Privatentnahme: Wo die Risiken lauern

Viele Unternehmer entnehmen der Firmenkasse unkontrolliert Geld für private Anschaffungen oder Reparaturen. Das kann böse Folgen haben: GmbH-Geschäftsführer lösen eine horrende Steuernachzahlung aus, Nachfolger gefährden die Steuervorteile bei der Übernahme. Gründe genug, folgende Regeln bei der privaten Entnahme zu beachten.

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Die Regeln für die Privatentnahme unterscheiden sich je nach Rechtsform des Unternehmens.

GmbH: Darlehensvertrag

Wenn GmbH-Chefs der Firma über ihre Gesellschafterbezüge hinaus noch Geld für priavte Zwecke entziehen, müssen sie vorab einen Darlehensvertrag abschließen.

Steuerberater Thomas Schnacken. "Der Kredit ist wie unter fremden Dritten in allen Details zu vereinbaren." Dazu zählen ein marktüblicher Zins, Tilgung und Sicherheit.


Einzelunternehmen/Personengesellschaft, GbR, KG, OHG

Prinzipiell kann sich jeder Chef aus der Firma nehmen, was und wie viel er will. Steuerberater Uwe Rolef warnt aber: "Banken reagieren allergisch, sobald sie die Rückzahlung ihrer Firmenkredite durch den Betrieb gefährdet sehen. Sie erwarten in diesen Fällen eine Rückführung von Kapital."


TIPP: Entnahmen festlegen

Verantwortungsbewusste Unternehmer überlegen am Jahresanfang, wie viel sie der Firma für private Zwecke entnehmen. So definieren Sie die Grenzen:

  • Sachentnahmen: Das Finanzamt rechnet etwa bei Bäckern und Metzgern mit pauschalen Sätzen, wie viel die Familie aus dem eigenen Geschäft zum Leben braucht. Lässt sich der Sanitärmeister von den Mitarbeitern sein privates Bad sanieren, muss er die Leistung sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer als private herausrechnen. Auch die Lohnkosten der Mitarbeiter darf der Betrieb in diesem Fall nicht als Betriebsausgabe absetzen.

  • Dienstwagen: Die private Kfz-Nutzung ist über die pauschale Ein-Prozent-Methode abgedeckt. Wer nach Fahrtenbuch versteuert, notiert jede private Fahrt und trennt so zwischen Betrieb und Privat.

  • GmbH: Dem Finanzamt kommt es auf die gesamten Bezüge des Gesellschafter-Geschäftsführers an. Er darf sich keine Vorteile verschaffen, die über das Übliche im Fremdvergleich hinausgehen. Sonst handelt es sich beim Darlehen für private Zwecke stets um eine verdeckte Gewinnausschüttung. Vergleichswerte für eine akzeptable Höhe des Chef-Salärs liefern Tabellen, die jedes Jahr etwa von BBE Media ermittelt werden (handwerk magazin 1/2011).