Pflichtversicherung Altersvorsorge für A-Gewerke

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Gründer aus dem Handwerk können ihre Altersvorsorge nicht immer frei wählen. Handwerker der sogenannten A-Gewerke bleiben auch nach dem Wechsel in die Selbständigkeit für insgesamt 18 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.

Gerüstbauer müssen 18 Jahre in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. - © Ronald Hudson-Fotolia
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Pflicht für A-Gewerke

Der Hintergrund: Mit der Änderung der Handwerksordnung 2004 gab es wichtige Einschnitte in der Handwerksordnung: Die B-Gewerke wurden von der Pflichtversicherung befreit, während die zulassungspflichtigen A-Gewerke bis heute Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlen müssen. Vorteil: Sie können damit im Alter auf eine finanzielle Grundsicherung vertrauen.

Tipp: Existenzgründer der A-Gewerke haben die Möglichkeit, in den ersten drei Jahren ihrer Selbständigkeit nur den halben Beitrag in die Rentenversicherung einzuzahlen. Handwerker der B-Gewerke können freiwillig Beiträge leisten.