden Sie Informationen zum "Sonderfonds Energieeffizienz", dem "KfW-Unternehmerkredit", dem "KfW-Startgeld" und dem "ERP-Innovationsprogramm"

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Die KfW präsentiert: Fit für die nächste Etappe

Sonderfonds Energieeffizienz
Der Sonderfonds von Bundeswirtschaftsministerium und KfW  fördert Unternehmer, die ihren Betrieb mit effizienterer und umweltschonender Technik ausrüsten, etwa indem sie ihre Druckluftanlage optimieren oder ihre Wärmedämmung verbessern. Dank der Förderhöchstgrenze von 10 Mill. Euro eignet sich das Programm auch für größere Handwerksbetriebe.

Die Laufzeit lässt sich auf fünf, zehn oder 20 Jahre festlegen. In den ersten ein bis drei Jahren müssen Unternehmen den Kredit nicht tilgen. Vor der Investition können Energieeffizienzberatungen in Anspruch genommen werden. Für sog. Erstberatungen sind Zuschüsse von bis zu 1.280 Euro möglich, Detailberatungen können mit bis zu 4.800 Euro unterstützt werden.

KfW-Unternehmerkredit
Der Unternehmerkredit ist ein langfristiges Darlehen, die KfW  finanziert damit Investitionen und Betriebsmittel. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 10 Mill. Euro pro Vorhaben. Der Zins für Investitionen ist über zehn oder 20 Jahre, für Betriebsmittel über fünf Jahre festgelegt. Handwerker profitieren hier von
einem besonders günstigen Zinssatz. In den ersten Jahren müssen Firmen den Kredit nicht tilgen.

Ist das Unternehmen schon länger als zwei Jahre am Markt tätig, kann die KfW auf Antrag der Hausbank bei Investitionen maximal 50 Prozent des Ausfallrisikos übernehmen. Die Hausbank trägt daher im Insolvenzfall nur maximal die Hälfte des Kreditausfalls.

Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW- Unternehmerkredit mit anderen Förderprogrammen ist zulässig. Eine Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit mit anderen haftungsfreigestellten  Förderprogrammen der KfW ist nicht zulässig.

KfW-Startgeld
Für Gründer im Handwerk oder Handwerksbetriebe, die weniger als drei Jahre am Markt tätig sind, bietet sich der Kleinkredit KfW-Startgeld an. Die KfW fördert damit auch Nebenerwerbstätigkeiten, wenn der Kreditnehmer mittelfristig den Übergang zum Vollerwerb anstrebt. Die Förderhöchstgrenze liegt bei
50.000 Euro.

Davon können maximal 20.000 Euro für laufende Aufwendungen (Betriebsmittel) beantragt werden. Auch ein zweiter Antrag ist möglich, so lange der Gesamtkreditbetrag noch nicht ausgeschöpft ist. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jederzeit kostenlos möglich.

Um auch für solche Vorhaben eine Finanzierung zu ermöglichen, die ansonsten nur mangels Sicherheiten nicht zum Zuge gekommen wären, übernimmt die KfW 80 Prozent des Ausfallrisikos.

ERP-Innovationsprogramm
Mit Krediten zu festen Zinssätzen unterstützt die KfW mit bis zu 5 Mill. Euro pro Vorhaben Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen – ein Angebot auch für besonders innovative Handwerksbetriebe. 2,5 Millionen Euro können Unternehmen für die Markteinführung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen beantragen. In der Forschungs- und Entwicklungsphase übernimmt die KfW bis zu 100 Prozent der Investitionssumme.

Weitere Informationen zu den KfW-Programmen:
Beim KfW-Infocenter: 0180 1241124
Im Internet: www.kfw.de
www.handwerkskammer.de
www.existenzgruender.de
und bei Ihrer Hausbank.