Arbeitsvertrag Aushilfen einstellen, Geld sparen

Nur die wenigsten Gründer können sich gleich am Anfang mehrere feste Mitarbeiter leisten. Befristete Verträge und Minijobs helfen, die Personalkosten im Griff zu behalten.

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    Volker Häussler, Francesco La Corte, Axel Schenke und Valentin Schlienz (v.l.) sind ein gut eingespieltes Team.
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    „Das Probearbeitsverhältnis ist ein gutes Instrument für Gründer.“ Franz Falk, Betriebsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Personalkosten sparen

Axel Schenke aus Esslingen hat mit der Malertekten GbR zunächst ganz ohne Mitarbeiter angefangen. „Bei unserer Idee, Malerhandwerk und Architektur miteinander zu verbinden, war erst mal kein Bedarf an Gesellen, die wir einstellen“, berichtet der junge Malermeister und Architekt. Seine zwei Partner, Valentin Schlienz und Volker Häussler, beide ebenfalls Malermeister, die er lange kennt, sehen das genauso.

Bereits vor der eigentlichen Gründung hatten sich die drei bewusst Zeit gelassen. Sechs Monate bastelten sie am Marketing und am Erscheinungsbild ihrer Firma. Die Aufträge kamen schnell und durch Mundpropaganda immer zahlreicher. „Wir haben überwiegend Privatkunden, die ein Gesamtkonzept aus Farbe und Raumgestaltung ordern“, so Schenke. Aber auch Ladengeschäfte, Showrooms und ein nobles Hotel samt Restaurant haben die Malertekten neu gestaltet. „Doch als wir Aufträge ablehnen mussten, weil wir es zu dritt nicht mehr schafften, haben wir uns personell erweitert - mit Leuten, die zu uns passen“, sagt Axel Schenke. Heute hat der Betrieb mit Francesco La Corte, Reiner Stalljohann und einem Lehrling drei weitere Kräfte.

Risiko klein halten

„So wie Malertekten geht es den meisten Gründern“, weiß Franz Falk von der Handwerkskammer Region Stuttgart, der die Gründer laufend betreut hat. Das finanzielle und arbeitsrechtliche Risiko gleich fest angestellter Mitarbeiter ist vielen Gründern einfach zu hoch. Aushilfen, Teilzeitstellen und befristete Arbeitsverträge sind gute und preiswerte Alternativen (siehe Kasten und Online exklusiv). Stefan Kräßig, Justiziar der Handwerkskammer Karlsruhe, findet das gut: „Gleich ob Teilzeit oder feste Mitarbeiter, wichtig ist, dass die Gründer die rechtlichen Möglichkeiten kennen und nutzen“, so der Experte.

Außer bei der Handwerkskammer gibt es Informationen zum Arbeitsrecht auch bei der Innung oder beim Rechtsanwalt. Dort erfahren Jungunternehmer auch, dass ein befristeter Arbeitsvertrag für Gründer ein guter Einstieg ist. „Sie müssen weder begründen, weshalb sie befristen, noch warum sie innerhalb der Vierjahresfrist gerade ein Jahr befristen“, erklärt Kräßig. Dabei ist es wichtig, die Verlängerung der Befristung vor Ablauf der letzten zu vereinbaren und die Arbeitsbedingungen nicht zu verändern. „Das ist ein gutes Instrument, bei den meisten Gründern aber gänzlich unbekannt“, sagt Betriebsberater Franz Falk zum befristeten Arbeitsvertrag.

Probearbeitsverhältnis nutzen

Falk rät Gründern aber wenigstens zu einer Variante der Befristung: „Ein Probearbeitsverhältnis für ein halbes Jahr abschließen, das automatisch ausläuft. Bewährt sich der Mitarbeiter und ist die Auftragslage gut, kann der Betrieb einen regulären Arbeitsvertrag anbieten.“

Die Malertekten GbR in Esslingen will bald ein, zwei weitere Mitarbeiter einstellen. „Doch wir planen das ganz behutsam“, so Axel Schenke, „schließlich gehen wir damit auch weitere finanzielle und soziale Verantwortung ein.“