Online-Shop: Gegen Abmahnung wehren

Ob Konkurrenten oder Anwälte, die sich etws dazu verdienen wollen – Abmahnungen wegen Verstoß gegen Onlineregeln sind ärgerlich und teuer. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Hier sind die Tipps dafür.

Frist. Jede Abmahnung setzt eine kurze Frist – meist eine Woche – für Unterlassungserklärung und Vertragsstrafeversprechen. Vor Fristablauf müssen Sie wissen, was Sie wollen: nachgeben oder kämpfen. Denn danach droht eine kostentreibende einstweilige Verfügung.

Abmahnbefugnis. Auch wenn Sie einen Fehler gemacht haben, darf nicht jeder deswegen abmahnen, sondern
- bei Wettbewerbsverstößen Konkurrenten und Wettbewerbsvereine wie die Wettbewerbszentrale, Handwerkskammern und IHKs sowie anerkannte Verbraucherschützer, wenn es um Verbraucherrechte geht,
- der Verletzte bei Verstößen gegen seine Rechte etwa an Marken oder Namen.

Unterlassungserklärung. Sie wird immer verlangt, geht aber oft zu weit. Also nur unterschreiben, wenn die Erklärung das beanstandete Verhalten richtig beschreibt. Vorsicht: Ist sie grundsätzlich berechtigt, aber schlecht formuliert, darf sie nicht im Papierkorb entsorgt werden. Vielmehr müssen Sie dann eine eigene, richtige Erklärung abgeben.

Vertragsstrafeversprechen. Dieses müssen Sie bei berechtigter Abmahnung für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung  zusätzlich unterschreiben. Sonst droht trotz Unterlassungserklärung einstweilige Verfügung.

Kosten. Die Kosten einschließlich Anwalt müssen Sie bei berechtigter Abmahnung tragen, aber nicht in jeder beliebigen Höhe. Wenn ein Unternehmen selbst abmahnt, kann es nichts verlangen. Wer weniger als gefordert oder gar nichts zahlt, kann zwar verklagt werden, aber nur wegen der Kosten. Da sind Streitwert und damit Kostenrisiko gering. Der Streit lohnt bei überhöhter Kostenforderung.

Schadensersatzforderungen. Diese werden etwa bei Verletzung von Marken oder Namen gerne mit ins Paket geschnürt. Die zu ihrer Durchsetzung notwendigen Auskünfte werden häufig zusammen mit der Abmahnung verlangt. Hier empfiehlt sich große Zurückhaltung.

Rechtsrat. Die Rechtslage ist selten so klar, wie das Abmahnschreiben glauben macht. Auch die Optimierung des Vorgehens verlangt meist Rechtsrat: also die Kammer oder den – spezialisierten - Anwalt fragen! Am besten online beim Deutschen Anwaltverein suchen.