PM Girokonto überzogen: Geschäftskunden können zu hohe Zinsen zurückverlangen

Im Bankrecht überschlagen sich derzeit die Ereignisse: Gerade erst hat der Bundesgerichtshof die viel kritisierten Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen einkassiert (Az.: XI ZR 405/12), da wartet das Oberlandesgericht Stuttgart mit einem neuen Rechtsprechungs-Highlight auf – dieses Mal zu Gunsten kleiner und mittelständischer Betriebe.

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Frisierte Zinsreferenzkurse könnten Klagewelle auslösen

Das Bankgewerbe steht seit Monaten unter öffentlichem Druck, seitdem der Kartellbildungsverdacht bei der Zinsbemessung im Libor-Skandal im Raum steht. Zudem kritisieren Verbraucherschützer die oft zweistelligen Zinssätze für Überziehungen des Girokontos. „Da muss man umgekehrt auch sehen, dass die Banken Überziehungen gewähren, ohne sich vorher eine Sicherheit geben zu lassen. Vielen Kunden ginge es wesentlich schlechter, wenn die Banken hier restriktiver verfahren würden. Weitaus spannender ist allerdings die Frage, ob die Banken den Zinssatz denn auch richtig berechnet haben“, sagt Rechtsanwalt Oliver Renner. Ob Libor oder Euribor – die Frage nach dem richtigen Parameter für die Zinsberechnung dürfte die Gerichte in Zukunft verstärkt beschäftigen. Denn ein getürkter Zinsreferenzkurs führt zwangsläufig zu einer falschen Zinsberechnung.

Kunden brauchen jetzt Fingerspitzengefühl

Im Gespräch mit ‚handwerk magazin‘ rät der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Oliver Renner Geschäftskunden dazu, die Zinsberechnungen der eigenen Bank entweder selbst oder mit Hilfe eines Spezialisten im jeweiligen Einzelfall überprüfen zu lassen. Ob es im Fall von Zinsfehlern für Kunden ratsam ist, die Bank wegen falscher Zinsberechnungen zu verklagen oder doch lieber klein bei zu geben, erfordert laut Renner viel Fingerspitzengefühl. „Zu berücksichtigen ist, dass die Bank den Überziehungskredit meist jederzeit kündigen kann. Wessen Bank sich bei der Kreditbewilligung großzügig zeigt, sollte nicht unbedingt wegen verhältnismäßig kleiner Zinsbeträge auf Konfrontation gehen und die ansonsten gute Geschäftsbeziehung zur Hausbank gefährden“, sagte Renner dem ‚handwerk magazin‘. Anders sieht es bei Kunden aus, deren Kreditlinie gerade gekündigt wurde. Sie sollten die Zinsberechnungen genauer unter die Lupe nehmen. Laut Renner ist bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt, was der richtige Parameter für die Zinsberechnung in Kontokorrentkreditverhältnissen ist – Libor, Euribor oder ein anderer Wert. Außerdem fehlt eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, wie weit zurück der Kunde Zinsberichtigungen reklamieren darf.

Was Unternehmer jetzt tun können, erfahren sie auf der Webseite von ‚handwerk magazin‘ in der Meldung „Und das bedeutet das Urteil für Sie“ unter www.handwerk-magazin.de/und-das-bedeutet-das-stuttgarter-urteil-fuer-sie/150/519/239357

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