Gelangensbestätigung: Steuerfreie Lieferungen in die EU richtig nachweisen

Unternehmen, die Waren in ein EU-Mitgliedsland liefern, zahlen keine Umsatzsteuer. Sie müssen jedoch die Voraussetzungen dafür nachweisen. Am besten mit der neuen Gelangensbestätigung. Wir stellen Ihnen ein Muster für Sie in Deutsch, Englisch und Französisch bereit.

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    © Cartoon: Dirk Meissner
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    „Eine recht­zeitige An- passung der Nachweise kann Schaden verhindern.“ Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt, Geschäftsführer ADM, Münster.

Neuer Nachweis bei EU-Lieferungen

Mit der Gelangensbestätigung kann ein Unternehmen den Export eines Gegenstands in einen anderen EU-Mitgliedsstaat rechtssicher nachweisen. Sie ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit als innergemeinschaftliche Lieferung nach dem Umsatzsteuergesetz. A b 2014 stellt sie zwingend den wichtigsten Nachweis für den Handwerksbetrieb dar.

Steuerberater Gert Klöttschen, DHPG Euskirchen, empfiehlt Unternehmen deshalb die neuen Regelungen zur Gelangensbestätigung besser umgehend anzuwenden. Eine Umstellung zum Jahresende ist aufgrund einer meist angespannten Personalsituation nur schwer zu stemmen. Je mehr Alternativen Unternehmen ausschöpfen wollen, desto größer ist der organisatorische Aufwand. Unternehmen sollten deshalb nach Versandtypen unterscheiden und ihre betriebliche Informationstechnik so einrichten, dass die Kosten für die nötigen Belegnachweise überschaubar bleiben.

Alternativen zur Gelangensbestätigung

„An der Gelangensbestätigung als Möglichkeit zur vereinfachten Nachweisführung für die Umsatzsteuer wird festgehalten“, betont Rechtsanwalt Ulrich Möllenhoff, Geschäftsführer der ADM Steuerberatungsgesellschaft, Münster. Zusätzlich werden aber alternative Möglichkeiten angeboten: Ein Unternehmer kann zum Beispiel den Nachweis auch mit einer Bescheinigung des von ihm beauftragten Spediteurs belegen. Auch die vom Empfänger gegengezeichnete Rechnung kann als Beleg dienen. Spediteure können die Spediteursbescheinigung nutzen und die erfolgte Verbringung der Ware bestätigen, wenn sie vom Lieferer beauftragt wurden.

Eigentlich sollte die Gelangensbestätigung bereits ab 2012 als einziger Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen gelten. Allerdings wurde die endgültige Anwendung aufgrund massiver Proteste der Wirtschaftsverbände immer wieder verschoben. Damit betroffenen Unternehmen trotzdem eine sichere Belegmöglichkeit gegeben wird, wurde die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung abgeändert und so zusätzliche, alternative Nachweispflichten geschaffen.

Alte Nachweise noch bis Ende 2013 gültig

Zudem hat das Bundesministerium für Finanzen in einem Schreiben vom 29. August 2013 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst und gleichzeitig eine Nichtbeanstandungsfrist gewährt. Das heißt: Bis Ende 2013 dürfen die Nachweise noch nach der alten Rechtslage ­geführt werden. Es handelt sich dabei allerdimgs um
eine interne Verwaltungsanweisung, die für Gerichte nicht bindend ist.

Neben den notwendigen Anpassungen enthält das Schreiben auch zahlreiche Muster, darunter eine Gelangensbestätigung, eine Spediteursbescheinigung und ein vereinfachtes Begleitdokument vom Hauptzollamt. Die Neuregelungen sind auf nach dem 30. September ausgeführte Umsätze anzuwenden.

Muster für Gelangensbestätigung in drei Sprachen

„Wer die Gelangensbestätigung nicht sofort anwenden will, kann aber zwei Übergangsregelungen nutzen“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Möllenhoff.

Für bis Silvester 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen wird es nicht beanstandet, wenn der beleg- und buchmäßige Nachweis für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis Ende 2011 geltenden Rechtslage geführt wird. Hat ein Unternehmer für zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 30. September 2013 ausgeführte innergemeinschaftliche Lieferungen die Nachweisführung nach den geänderten neuen Grundsätzen vorgenommen, wird dies ebenfalls nicht vom Finanzamt beanstandet.

Unternehmen, die Waren in ein EU-Mitgliedsland liefern, zahlen keine Umsatzsteuer . Jedoch müssen sie die Voraussetzungen dafür nachweisen. Am besten mit der neuen Gelangensbestätigung. Wir haben ein Muster für Sie in Deutsch, Englisch und Französisch bereit gestellt.