Produkthaftung: Haftungsrisiken richtig vermeiden

Für Probleme wird immer der Handwerker verantwort­lich gemacht, auch wenn die Ursache bei Herstellern oder beim Kunden liegt. Das muss nicht sein. So können Sie sich erfolgreich gegen Haftungsrisiken schützen.

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    Elektromeister Ulrich Hartmann schützt sich mit Qualitätsprodukten gegen Haftungsrisiken.
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    „Gefährliche Teile darf der Handwerker auch nicht einbauen, wenn der Kunde das wünscht.“ Thomas Klisa, ­Geschäftsführer und Rechtsberater des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Hessen/Rheinland-Pfalz.

Haftungsrisiken richtig vermeiden

Allein auf eine gute Versicherung verlässt Ulrich Hartmann sich lieber nicht. Neben guter Arbeit ist seine Devise: „Ich verkaufe dem Kunden Qualität oder gar nichts.“ Das senkt sein Risiko. Als er einem Kunden ein LED-Panel für 1000 Euro anbot, sagte der, er habe etwas Ähnliches im Internet für 290 Euro gesehen. „Ich habe ihm klargemacht, dass bei meinem Angebot die Farben ausgesucht und Streustrahlen berücksichtigt sind.“ Dann noch fünf Jahre Garantie nach VOB. Das überzeugte den Kunden. „Er hat das akzeptiert, vor ein paar Tagen haben ich die Lampe montiert.“

Aber es gibt andere Beispiele: Weil der Elektriker wegen anderer Arbeiten im Haus war, bat der Kunde ihn, noch eine Lampe zu montieren, die er im Baumarkt erstanden hatte.

Schwarzer Peter beim Handwerker

Der Elektriker tat ihm den Gefallen. Es dauerte nicht lange, da meldete sich der Kunde wieder. Die Lampe war zu heiß geworden, sie hatte die Decke verkokelt. Und dafür machte er den Handwerker verantwortlich, der hätte die Gefahr erkennen und ihn warnen müssen. Ulrich Hartmann, auch Obermeister der Elektroinnung Lindau, berichtet den Fall als warnendes Beispiel: „Natürlich haftet der Elektriker nur, wenn er den Fehler erkennen konnte, aber der Kunde wird sich immer an ihn halten.“ Und wie Richter und Gutachter das in einem Prozess beurteilen würden, sei kaum vorherzusagen.

Handwerker werden für die Sicherheit ihrer Leistung umfassend haftbar gemacht, für ihre eigenen Arbeiten, für die von ihnen verwendeten Produkte anderer Hersteller, eigentlich für alles, was sie in die Hand nehmen. Wenn ihre Arbeiten bei Kunden oder unbeteiligten Dritten Personen- oder Sachschäden verursachen, drohen Schadensersatz und strafrechtliche Haftung. Stichwort: Produkthaftung und Verkehrssicherungspflicht. Das betrifft nicht nur Gefahrenberufe wie Elektro oder Kfz. Ärger können etwa auch Schadstoffe im Holz, in Farben oder Textilien machen. Doch diese Risiken haben Grenzen und lassen sich kontrollieren.

Auf der sicheren Seite ist der Handwerker, wenn er als verantwortungsbewusster Experte handelt. Also: Kundenwünsche, die gegen Sicherheitsregeln verstoßen, nicht ausführen. Produkte, die der Auftraggeber stellt, muss der Handwerker zwar nicht testen, aber ihre Verwendung ablehnen, wenn er als Fachmann Sicherheitsmängel erkennt.

Schwieriger wird es allerdings, wenn er selbst Fremdprodukte einsetzt. Das zeigt ein Fall aus der Beratungspraxis der Handwerkskammer München: Ein Glaser schnitt nach Kundenwunsch Spiegel bis zu zwei Quadratmetern Größe zu und montierte sie mit Klebehaken. Eine Hakenlieferung war mangelhaft, die Klebeschicht löste sich. Es bestand die Gefahr, dass die großen Spiegel auf Menschen fielen. Als der Glasermeister davon erfuhr, handelte er. Dabei hatte er nichts falsch gemacht: Die Haken brauchte er nicht zu testen, und er hatte sie korrekt montiert. Trotzdem traf ihn die sogenannte Verkehrssicherungspflicht.

Gewährleistung gilt hier nicht

Obwohl eigentlich der Hakenhersteller verant-wortlich war, lag der Schwarze Peter beim Glaser. Denn er konnte die Gefahr am effektivsten bekämpfen, weil nur er wusste, wo die Haken eingesetzt waren. Er suchte im Computer die betroffenen Kunden und ersetzte die Spiegel-aufhängung. Der Zeitaufwand pro Kunde ging an die zwei Stunden – heißt, hohe Kosten.

Die Regeln sind hier anders als bei der Gewährleistung. Da kann der Unternehmer warten, bis der Kunde einen Mangel reklamiert. Hier muss er aktiv werden, sobald er von der Gefahr erfährt. Zur kostenlosen Beseitigung des Risikos ist er allerdings nur verpflichtet, solange die Gewährleistung läuft. Seine Verkehrssicherungspflicht endet zwar nicht mit Ablauf der Gewährleistung, aber danach genügt eine deutliche Warnung. Die Praxis sieht oft anders aus: „Die meisten Handwerker werden das riskante Teil unabhängig von einer rechtlichen Verpflichtung und den Kosten austauschen“, so die Erfahrung von Thomas Klisa, Geschäftsführer des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Hessen / Rheinland-Pfalz.

Versicherung zahlt auch nicht

Beim Lieferanten gibt es nur Kostenersatz, solange noch die Gewährleistung gegenüber dem Handwerker läuft. Ist sie vorher abgelaufen, bleibt der Handwerker auf den Kosten sitzen. Und bei einer Kulanzleistung zahlt nicht mal die Betriebshaftpflichtversicherung – sie ist aber „ein wichtiger Sicherheitsbaustein“, sagt Thomas Klisa und rät, sie von Zeit zu Zeit zu überprüfen, besonders wenn neue Geschäftsfelder hinzukommen. „Dafür bietet eine alte Police oft keinen Schutz.“