Noten für ausländische Fachkräfte

Berufsanerkennung Abschlüsse aus EU- und anderen Ländern werden durch ein neues Gesetz in Deutschland besser anerkannt. Für das Handwerk könnte es einfacher werden, qualifiziertes Personal zu finden.

Noten für ausländische Fachkräfte

Rund 30 Anträge auf Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses bekommt Tanja Grobitzsch in der Handwerkskammer Leipzig pro Jahr auf den Tisch. Das ist nicht viel, trotzdem sind die Verfahren aufwendig, denn es müssen Übersetzungen angefertigt und Ausbildungswege recherchiert werden.

Auf Grobitzsch und ihre Kollegen in den Handwerkskammern könnte allerdings bald deutlich mehr Arbeit zukommen. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (sogenanntes Anerkennungsgesetz) verabschiedet. Zuwanderern, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, wird es damit erheblich leichter gemacht, in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung auszuüben. Schätzungen zufolge könnten rund 300 000 Menschen, die bereits hier leben, von dem Gesetz profitieren. Darüber hinaus kann Deutschland attraktiver werden für Ausländer, die künftig hier Karriere machen wollen. Für Handwerksbetriebe ergibt sich die Chance, bei der Suche nach Fachkräften leichter fündig zu werden.

Rechtsanspruch auf Bewertung

„Das Gesetz wird zum Abbau von Hochnäsigkeit führen,“ sagt Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung. Doch es geht nicht um Hochnäsigkeit, die Bundesregierung reagiert mit dem Gesetz auf den Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen abzeichnet. So soll es künftig für die rund 350 nicht reglementierten Berufe, das sind Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im Handwerk, einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben. Konkret heißt das für Handwerksberufe, die zuständige Handwerkskammer prüft die Unterlagen der ausländischen Fachkraft. Ist ihre Qualifikation gleichwertig mit einer deutschen Ausbildung, bescheinigt das die Kammer. Ist das nicht der Fall, werden die vorhandenen sowie die fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Das erleichtert es einem Handwerksunternehmer, einzuschätzen, welche Fähigkeiten ein Bewerber hat.

Ohne Meisterbrief

Für handwerkliche Berufsabschlüsse wie Geselle oder Meister wird es nach dem geplanten Gesetz keine automatische Anerkennung geben, sondern nur eine Referenzqualifikation. Das bedeutet, ein ausländischer Bäcker wird keinen Gesellen- oder gar Meisterbrief erhalten, sondern höchstens eine Bescheinigung, dass er einen gleichwertigen Abschluss besitzt. Hat der Zuwanderer die Bescheinigung für eine meistergleiche Ausbildung, kann er sich selbständig machen.

Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller wird bei der Bewertung der Abschlüsse künftig keine Rolle mehr spielen. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein, die der Zuwanderer mitbringt.

Laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das Anerkennungsverfahren bei den zuständigen Stellen höchstens drei Monate dauern. Dabei wird nicht nur die berufliche Qualifikation des Bewerbers, sondern auch die eigentliche Berufserfahrung berücksichtigt. Speziell bei der Einschätzung der Berufserfahrung vermuten Experten Probleme, wie diese genau zu bewerten sein wird.

Für Handwerksberufe sind die Handwerkskammern zuständig. „Ganz entscheidend ist, dass das Berufsanerkennungsgesetz gegenüber der Handwerksordnung subsidiär ist, es also nur angewendet werden kann, wenn es keine andere Regelung in der Handwerksordnung gibt“, erklärt Anton Bauch, Leiter der Abteilung Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Mit dieser Klarstellung will der Zentralverband vermeiden, dass Berufsabschlüsse in Deutschland insgesamt abgewertet oder deutsche Handwerker gegenüber ausländischen Kollegen benachteiligt werden.

reinhold.mulatz@handwerk-magazin.de

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