Dienstrad Privatfahrten versteuern

Per Rad zum Kunden fahren – eine gute Alternative für Besprechungen. - © kickstand- istockphoto

Privatfahrten versteuern

Chefs, die ihre Mitarbeiter fit halten wollen, können ihnen ein firmeneigenes Fahrrad zur Verfügung stellen. Dabei bietet sich an, dass sie dieses auch privat fahren dürfen. Die Finanzminister der Länder haben hier auch schon eine neue Einnahmequelle entdeckt - die Pauschalsteuer fürs Dienstrad.

In ihrem bundeseinheitlichen Erlass konnten sie die Ein-Prozent-Regelung für Firmenwagen nicht anwenden, weil sie nur für Kraftfahrzeuge gilt. Der Erlass schuf deshalb für Diensträder eine eigene Regelung:

Die Überlassung eines Fahrrades wird monatlich mit einem Prozent der Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers inklusive Umsatzsteuer berechnet.

Beispiel: Das Rad kostet mit Mehrwertsteuer 1000 Euro. Der Betrieb versteuert monatlich zehn Euro für den Mitarbeiter. Die Pauschale von 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer und Monat für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb fällt beim Dienstrad nicht an.Kauft der Betrieb jedoch E-Bikes, die mehr als 25 Stundenkilometer fahren können, wird auch die 0,03-Prozent-Pauschale fällig, weil dann das Rad ein Kraftfahrzeug ist.

Tipp: Steigern Sie das Image Ihres Betriebs mit Rädern. hbk