Schrottimmobilien Nur Darlehen werden erstattet

Käufer von überteuert erworbenen "Schrottimmobilien" bleiben auch bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehnsvertrages nach dem Haustürgeschäft auf diesen sitzen. Mit diesem Urteil vom 12. November 2002 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Hoffnung Tausender Eigentümer enttäuscht. Folge dieses Urteils (Aktenzeichen XI ZR 47/01): Der Kreditnehmer kann den Kreditvertrag mit der finanzierenden Bank widerrufen und hat einen Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Kredites sowie der von ihm auf das Darlehen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen und auf eine marktübliche Verzinsung der an die Bank für Zinsen und Tilgung bezahlten Beträge. Auf der anderen Seite kann die Bank aber den ausgezahlten Nettokredit sowie dessen marktübliche Verzinsung zurückverlangen. Das bedeutet: Da die Zinsen nahezu identisch sind, bleibt für den Kreditnehmer nicht viel übrig. Das gekaufte Objekt muss er zudem behalten. hm-Rat: Unter diesem Aspekt ist ein Widerruf des Darlehensvertrages nur dann zu empfehlen, wenn dieser noch über einen längeren Zeitraum läuft und die Konditionen schlechter als die aktuellen Angebote sind.

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Nur Darlehen werden erstattet