Notfallplan: Wie Handwerksunternehmer aktiv vorsorgen

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Was können Handwerksunternehmer bei plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall tun, damit ihr Betrieb nach ihren Vorstellungen weitergeführt wird? Unternehmer sollten einen Notfallplan für den Tag X vorbereiten. Welche Maßnahmen Sie hierfür ergreifen können, damit Ihr Unternehmen keine Schlagseite bekommt.

Handwerksunternehmer sollten im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung für die Ausfallzeit aktiv vorgesorgt haben. - © hm-Archiv

Es kann schnell passieren: Ein falscher Schritt, eine Unaufmerksamkeit oder einfach nur tragisches Schicksal. Wenn Handwerksunternehmer plötzlich durch eine schwere Erkrankung oder schlimmen Unfall ausfallen, betrifft dies nicht nur die Familie – von heute auf morgen müssen sich auch die Partnerin und Mitarbeiter die Frage nach einer erfolgreichen Weiterführung des Betriebes ohne Kapitän an Bord stellen. Unternehmer sollten sich deshalb auf den Ernstfall vorbereiten und aktiv vorsorgen.

Notfallplan vermeidet Ratlosigkeit

Handwerksunternehmer, die einen Notfallplan entwickeln, müssen ihre Familie, die Vertretung und ihre wichtigsten Mitarbeiter über konkrete Maßnahmen nach ihrem unfreiwilligen Ausscheiden von der Unternehmensführung informieren. Damit Ihr Ausfall kompensiert werden kann und die Existenz der Betriebe reibungslos weitergeführt wird, sollten Unternehmer einige grundlegende Tipps für ihren Notfallplan beachten.

Klaus Steinseifer ist Handwerksunternehmer und berät in Vorträgen, Seminaren und vor Ort Betriebe in der Unternehmensführung. Er empfiehlt Handwerkern, dass „sie all ihre Aufgaben zunächst einmal aufschreiben und detailliert erklären“.

Es sollte aus diesen Beschreibungen hervorgehen, warum Sie diese Arbeit machen, wie und womit diese Aufgaben erledigt werden, was zu beachten ist, und wo man hierfür die Dateien und Vorlagen findet. „Überarbeiten Sie den Notfallplan jährlich, damit Veränderungen, die sich im Laufe des Jahres ergeben haben, hier als neue Vorgehensweise dokumentiert sind“, erklärt Steinseifer weiter.

Notfallplan ist aktive Vorsorge

Ohne den Worst Case zu beschwören, sollten sich Handwerksunternehmer auch mit dem Fall ihres plötzlichen Todes und den Folgen für den Betrieb auseinandersetzen. „Ergänzen Sie ihren Notfallplan mit den notwendigen Anweisungen, mit notariellen Vollmachten für die Vertrauenspersonen.“ Steinseifer rät Unternehmern hierbei außerdem, auf wichtige Geschäftsunterlagen, Verträge und Vereinbarungen hinzuweisen.

„Legen Sie eine Namens-, Adress- und Telefonliste Ihrer Partner an (Steuerberater, Rechtsanwalt, externe Berater, Bankinstitut, Versicherungspartner und wichtige Geschäftskontakte). Eine Kopie darf auch nicht fehlen.“

All diese Maßnahmen gehören zu einer aktiven Vorsorge von Handwerksunternehmern.