Lebenslange Rente oder Einmal-Zahlung Private Rentenversicherung – welche Auszahlungsart eignet sich für Handwerker?

Zugehörige Themenseiten:
Altersvorsorge und Geldanlage

Wer als Handwerker mit einer privaten Rentenversicherung für sein Alter vorsorgt, muss kurz vor Eintritt in die Bezugsphase entscheiden: lebenslange Rente oder Einmal-Zahlung – was ist besser?

Auszahlungsart für die private Rente
Damit Sie im Alter auch finanziell fit bleiben, sollten Sie die richtige Auszahlungsart für die private Rente wählen. - © YakobchukOlena - stock.adobe.com

Die gesetzliche Rente allein sichert meist nicht das Auskommen mit dem Einkommen im Alter. Riester-, Rürup- und Betriebsrenten können die Altersbezüge aufbessern. Und auch eine private Rentenversicherung hilft, den Lebensabend in gewohntem Standard verbringen zu können.

Gleich vorweg: Derzeit lohnt sich der Abschluss einer privaten Rentenversicherung meist nicht. Denn die historische Niedrigzinsphase sorgt dafür, dass der Versicherte am Ende oft weniger Geld heraus bekommt als er eingezahlt hat. Wer über einen Altvertrag verfügt, muss zwar mit Einbußen bei der Überschussbeteiligung rechnen – aber es kommt der Tag, an dem mehr ausgezahlt wird als eingezahlt wurde. Die Verzinsung dieser Verträge liegt bei rund vier Prozent.

Qual der Wahl: Einmalbetrag, volldynamisch oder konstant

Kurz vor Fälligkeit muss bei den meisten Verträgen entschieden werden, welche Auszahlungsart vorteilhaft ist. Ein hoher Einmalbetrag oder doch lieber die monatliche Rente. Die Antwort muss jeder für sich selber finden – hier sind die Vor- und Nachteile, die bei der Entscheidungsfindung helfen können:

Variante 1: Hoher Einmalbetrag

Wer eine größere Summe überwiesen bekommt, von der er regelmäßige Ausgaben begleichen möchte, muss sich um die weitere, sichere Anlage des Kapitals kümmern. Diese Variante bietet sich für Versicherte mit hoher Ausgabendisziplin und verlässlicher Langfristplanung bei ihren Kosten an. Vorteil des Einmalbetrags: Die Summe ist Teil des Erbes, wenn der Versicherte verstirbt.

Variante 2: Regelmäßige Rentenzahlung

Wer sich für die monatliche Rentenzahlung entscheidet, wählt den bequemen Weg. Bis zum Tod wird die Rente auf’s Konto gebucht. Umso länger der Versicherte lebt, desto lohnender ist diese Auszahlungsart. Rund 22 Jahre lang muss die Auszahlung erfolgen, damit der Versicherte sein eingezahltes Kapital zurückerhält. Nachteil der regelmäßigen Rentenzahlung: Verstirbt der Versicherte, endet die Rentenzahlung. Die Erben haben keinen Anspruch auf ein eventuell verbliebenes Restkapital, das noch nicht ausgezahlt wurde. Eine Hinterbliebenen-Rente kann diesen Mangel ausgleichen, doch sie ist teuer.

Regelmäßige Renten werden in zwei Varianten angeboten, gelegentlich auch kombiniert. Für welche Variante sich Versicherte entscheiden, ist davon abhängig, wie viel Planungssicherheit sie haben möchten:

  • Die volldynamische Rentenzahlung: Bei Auszahlungsbeginn ist die Rente etwas geringer als die Mindestverzinsung plus Überschussanteil ergeben würden. Sie erhöht sich aber im Lauf der Zeit stetig. Eine Absenkung der Rentenzahlung ist ausgeschlossen. 
  • Die konstante Überschussrente: Gezahlt wird ein etwas höherer Rentenbetrag am Beginn der Auszahlungsphase und ein Überschussanteil. Da letzterer im Lauf der Jahre sinken kann (anders als der Name nahelegt) kann auch die monatliche Rente im Lauf der Jahre geringer ausfallen.

Steuern: Der Fiskus hält die Hand auf – mal mehr, mal weniger

Wer eine Einmal-Auszahlung aus einem vor 2005 geschlossenen Vertrag wählt, kassiert den Betrag meist steuerfrei. Voraussetzung: Der Versicherte hat mindestens fünf Jahre eingezahlt und der Vertrag sieht einen Mindestodesfallschutz vor. Werden die beiden Kriterien nicht erfüllt, muss der Versicherte Kapitalertragsteuer zahlen. Diese halbiert sich bei Verträgen, die ab 2006 abgeschlossen wurden, mindestens zwölf Jahre gelaufen sind und bei denen die Auszahlung nicht vor dem 60. Geburtstag des Versicherten erfolgt.

Die monatliche Rente ist für den Fiskus ein steuerpflichtiges Einkommen. Wer ab dem 61. Lebensjahr eine Rente bezieht, zahlt sein Leben lang 22 Prozent Einkommensteuer. Wer seine private Rentenversicherung erst mit 63 Jahren bezieht, zahlt 20 Prozent. Und wer das reguläre Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren wählt, muss 17 Prozent Einkommensteuer zahlen.