Profis gegen säumige Kunden

Außenstände Wer eine Inkassofirma einschaltet, ärgert sich weniger über offene Rechnungen. Die säumigen Kunden müssen die Kosten dafür tragen. Wie Betriebe zügig zu ihrem Geld kommen.

Die Zeit drängt, wenn es darum geht, Außenstände einzutreiben. Inkassofirmen helfen. - © DNY59 - iStockphoto

Profis gegen säumige Kunden

Ulrike Rieger, Büroleiterin der Elektro Rieger GmbH in Herscheid, zögert nicht lange, wenn Kunden die Rechnung nicht bezahlen. „Maximal drei Mahnschreiben verschicken wir, dann geht die Forderung zum Inkasso an Creditreform.“ Auf diese Weise ist es ihr gelungen, die Außenstände zu senken. „Früher waren am Monatsende Rechnungen über 100000 Euro aufgelaufen, heute sind es maximal 30000 Euro“, freut sich die Unternehmerfrau. Diesen Erfolg verdankt der Betrieb mit 14 Beschäftigten und einer Million Euro Jahresumsatz dem Forderungsmanagement, das Ulrike Rieger eingerichtet hat.

Das grundsätzliche Problem mit Außenständen haben auch fast alle anderen Handwerksfirmen schon wegen des Problems der Vorleistung:
Ausgaben für Löhne, Material, Fahrzeuge und Verwaltung summieren sich, bevor der Auftrag abgeschlossen und die Rechnung fällig ist. Das strapaziert die Liquidität. „Deshalb sollten Betriebe konsequent gegen säumige Kunden vorgehen und ihre Rechte nutzen“, rät Stefan Kräßig, Justiziar der Handwerkskammer Karlsruhe. „Dazu gehört auch die zügige Abgabe an einen guten Inkassodienstleister, der weiß, wie Außenstände einzutreiben sind und den Betrieben viel Ärger abnimmt“, so der Experte.

Guten Dienstleister beauftragen

Die bekanntesten unter den 750 Inkassofirmen sind im Handwerk neben Creditreform Atriga, Bürgel sowie D&B Deutschland. 560 von ihnen sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen (BDIU). „Sie arbeiten seriös und effizient“, so dessen Pressesprecher Marco Weber in Berlin. Der Verband achte strikt darauf, dass Dienstleister mit unlauteren Geschäftsmethoden nicht aufgenommen werden.

Kosten gesetzlich geregelt

Die Kosten für das Inkasso sind gesetzlich geregelt. Für den Einzug der Forderung darf der Dienstleister die 1,3-fache Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnen. Bei 5000 Euro etwa sind das rund 400 Euro. Weitere Gebühren darf der Inkassoservice nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber verlangen (siehe auch Praxistipps unten).

Ist der Inkassovertrag geschlossen, fordert der Dienstleister den ausstehenden Betrag plus Zinsen und der Gebühr vom Schuldner. Bezahlt er nicht, folgt der Mahnbescheid und schließlich die Klage beim Amts- oder Landgericht.

Dass die Betriebe die Inkassokosten abwälzen dürfen, ist einheitlicher Stand nach Gesetz und Rechtsprechung, so das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1012/11). Unternehmer dürfen danach ihre Mahnkosten voll geltend machen.

Ob sie am Ende ihre Forderung samt Kosten tatsächlich bezahlt bekommen, hängt auch von der effizienten Arbeit des Inkassodienstleisters ab. Zwar halten sich die Firmen mit Erfolgsquoten zurück. Andere Handwerker können jedoch über ihre Erfahrungen berichten. Wie Ulrike Rieger: „Bei den Kunden, die zahlungsfähig sind, haben wir eine Erfolgsquote von annähernd 100 Prozent“ so die Unternehmerfrau.

Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer von Creditreform in Neuss, rät daher: „Wenn Kunden nicht zahlen, gleich nach der ersten Mahnung ein Inkassoverfahren einleiten.“

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