handwerk magazin, Ausgabe 4/2011 Online-Shop checken

Privatkunden - Auch kleine Betriebe nutzen immer häufiger den Onlinevertrieb. Jetzt sollen neue Gesetze Internet-Shopping für Verbraucher noch sicherer machen. Handwerker sollten deshalb ihre Seiten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet prüfen und anpassen. Was zu beachten ist.

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    © Rudolf Wichert
    Gepflegte Seiten: Thomas Scholz aus Düsseldorf aktualisiert seinen Online-Shop regelmäßig.
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    © Karger
    „Räumen Sie den Kunden bei hochpreisigen Waren ein Rückgaberecht ein.“Michael Karger, Rechtsanwalt aus München.

Online-Shop checken

Trotz der exzellenten Lage im noblen Zentrum von Düsseldorf wird für Thomas Scholz Elektrotechnik, 13 Mitarbeiter, 1,2 Millionen Euro Umsatz, der Internetauftritt immer wichtiger. Rund 1000 Kunden informieren sich online jede Woche über Angebot, Elektrotechnik, Energie-sparen. Sie vereinbaren mit dem Betrieb Termine oder sie sehen sich im Online-Shop um. Der ist für Scholz „vor allem eine Art Schaufenster“, das die Homepage attraktiver macht, der Verkauf ist nicht so wichtig. Damit der Elektromeister keinen rechtlichen Ärger mit Kunden und Konkurrenten bekommt, lässt er seine Homepage und den Shop von einem Dienstleister pflegen. „Die sind sehr fix. Bei neuen Gesetzen ändern sie die Homepage und informieren mich per E-Mail.“

Klauseln prüfen

Demnächst wird Thomas Scholz wieder elektronische Post bekommen, weil für Online-Shops neue Vorschriften eingeführt werden. „Auch wer nichts verkauft muss alle Regeln fürs Internetgeschäft beachten“, warnt der Münchner Anwalt Michael Karger, Kanzlei Wendler, Tremml,„sonst riskiert er Abmahnungen.“ Ein Grund also für alle Handwerker, im Netz ihre Seiten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu prüfen.

Trotz solchem Aufwand wird das Internet als Absatzkanal immer beliebter. Die Nase vorn haben hier kleinere Betriebe mit bis zu neun Mitarbeitern. Fast jeder vierte verkauft inzwischen online (siehe Grafik). Aber wer von diesem Boom profitieren will, muss die Regeln genau beachten, sonst zahlt er trotz guter Geschäfte am Ende drauf.

Die nächste Umstellung der Online-Shops steht im Frühjahr zum Wertersatz nach dem Widerruf eines Onlinevertrags an. Es geht um Folgendes: Beim Online-Shopping kann der Privatkunde den Kauf ohne Begründung zwei Wochen lang rückgängig machen. Allerdings darf der Verkäufer Geld als Ausgleich für die bisherige Nutzung und Verschlechterung der online gekauften Ware verlangen – wenn er alles richtig macht (siehe „Internetverkauf“). Das neue Gesetz stellt klar, dass es keinen Ausgleich gibt, wenn der Kunde die Ware nur überprüft, aber noch nicht genutzt hat. Diese Möglichkeit soll er haben. Die Gerichte haben das schon bisher gesagt, aber „wegen der neuen Gesetzeslage müssen die Online-Kundeninformationen und Widerrufsbelehrungen überprüft werden“, sagt Silke Pape von der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg.

Angebot überdenken

Außerdem sollte jeder Shop-Inhaber sein Sortiment überdenken. Denn bei manchen Waren kann die Prüfung durch den Kunden teuer werden. Das zeigt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs. Es ging um ein Wasserbett für 1265 Euro. Der Käufer füllte es, widerrief dann doch den Kauf. Der Verkäufer sagte, das Bett sei nicht mehr zu verkaufen, nur die Heizung könne er verwerten. Dafür überwies er 258 Euro. Er musste auch den Rest zurückzahlen. Der Kunde habe das Bett lediglich erprobt – sein gutes und kostenfreies Recht (VIII ZR 337/09).

Die nächste Gesetzesänderung ist auch schon in Arbeit. Sie soll Anfang 2012 in Kraft treten und verhindern, dass Verbraucher durch Gewinnspiele oder „kostenlose“ Angebote in Fallen tappen. Die Absendung der Bestellung darf erst möglich sein, wenn der Kunde die Kenntnisnahme aller Bedingungen und Kosten per Klick bestätigt hat. An diese Regeln muss auch jeder Handwerker seinen Online-Shop anpassen. Sonst sind künftig alle Verträge einfach unwirksam.

Niemand sollte hoffen, sein Online-Laden sei so klein, dass er nicht auffällt. Oliver Süme, Rechtsanwalt aus Hamburg und Vorstand bei eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft, warnt: „Abmahnungen kommen oft von Konkurrenten. Manche machen daraus auch ein Zusatzgeschäft.“ Beide Gruppen suchen gezielt Fehler. Und da haben sie im Internet, so Anwalt Karger, „leichtes Spiel, Google sei Dank.“

harald.klein@handwerk-magazin.de

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