Neues Informationssystem für Insolvenzverfahren

Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland bietet privaten sowie juristischen Personen in Insolvenzverfahren ein neues, deutschlandweit einmaliges Online-Benachrichtigungssystem. Damit können sich Schuldner und Gläubiger schnell und einfach auf den neuesten Stand in ihren Verfahren bringen.

Schuldner und Gläubiger können sich jetzt online über den Stand der Verfahren informieren lassen. - © ddp

Zum ersten Mal können Schuldner leicht eine Übersicht über ihr eigenes Insolvenzverfahren erhalten. Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland führt zu diesem Zweck einen neuen Internet-Informationsservice ein: Das GSV-Schuldner-Informations-System (GSV-SIS). „Schuldner spielen die wichtigste Rolle im Insolvenzverfahren, denn ohne die redliche Mitarbeit eines Schuldners kann ein Insolvenzverfahren nicht erfolgreich verlaufen. Alle Parteien im Insolvenzverfahren sollten zur Rettung eines Unternehmens an einem Strang ziehen“, bergündet Rechtswis­senschaftler Professor Dr. Hans Haarmeyer die Einführung des neuen Systems.

Im Insolvenzverfahren erfolgen die meisten Bekanntmachungen allein über das Internet und nicht individuell an die Beteiligten. Das Risiko für Schuldner, wichtige Verfahrensereignisse zu verpassen, ist somit sehr hoch. Mit dem GSV-SIS brauchen Schuldner nicht mehr mühsam selbst zu recherchieren, sondern erhalten alle Verfahrensnachrichten sofort individuell zugesandt.

Wenn neue Veröffentlichungen zum Verfahren vom Gericht unter www.insolvenzbekanntmachung.de bekannt gegeben werden, bekommen die Service-Bezieher per E-Mail eine Nachricht. Damit verpassen sie keinen Termin und kein Verfahrensereignis mehr und werden somit besser in ihr eigenes Insolvenzverfahren eingebunden.

Registrierung und Kosten

Für den Zugang zum GSV-SIS zahlen interessierte Unternehmen eine einmalige Gebühr von durchschnittlich weniger als 0,70 Cent im Monat. Dafür erhalten sie den kompletten Zugang zu allen relevanten Informationen für die gesamte Dauer des Verfahrens. Die Dauer beträgt dabei regelmäßig zwischen vier und acht Jahren. Die einmalige Gebühr beträgt für Schuldner in Verbraucherinsolvenzverfahren (Aktenzeichen mit IK) und für Schuldner im Regelinsolvenzverfahren (Aktenzeichen mit IN) einheitlich und einmalig 50 EUR.

Die Registrierungsdaten bleiben vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben. Um sich anzumelden füllen die Verbraucher, Schuldner oder Gläubiger in Insolvenzverfahren einen Zugangsantrag aus, der eigenhändig unterschrieben werden muss. Zusätzlich zum Antrag müssen sie einen Nachweis der Vorauszahlung der Verfahrensgebühr erbringen.

Weitere Informationen gibt es unter: www.gsv.eu

Downloadtipp: Unternehmer können durch betriebliche, außerbetriebliche oder persönliche Ursachen in ihrer Existenz bedroht werden. Eine Lösungsmöglichkeit ist dann die Insolvenz. Ein schematischer Verfahrensablauf im Fall einer Unternehmensinsolvenz.