Arbeitsvertrag Personalkosten sparen

Nur die wenigsten Gründer können sich am Anfang mehrere feste Mitarbeiter leisten. Befristete Verträge und Minijobs helfen, die Personalkosten fest im Griff zu behalten.

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    Schreinermeister Gerd Häfner (li.) kooperiert mit Dietmar Hoyler und Simone Troche.
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    Nach einem leichten Rückgang steigt die Mitarbeiterzahl im Handwerk dieses Jahr wieder an.
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    „Das Probearbeitsverhältnis ist ein gutes Instrument für Gründer.“Franz Falk, Betriebsberater der Handwerkskammer Region Stuttgart.

Schreinermeister Gerd Häfner aus dem württembergischen Hochdorf startete als Einzelkämpfer. „Als ich mich vor gut zwei Jahren selbständig gemacht habe, war noch völlig unklar, wie schnell ich Aufträge bekomme und mir einen Kundenstamm aufbaue“, so der Existenzgründer. Da er jedoch nicht alles alleine machen kann, fährt er eine Doppelstrategie: Bei Bedarf Mitarbeiter auf Teilzeit einstellen und mit anderen Unternehmern zusammenarbeiten. „Das hat sich bis heute bestens bewährt“, so Gerd Häfner. Der kleine Betrieb setzt vor allem mit Einbaumöbeln, Tischen und Eckbänken für Privatkunden über 90000 Euro im Jahr um.

„So wie Gerd Häfner geht es den meisten Gründern“, weiß Franz Falk von der Handwerkskammer Region Stuttgart. „Sie arbeiten mit 400-Euro-Kräften, Zeitarbeitern sowie mit Kollegen, bevor sie erstmals einen Mitarbeiter fest einstellen.“ Das finanzielle und arbeitsrechtliche Risiko ist vielen Gründern einfach zu hoch.

Gerd Häfner begrenzte sein Risiko zunächst mit einer Schreinerin, die auf 400-Euro-Basis bei ihm arbeitete, aber dann den Betrieb verließ. Jetzt unterstützt ihn Schreinerin Simone Troche als selbständige Unternehmerin. Dietmar Hoyler, ebenfalls selbständiger Schreiner, kann Häfners Werkstatt nach Absprache mitbenutzen.

Flexible Wochenarbeitszeit

„Gleich ob Teilzeit oder fest, wichtig ist, dass die Gründer die rechtlichen Möglichkeiten kennen und für ihren Bedarf nutzen“, weiß Stefan Kräßig, Justiziar der Handwerkskammer Karlsruhe. Falls Teilzeitkräfte nicht ausreichen und der Betrieb einen Mitarbeiter in Vollzeit einstellen muss, hat Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart einen Tipp: „Der Betrieb vereinbart etwa eine
30-Stunden-Woche mit der Option zur Arbeitszeiterhöhung um bis zu 25 Prozent. Gibt es mehr zu tun, darf der Chef die Arbeitszeit zum Beispiel bis Mittwoch für die kommende Woche um 7,5 Stunden mit der Maßgabe verlängern, dass dann für diese Woche die entsprechend erhöhte Vergütung ohne Zuschläge zu zahlen ist“, so Bauer.

Befristeter Arbeitsvertrag

Außer beim Anwalt gibt es Informationen zum Arbeitsrecht auch von der Handwerkskammer. Dort erfahren Jungunternehmer auch, dass ein befristeter Arbeitsvertrag für Gründer ein guter Einstieg ist. „Die Regelung im Gesetz hilft ihnen beim Start. Sie müssen weder begründen, weshalb sie befristen, noch warum sie innerhalb der Vierjahresfrist gerade ein Jahr befristen“, erklärt Kräßig. Dabei ist es wichtig, die Verlängerung der Befristung vor Ablauf der letzten zu vereinbaren und die Arbeitsbedingungen nicht zu verändern. Verstreicht der Termin, oder ist der Vertrag verändert, droht ein unbefristeter Vertrag.

„Das ist ein gutes Instrument, bei den meisten Gründern aber gänzlich unbekannt“, sagt Franz Falk zum befristeten Arbeitsvertrag. Er rät den jungen Männern und Frauen aber wenigstens zu einer Variante der Befristung: „Ein Probearbeitsverhältnis für ein halbes Jahr abschließen, das automatisch ausläuft. Bewährt sich der Mitarbeiter und ist die Auftragslage gut, kann der Betrieb einen regulären Arbeitsvertrag anbieten.“

Selbst wenn dann später die Firma doch schlecht läuft, darf sich der Gründer per betriebsbedingter Kündigung vom Mitarbeiter trennen. Kleine Betriebe bis zehn Mitarbeiter sind vom Kündigungsschutz befreit und müssen die Entlassung nicht begründen. „Feuer frei, bedeutet das aber auch hier nicht“, warnt Rechtsanwalt Bauer. „Die Entlassung darf nicht willkürlich sein.“