Pickup: Fahrgastkabine und Ladefläche entscheiden über Steuer

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Pick-ups

Handwerker sind auf große und praktische Fahrzeuge angewiesen. Ein guter Mittelweg zwischen Pkw und Lkw sind Pickups. Fraglich jedoch, ob diese bei der Kfz-Steuer als günstiger LKW oder doch als teurer PKW zu behandeln sind.

Ein LKW wird bei der Kfz-Steuer wesentlich günstiger besteuert als eines Pkw. Dennoch: Auch wenn das Fahrzeug zulassungsrechtlich als Lkw geführt wird, kommt bei der Kfz-Steuer die Behandlung als Pkw in Betracht. Die zulassungsrechtliche Einstufung ist insoweit nicht für die Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich.

Steuerliche Definition

Bei der Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw kommt aus steuerlicher Sicht der Größe der Ladefläche und der Eignung zur Personenbeförderung erheblicher Bedeutung zu. In einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster (Az: 13 K 1889/12 Kfz) wurde ein Pickup der Marke Dodge RAM 2500 als Pkw eingestuft, obwohl er zulassungsrechtlich als Lkw behandelt wird.

Fahrgastkabine und Ladefläche entscheiden

Die Richter begründeten ihre Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die Bodenfläche der Fahrgastkabine eine Größe von 3,39 m² aufweist und in der Kabine selbst für sechs Personen Platz ist. Die Ladefläche hingegen hat nur eine Größe von 3,11 m², weshalb die Richter der Meinung waren, dass die Eignung des Fahrzeugs zur Personenbeförderung im Vordergrund steht. Auch die Höchstgeschwindigkeit des Pickups von immerhin 170 km/h deutet eher auf eine im Vordergrund stehende Personenbeförderung hin.

Betroffene Handwerker müssen sich daher bei ähnlichen Fahrzeugen, die zulassungsrechtlich als Lkw behandelt werden, dennoch die höhere PKW-Kraftfahrzeugbesteuerung gefallen lassen.