Öffentliche Aufträge: „Einfallstor für Hoflieferanten“

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Vergaberecht

Die Bundesregierung reformiert gerade die Vergaberegeln. Das soll die Beteiligung kleiner Unternehmen erleichtern. Ver­gaberechtsexperte Ralf Leinemann hält das für einen Etikettenschwindel.

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    Ver­gaberechtsexperte Ralf Leinemann
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    Ver­gaberechtsexperte Ralf Leinemann, ist Gründer von Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB. Die Anwaltskanzlei gehört mit aktuell 75 Anwälten zu Deutschlands führenden Anwaltssozietäten im Vergabe- und Baurecht. Prof. Dr. Ralf Leinemann ist Herausgeber und Autor zahlreicher Bau- und vergaberechtlicher Fachzeitschriften und Bücher und regelmäßig Redner bei Fachkonferenzen.

Drei neue EU-Richtlinien, die bis April 2016 auch in Deutschland umgesetzt werden müssen, führen zu einem Paradigmenwechsel im Vergaberecht. Der bisherige Zwang zur öffentlichen Ausschreibung, an welcher sich europaweit alle Unternehmen beteiligen können, die die Kriterien des Leistungskatalogs erfüllen, entfällt. Stattdessen können öffentliche Auftraggeber ein beschränktes und nicht offenes Vergabeverfahren wählen. Sie müssen künftig nur noch von drei Bietern Angebote einholen und dürfen sich nach entsprechenden Verhandlungen für einen Auftragnehmer entscheiden.

Wird durch die Vergaberechtsreform alles besser?

Ralf Leinemann: Die Bundesregierung will die neuen EU-Richtlinien zur Auftragsvergabe „eins-zu-eins“ in das deutsche Recht umsetzen. Dies bedeutet aber, dass man auf Verbesserungen bestehender Regeln vollkommen verzichtet. In einzelnen Bereichen gibt es durchaus Bedarf für Präzisierungen und Vereinfachungen.

Welche genau?

Die Praxis wartet noch immer auf klare Regelungen für den Umgang mit Preissteigerungen bei verzögerter Zuschlagserteilung, konkrete Anforderungen an die Auftraggeber für eine präzise Leistungsbeschreibung, bessere Vorgaben für notwendige Losvergaben, mehr Detailregelungen für das Verhandlungsverfahren und den wettbewerblichen Dialog sowie eine Präzisierung der Voraussetzungen für die Aufhebung eines Vergabeverfahrens.

Warum soll der Staat nicht mit einzelnen Bietern verhandeln ?

Verhandlungsverfahren sind bequem für den Auftraggeber, weil er Einzelverhandlungen mit den jeweiligen Bietern führt und dabei sowohl der Preis wie der Leistungsumfang der Angebote abgeändert werden dürfen, ohne dass Wettbewerber davon erfahren könnten. Das Verhandlungsverfahren ist daher potenziell ein Einfallstor zur Bevorzugung einzelner Bieter („Hoflieferanten“) und – wie die Praxis zeigt – auch eine Erhöhung der Korruptionsgefahr bei Vergabeverfahren.

Der Staat soll noch mehr Freiräume erhalten ...

Ja, die Privilegierung öffentlicher Unternehmen im Wettbewerb wird ausgebaut. Für die öffentliche Hand wird es leichter, an ihre Tochtergesellschaften Aufträge direkt ohne Ausschreibung zu vergeben.

Was bedeutet das für die Privatwirtschaft?

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass hier die öffentlichen Unternehmen in einen erheblich stärkeren Wettbewerb mit privaten Unternehmen eintreten werden. Dies gilt insbesondere für solche Bereiche, wo ohnehin eine spürbare Wettbewerbssituation öffentlicher und privater Unternehmen besteht, wie etwa in der Abfall- und Recyclingwirtschaft, aber auch bei Stromversorgung, Nahverkehr etc.

Warum fühlen sich kleine Betriebe überfordert?

In der Praxis fordern viele Vergabestellen eine Unmenge detaillierter Eignungsnachweise, ohne nach geltendem Vergaberecht dazu verpflichtet zu sein. Ihnen muss klar sein, dass immer höhere Anforderungen und Nachweiswünsche den Bürokratieaufwand so erhöhen, dass kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nahezu automatisch aus dem Wettbewerb gedrängt werden. Bei vielen großvolumigen Beschaffungsmaßnahmen sind schon heute KMU faktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Wie kann sich das ändern?

Die Gewährleistung mittelstandsfreundlicher Vergabe ist ein weiteres Ziel der vergaberechtlichen Aktivitäten der Bundesregierung. Solange keine gesetzliche Pflicht zur Bildung von Teil- und Fachlosen geschaffen wird, dürften die von der Rechtsprechung extrem großzügig zugelassenen Ausnahmen unbegrenzt weiter Anwendung finden. Hier will die Bundesregierung aber nicht aktiv werden.

Müssen sich die Betriebe in Vergabeverfahren auf elektronische Kommunikation einstellen?

Die Wirtschaft wird sich darauf einstellen müssen, in drei bis vier Jahren Angebote im Regelfall elektronisch, d.h. per E-Mail und verschlüsselt, einzureichen und Vergabeunterlagen von Vergabeportalen der Auftraggeber herunterzuladen. Die Zeit der Papierstapel-Leistungsverzeichnisse dürfte dann vorbei sein. Dafür muss in die Kompatibilität mit den unterschiedlichen Programmen der Auftraggeber investiert werden.

Wie fällt Ihr Fazit aus?

Im Ergebnis ist die großspurig angekündigte Reform des Vergaberechts der Bundesregierung eine Scheinreform. Die als Leitlinie verkaufte Umsetzung des europäischen Rechts „eins zu eins“ stellt sich nur als Verzicht auf eigene Gestaltungsansätze dar, für die der politische Mut fehlt. Am Ende wird nur den öffentlichen Auftraggebern an einigen Stellen das Vergabeverfahren erleichtert.

Vita: Ralf Leinemann
Ralf Leinemann, ist Gründer von Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB. Die Anwaltskanzlei gehört mit aktuell 75 Anwälten zu Deutschlands führenden Anwaltssozietäten im Vergabe- und Baurecht. Prof. Dr. Ralf Leinemann ist Herausgeber und Autor zahlreicher Bau- sowie vergaberechtlicher Fachzeitschriften und Bücher und regelmäßig Redner bei Fachkonferenzen.