Bezahlbutton Onlineshop mit Bezahlbutton nachrüsten

Bis Anfang August müssen Webshops ihre Seiten durch einen Bezahlbutton nachrüsten. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob das Angebot alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

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    „Sprechen Sie wegen des Bezahlbuttons jetzt den Webdesigner Ihrer Seite an.“ Andreas Ottofülling, Rechtsanwalt, Wettbewerbszentrale München.

Online-Shop nachrüsten

Bernhard Thein, Geschäftsführer der Memmel GmbH in Schweinfurt, und seine 24 Mitarbeiter verkaufen Schmuck, Uhren sowie Brillen. 20 Prozent des Umsatzes macht der Uhrmacher- und Goldschmiedemeister mit seinem Online-Shop. Er kennt die Risiken dieses Geschäfts. Denn dort können nicht nur Kunden he-rumstöbern, sondern auch Anwälte, die Rechtsfehler suchen, um dann mit Abmahnungen abzukassieren. Wie 2009, als der Handwerksbetrieb dort eine Quarzuhr anbot, die nicht im Elektroaltgeräteregister stand und deshalb nicht verkauft werden durfte. Die Firma nahm die Uhr aus dem Angebot heraus, aber die Abmahnkosten von rund 900 Euro blieben. Seitdem achtet Thein auf alle Anforderungen des Onlinehandels.

Hierzu gehört ab 1. August ein gesetzlich vorgeschriebener Bestellbutton mit dem unübersehbaren Hinweis auf die Zahlungspflicht. Betreiber von Online-Shops, die diese verbindliche Klickfläche nicht einbauen, riskieren Abmahnungen durch Konkurrenten oder Anwaltskanzleien.

Erweiterter Kundenschutz

Der Button soll Kunden vor allem vor Abofallen und anderer Online-Abzocke schützen, die sich hinter kostenfreien Angeboten verstecken. Aber auch jeder Betrieb, der korrekt arbeitet, braucht einen Button nach gesetzlichem Muster.

Die Nachrüstung ist auch eine gute Gelegenheit zu überprüfen, ob der Online-Shop sonst abmahnungssicher ist. „Wird er nicht kontinuierlich gepflegt, kann es Abmahnrisiken etwa durch veraltete AGB oder fehlende Anpassung an neue Gesetze geben“, warnt Michael Karger von TCI Rechtsanwälte in München. „Ab August dürfte die Zahl der Abmahnungen steigen“, erwartet auch Rechtsanwalt Frank Ackermann von eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft. Denn wegen der kurzen Umsetzungsfristen dürften viele Shops noch nicht den Anforderungen entsprechen. „Zwar macht der Button selbst wenig Aufwand“, sagt der Kölner IT-Sachverständige Oliver Stiemerling. „Allerdings verlangt das Gesetz zusätzlich Informationen direkt vor dem Klick“ (siehe „Abmahnung vermeiden“, Seite 60). „Das kann“, so Ackermann, „bei manchen Webseiten größere Umprogrammierungen erfordern.“

Statt Vertrag Abmahnung

Wenn die Anforderungen nicht erfüllt sind, kommt laut Gesetz ein Vertrag nicht zustande. Das heißt: Der Verkäufer kann kein Geld verlangen, der Kunde keine Lieferung, wenn sich ein Vertragspartner darauf beruft. Ist das Geschäft schon abgewickelt, kann jede Seite ihre Leistung zurückverlangen. Diese Konsequenz hält Rechtsanwalt Peter Bartsch, Kanzlei Janssen und Enninga in Aurich, für gravierend, aber „das größere Risiko sind die Abmahnungen“. Und zwar auch, wenn der Online-Shop wie bei vielen Handwerksbetrieben vor allem als Schaufenster dient. So wie die Internet-Boutique, die Bernhard Thein zu seiner Goldschmiede in Würzburg betreibt, die er neben der Memmel GmbH hat. „Verkauft habe ich da noch nichts.“ Trotzdem muss er auch diesen Shop umrüsten.

Abmahngefährdet ist ein Shop auch, wenn er die Anforderungen an das Impressum nicht erfüllt. „Der Link ist oft ganz klein unten auf der Seite platziert und erst durch Scrollen zu erreichen“, so Rechtsanwalt Andreas Ottofülling aus der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in München. „Er muss aber laut Gesetz leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein.“

Risiko Facebook-Button

Und es kommen immer neue Risiken dazu, ganz ohne Gesetzesänderung. Zum Beispiel der Facebook-Like-Button: Die meisten Handwerker mit Online-Shop und diesem Button ahnen nicht, dass dahinter ein Datenschutzproblem lauert. Denn schon wenn ein Surfer auf eine Seite mit diesem Button kommt, gehen seine IP-Daten standardmäßig an Facebook. Deshalb empfehlen manche Datenschützer die „Zwei-Klick-Lösung“. Da überträgt dieser Button Daten erst, wenn ihn der Kunde durch einen Klick aktiviert. Das Gefällt-mir-Signal sendet er dann mit einem zweiten Klick.

Ob fehlender Bezahlbutton oder nicht vorhandene Pflichtangabe, vor Abmahnungen als Geschäftsmodell will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Betriebe schützen. Es soll durch Deckelung der Abmahnkosten etwas von seinem Reiz verlieren. Aber bis diese Pläne Gesetz werden, wird es dauern. Bis dahin müssen die Betriebe selbst versuchen, bei Abmahnungen auf die Kostenbremse zu treten (siehe Online exklusiv, Seite 61). ◇

harald.klein@handwerk-magazin.de

Online exklusiv

Wie Sie sich gegen Abmahnungen wehren können, lesen Sie hier:handwerk-magazin.de/07_2012

Gegenwehr Abmahnung

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