Störerhaftung abgeschafft Öffentliches WLAN für alle!

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IT-Recht

Die Bundesregierung hat am 5. April 2017 den Entwurf des "Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes" beschlossen. Mit der damit einhergehenden Abschaffung der "Störerhaftung" macht die Bundesregierung den Weg frei für öffentliches WLAN in ganz Deutschland.

Öffentliches WLAN
Dank der Abschaffung der viel kritisierten Störerhaftung können Kunden künftig ohne Sorgen für die Betreiber öffentliches WLAN nutzen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch mehr WLAN-Hotspots. - © olly, fotolia.com

WLAN-Betreiber konnten bisher verantwortlich gemacht werden, wenn ihre User das Internet dazu nutzen, um nicht lizensierte Inhalte ins Internet zu stellen. Auch eine Verpflichtung, alle Kosten tragen zu müssen, die durch einen etwaigen Unterlassungsanspruch entstehen können (z.B. Abmahnkosten), ging damit einher. Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf schafft diese viel kritisierte Störerhaftung auf Unterlassung ab.

Außerdem stellt der Gesetzentwurf laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen.

Bedenkliche Internetseiten können im WLAN künftig gesperrt sein

Um das geistige Eigentum weiterhin angemessen zu schützen, können Rechteinhaber von WLAN-Betreibern aber die Sperrung einzelner konkret benannter Internetseiten verlangen, über die ein Nutzer zuvor urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Damit soll die Wiederholung der Rechtsverletzung verhindert werden. Voraussetzung ist, dass der Rechteinhaber im konkreten Fall ausschließlich auf diesem Wege die Verletzung seines Rechts abstellen kann. Die Abrufsperre für einzelne Internetseiten muss laut BMWi zudem "zumutbar" und "verhältnismäßig" sein.

Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber auch dafür nicht in Rechnung gestellt werden. Die Sperrung einzelner Internetseiten könne ein WLAN-Betreiber in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse über die Einstellungen des WLAN-Routers durchführen.

Hoffnung auf mehr offene WLAN-Hotspots

"Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf machen wir den Weg frei für mehr offenes WLAN in Deutschland. Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten. Damit ist es uns gelungen, die Hürden abzuschaffen, die bislang eine Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland behindert haben. Wir erwarten uns davon den entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots, um im europaweiten Vergleich aufzuholen. Damit schaffen wir einen wichtigen Schritt für mehr Innovation bei der digitalen Infrastruktur in Deutschland", freut sich Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries .