-+gt; Interview Nicht mehr als zehn Stunden pro Tag

Wolfgang Sträter, Rechtsanwalt und Personalmanager eines mittelständischen Unternehmens, erläutert im hm-Interview die Chancen und Grenzen moderner Arbeitszeitregelungen.

-+gt; Interview

Nicht mehr als zehn Stunden pro Tag

handwerk magazin: Wie flexibel dürfen Arbeitszeiten heute sein?

Sträter: Von einigen im Gesetz benannten Ausnahmen abgesehen, darf die werktägliche Arbeitszeit bis zu zehn, die wöchentliche bis zu 60 Stunden betragen. Innerhalb von sechs Kalendermonaten muss allerdings eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden gewahrt bleiben. Auch eine Stückelung der täglichen Arbeitszeiten ist in einem zumutbaren Rahmen erlaubt.

Welche Vorgaben gelten für die Pausen?

Die Ruhepause zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn muss mindestens elf Stunden ohne Unterbrechung betragen. Von diesem Grundsatz sieht das Gesetz lediglich Ausnahmen für bestimmte Branchen sowie Schichtarbeiter vor.

Muss immer die Zustimmung der Beschäftigten eingeholt werden?

Wenn ein Betriebsrat existiert, unbedingt. Andernfalls hängt es von den jeweiligen Tarif- und Arbeitsverträgen ab. Wer etwa mit seinen Arbeitnehmern konkrete Anwesenheitszeiten vereinbart hat, kann diese nur mit deren Zustimmung verändern. Ist hingegen nur eine bestimmte Stundenzahl vereinbart, kann der Chef die Anwesenheit im Rahmen seines Direktionsrechts regeln. Die Erfahrung zeigt jedoch: Flexibilisierung ist umso erfolgreicher, je stärker die Arbeitnehmer dahinterstehen.

Wo entstehen die meisten Konflikte?

Dort, wo Vereinbarungen fehlen oder zu vage sind. Typisches Beispiel: Ist ein ganzer oder halber Urlaubstag anzurechnen, wenn eine Vollzeitkraft an dem entsprechenden Werktag nur für vier Stunden eingeplant war? So etwas muss vorab bereits geregelt werden.

Was empfehlen Sie?

Mein Tipp: Wer seinen flexibel arbeitenden Beschäftigten ein verstetigtes Monatseinkommen auf der Basis eines Jahresarbeitszeitkontos zahlt, spart sich bei der Buchhaltung viel Arbeit und Ärger.