Gefährlicher Abfall Neuer Beschluss zu HBCD-haltigen Dämmstoffen

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Mit HBCD-versetzte Dämmstoffe gelten bis zum 31. Dezember 2017 wieder als normaler Müll und dürfen in allen Verbrennungsanlagen zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Das hat der Bundesrat am 16.12.2016 beschlossen. Eine Nachricht die Bau- und Ausbaubetriebe in Deutschland freuen wird.

Bau- und Ausbaubetriebe können dank des Beschluss ihre Arbeit wieder aufnehmen und neue Sanierungsaufträge annehmen. - © MEV

Der Bundesrat schiebt die Einstufung von HBCD-haltigen Styropor als Sondermüll bis zum 31. Dezember 2017 auf. Damit soll der aktuelle Entsorgungsstau behoben werden, der durch die Einstufung zum Sondermüll erst entstanden ist.

Nach der  Regelungsänderung vom Oktober 2016 konnten viele Betriebe ihre HBCD-haltigen Dämmstoffabfälle nicht mehr entsorgen. Der Grund: Nur wenige Anlagen besitzen die Genehmigung, den Sondermüll in ihren Anlagen zu entsorgen. Dadurch schossen gleichzeitig die Preise für die Beseitigung in die Höhe.

Ein Aufschub mit zwei Seiten

Der Beschluss des Bundesrats fällt damit für die meisten Bau- und Ausbaubetriebe positiv aus. Für die Entsorgungswirtschaft kann der Aufschub mehr Zeit für die nötigen Umstellungen bedeuten und kann so als Chance gesehen werden. Auch Rainer Reichhold, Präsident der Handwerkskammer Region Stuttgart, äußert sich optimistisch: „Der Aufschub bis zum 31.Dezember 2017 hilft, den aktuellen Entsorgungsstau bei Wärmedämmplatten aufzulösen. Gleichzeitig ermöglicht er den Fachgremien des Bundes und der Länder, für diese Abfälle Anforderungen für einen bundesweit einheitlichen Vollzug zu erarbeiten.“

Skepsis beim ZDH ob der kurzen Laufzeit

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht den Aufschub jedoch skeptischer und bezeichnet ihn als Zwischenlösung: „Das Handwerk erwartet, dass die Entsorgungswirtschaft diese Zeit nutzt, um die derzeitigen Engpässe bei der Entsorgung von HBCD-Dämmstoffen zu beseitigen. Es muss sichergestellt sein, dass die Betriebe in einem Jahr nicht erneut einem Entsorgungsnotstand gegenüberstehen und die Entsorger Mondpreise für die Verbrennung fordern.“

Noch ist nicht abzuschätzen, ob der Bundesrat das Problem durch den neuen Beschluss nur um ein Jahr verschoben hat, oder ob die Entsorgungswirtschaft in der Zwischenzeit an einer Lösung für die Zukunft arbeitet.